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Zustimmung zur Abänderung Teilungserklärung

Dies ist eine Diskussion zu Zustimmung zur Abänderung Teilungserklärung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.10.2007, 08:43
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Zustimmung zur Abänderung Teilungserklärung

Zugunsten des A ist eine Grunddienstbarkeit eingetragen.

Wenn nun der Grundstückeigentümer die Teilungserklärung ändert.

Ist A dann verpflichtet, seine Zustimmung zur Abänderung der Teilungserklärung in NOTARIELLER Form anzugeben und auch noch die Kosten zu tragen ?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.10.2007, 12:47
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AW: Zustimmung zur Abänderung Teilungserklärung

Die Erklärung muss in notariell beglaubigter Form abgegeben werden, . Die Kosten müsste aber der Eigentümer übernehmen. Er möchte ja schließlich, dass A die Erklärung unterschreibt.
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