Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Zinsvorfälligkeit

Dies ist eine Diskussion zu Zinsvorfälligkeit innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 21.11.2010, 13:28
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 5
Keine Wertung, morbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, morbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, morbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, morbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, morbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, morbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, morbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, morbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, morbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, morbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Angry Zinsvorfälligkeit

Hallo Leute,

ich versuche es gut zu erklären, weil es etwas kompliziert ist :-)


Person A ist Vermieter eines Mehrfamilienhauses, wohnt aber selber NICHT in dem Haus.

Person B ist Sohn von Person A, wohnt in dem Mehrfamilienhaus und ist sehr starker Alkoholiker.

Person C kauft Haus von Person A ab 01.2010

Am 07/2009 zieht ein Mieter aus, Person B schließt mit Erlaubnis/Vollmacht von Person A einen sehr guten Mietvertrag mit einem neuen Mieter ab, mit einer Mietbindung über mehrere Jahr. Der neue Mieter sollte ab 09/2009 einziehen.

Person C wollt NIE in dieses Haus einziehen, nur Vermieter sein.
Person A und Person C vereinbaren MÜNDLICH das Person C die
Zinsvorfälligkeit die Person A ihrer Bank zahlen muss bezahlt.

Person A beauftragt Person B mit der Renovierung der Wohnung, damit der neue Mieter ab 09/2009 einziehen kann.

Person B trinkt die ganze Zeit und macht absolut NICHTS, der neue Mieter hilft mit auszubauen aber schaft es nicht. Person B trinkt und kommt besoffen in die Wohnung um den neuen Mietern zu sagen was sie alles falsch machen usw. Wohnung ist 10 Tage vor dem Einzug nicht mal ansatzweise fertig und es ist auch in der verbleibenden Zeit nicht mehr zu schaffen. Der neue Mieter sucht sich eine neue Wohnung, Person B händigt wegen schlechtem Gewissen dem neuen Mieter den Mietvertrag aus !!!!!!!!

Person C renoviert die Wohnung obwohl ihm das Haus noch nicht gehört und sich Vermieter Person A nicht darum kümmert.

Person C sucht neue Mieter, 4 Leute besichtigen die Wohnung. Alle sagen schöne Wohnung, aber mit Person B wollen wir nicht in einem Haus wohnen, weil es stinkt usw.

Person A und C haben Notartermin, im Notarvertrag steht das der VERKÄUFER die Lastenfreistellungskosten (u.a.Zinsvorfälligkeit) zahlen muss, Person A und C unterschreiben. Verbleiben aber mündlich das Person C später Person A die Zinsvorfälligkeit bezahlt.

Die ausgebaute Wohnung ist nicht vermietbar, solange Person B im Haus wohnt, wegen gestank usw. Person C zieht selber in die Wohnung. Erfährt von anderen Mietern das es schon seit Jahren keine Nebenkostenabrechnung gegeben hat usw, weil sich Person A und B nicht darum kümmern. Person B räumt keine Räume im Haus leer die ihm nicht mehr gehören, gehören jetzt Person C.

Person C hat nur Ärger über Ärger, kümmert sich um die Renovierung der Wohnung obwohl sie ihm nicht gehört, Person B verkrault die Mieter usw.

Jetzt will Person A die Zinsvorfälligkeit von Person C haben.
Person C hat nie eine Entschuldigung von Person A bekommen oder Geld als Entschädigung. Person C hat ENORME Mietausfälle durch den abgesprungenen Mieter (dem Person B den Mietvertrag ausgehändigt hat) der für mehrere Jahre unterschrieben hatte, mindestens 20.000 € fehlende Einnahmen !!!

Person C will jetzt die Zinsvorfälligkeit NICHT mehr bezahlen, weil er sich gelinkt fühlt.

Person C verweist auf den Notarvertrag in dem die Kostenverteilung eindeutig geregelt ist.

Person A verweist auf die mündliche Abmachung, die Person C auch nicht abstreitet das es sie gibt.

Wer hat recht ?

Danke euch im vorraus
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 22.11.2010, 11:23
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Zinsvorfälligkeit

Zitat:
Zitat von morbi Beitrag anzeigen
Wer hat recht ?
C hat Recht. Ist die Eigentumsumschreibung schon erfolgt?
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 22.11.2010, 11:47
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 5
Keine Wertung, morbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, morbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, morbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, morbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, morbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, morbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, morbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, morbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, morbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, morbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Zinsvorfälligkeit

Das Haus wurde von Person C am 01.2010 gekauft und es ist auch schon alles umgeschrieben.

Die Frage die ich mir stelle ist, hat der Notarvertrag trotz der ZUGEGEBENEN mündlichen Absprache Gültigkeit ?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 22.11.2010, 11:55
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Zinsvorfälligkeit

Zitat:
Zitat von morbi Beitrag anzeigen
Die Frage die ich mir stelle ist, hat der Notarvertrag trotz der ZUGEGEBENEN mündlichen Absprache Gültigkeit ?
Nur der hat Gültigkeit!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 23.11.2010, 12:21
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 5
Keine Wertung, morbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, morbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, morbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, morbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, morbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, morbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, morbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, morbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, morbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, morbi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Zinsvorfälligkeit

Danke @ schielu

Wenn Person A Person C vor Gericht zieht (was angekündigt war), kann Person C dann im Gegenzug einen Ausgleich für die entstandenen Kosten und entgangenen Mieteinnhamen verlangen ?

Sind ca. 20.000€ die Person C durch den fehlenden Mieter (der für 5 Jahre unterschrieben hatte) fehlen ?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 23.11.2010, 12:46
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Zinsvorfälligkeit

Zitat:
Zitat von morbi Beitrag anzeigen
Danke @ schielu

Wenn Person A Person C vor Gericht zieht (was angekündigt war), kann Person C dann im Gegenzug einen Ausgleich für die entstandenen Kosten und entgangenen Mieteinnhamen verlangen ?

Sind ca. 20.000€ die Person C durch den fehlenden Mieter (der für 5 Jahre unterschrieben hatte) fehlen ?
Nein!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht






Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN