Dies ist eine Diskussion zu Zugang zum Regenwasser-Sammelbehälter innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Zugang zum Regenwasser-Sammelbehälter Kurz nach dem Verkauf der Erdgeschosswohnung verstopft die Abflussleitung, weil offenbar der Sammelbehälter mit Unrat gefüllt ist. Angenommen, die Panelen der Holzterasse könnten nicht durch einfaches Abschrauben entfernt, sondern müssten durchsägt werden, um einem Handwerker Zugang zum Sammelbehälter zu verschaffen, wer zahlte dann die Kosten: Der neue Besitzer der Wohnung, weil es ihm obläge, den Zugang zu gewähren oder die Hausgemeinschaft? Oder wie würden sich die Kosten verteilen? Anlass meiner Anfrage könnte sein, dass in ähnlich gelagerten Fällen in Frankreich offenbar eindeutig die Verantwortung dem Wohnungseigentümer übertragen worden wäre, was mir aber nicht auf Anhieb einginge. Merci. |
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| AW: Zugang zum Regenwasser-Sammelbehälter Zitat:
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| AW: Zugang zum Regenwasser-Sammelbehälter Zitat:
Moin. Das nähme ihn ggf. in die Verantwortung, einen Zugang zum Behälter "offenzulassen" oder nachträglich herzustellen, zumal der Verkauf erst sehr kurze Zeit zurückliegt. Ich bezweifele allerdings, dass er das alleine packen muss..?! Danke. |
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| AW: Zugang zum Regenwasser-Sammelbehälter Zitat:
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| AW: Zugang zum Regenwasser-Sammelbehälter Zitat:
Ich denke aber, dass ich unter Berücksichtigung der aus dem Verkäufer/Käufer -Verhältnis entstehenden Verpflichtungen und Rechte den Fall verstanden habe: Die Schaffung eines Zugangs wird vom Eigentümer übernommen, das Beheben der Verstopfung von der Hausgemeinschaft. Korrekt? Herzlichen Dank. |
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| AW: Zugang zum Regenwasser-Sammelbehälter Zitat:
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