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Zugang gemeinsam genutzter Räumlichkeiten verweigert

Dies ist eine Diskussion zu Zugang gemeinsam genutzter Räumlichkeiten verweigert innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.06.2006, 15:57
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Zugang gemeinsam genutzter Räumlichkeiten verweigert

Hallo zusammen,

folgendes Szenario:

ein altes Haus wird von den Großeltern zu gleichen Teilen an Bruder und Schwester vererbt (liegt etliche Jahre zurück). Bruder und Schwester gründen Familien und wohnen mit diesen auf je einer eigenen Etage
des Hauses. Beide Parteien nutzen "neutrale" Teile des Hauses wie Garage, Werkstatt, Dachboden und Stauräume gemeinsam, es existiert diesbezgl. auch keine Regelung im Testament. Die beiden Etagen besitzen einen gemeinsamen, zentralen Hausflur, sämtliche Wohnräume werden jedoch mit Türen von diesem getrennt. Dadurch entsteht bei der Nutzung des Flurs keine Störung der jeweiligen Partei.
Die beiden Etagen werden durch eine Tür am oberen Treppenabsatz des Hausflures voneinander getrennt.
Der Zugang zu den gemeinsam genutzten Räumlichkeiten wie beispielsweise dem Dachboden ist logischerweise nur über den gemeinsamen Flur möglich. Nun ergibt sich folgendes Problem:
Die Partei, welche die obere Etage bewohnt, installiert nach 15 Jahren gemeinsamer Nutzung in eben erwähnte Trenntür des Flurs ohne Vorankündigung oder erkennbaren Grund ein Schloß.
Der Zugang zur oberen Etage und damit auch dem Dachboden ist damit nur noch mit einem Schlüssel möglich, welchen die obere der unteren Partei mit Verweis auf ihre Privatsphäre verweigert.
Die untere Partei hat jedoch zahlreiche Gegenstände auf dem Dachboden eingelagert und besteht auf weiterhin ungehinderten Zugang und Nutzung dieser Räume.

Frage: gibt es in diesem Fall Freiraum für juristische Interpretationen oder ist das Nutzungsrecht klar geregelt ? Welche Aussicht auf Erfolg hätte eine Abmahnung durch einen Anwalt oder gar die Einreichung einer Klage ? Wie hoch ist das Risiko für die klagende Partei, auf den Unkosten (keine RSV) für eine Klage sitzen zu bleiben ?


Viele Grüße und 1000 Dank für jede Antwort !
Schandmaul
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  #2 (permalink)  
Alt 12.07.2006, 23:18
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AW: Zugang gemeinsam genutzter Räumlichkeiten verweigert

Hallo,

selbstverständlich gibt es da auch eine gesetzliche Regelung. Gemeinsame Räume MÜSSEN jederzeit für jeden Eigentümer zugänglich sein.
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