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Zuständigkeit Winterdienst

Dies ist eine Diskussion zu Zuständigkeit Winterdienst innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 23.11.2010, 11:34
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Zuständigkeit Winterdienst

Hallo,

man nehme folgendes an:
Es wohnen 4 Eigentümer in EFHs. 2 davon wohnen direkt an einem öffentlichem Weg. Die 2 anderen wohnen hinter den vorderen beiden. Es führt ein 3 Meter breiter Weg zwischen den beiden vorderen Grundstücken abschüssig nach unten, so dass die beiden hinteren auch an ihre Grundstücke kommen. Eigentümer des Weges bis zu den unteren Grundstücksgrenzen sind jeweils zur Hälfte die beiden vorderen Eigentümer (symmetrische Anordnung jeder 1,50 bis zur Wegesmitte). Die Häuser der beiden oberen Eigentümern stehen relativ dicht an der Wegesgrenze (ca 1,5m). Auf diesem Streifen sind Pflanzen (Büsche, Sträucher etc.). Der Weg selbst ist ca 15m lang und nicht befestigt, sprich Sand und Stein gemisch was das Schneeschieben ungemein erschwert. Für die 2 hinteren Eigentümer besteht ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht, womit diese wohl als Anlieger gelten müssten.

Frage 1:
Wie teilt sich der Winterdienst auf? Auf alle 4 Parteien? Auf die 2 vorderen Eigentümer des Weges? Auf die 2 hinteren Nutzer des Weges?

Frage 2:
Wer ist für die Befestigung des abschüssigen Weges zuständig?

Die vorderen beiden nutzen den Weg nur sehr geringfügig, da sie jeweils separate Eingänge zu dem oberen öffentlichen Weg besitzen.


Vielen Dank im voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 23.11.2010, 15:25
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AW: Zuständigkeit Winterdienst

Hier sollte mal die der Grundbucheintragung zugrunde liegende Bewilligungsurkunde für das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht gelesen werden, denn üblicherweise sind dort Regelungen hinsichtlich der Anlage, Instandhaltung und der Verkehrssicherungspflicht getroffen. Wenn nicht, gibt es eine Reihe von Urteilen, die davon ausgehen, dass der Nutzer der Grunddienstbarkeit auch für den Weg verantwortlich ist, vor allem, wenn der Eigentümer des Weges diesen selbst nicht nutzt.
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