Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Zeitlich begrente Überlassung einer gekauften Wohnung den vorherigen Eigentümern

Dies ist eine Diskussion zu Zeitlich begrente Überlassung einer gekauften Wohnung den vorherigen Eigentümern innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 12.05.2011, 13:55
Neues Mitglied
 
Registriert seit: May 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, prodigy7 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, prodigy7 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, prodigy7 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, prodigy7 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, prodigy7 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, prodigy7 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, prodigy7 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, prodigy7 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, prodigy7 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, prodigy7 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Zeitlich begrente Überlassung einer gekauften Wohnung den vorherigen Eigentümern

Hallo zusammen,

ich wüsste gerne, wie Eure Meinung zu folgendem Gedankenspiel ist:

Person A, Eigentümer einer Wohnung, möchte diese Wohnung an Person B veräußern. Person A und Person B sind sich soweit einig und entsprechend geht alles seinen Werdegang.
Nun ist es so, dass Person A die alte Wohnung veräußert, weil diese sich eine neue andere Wohnung gekauft hat (noch im Bau befindlich), es bei dieser aber Verzögerungen bei der Fertigstellung gibt.
Person A fragt nun Person B, ob Person A noch für einen Zeitraum von X Monaten (z.B. 6 Monaten) noch in dieser Wohnung wohnen darf. Person B erklärt sich damit einverstanden, sofern alle laufenden Kosten (Kredite und Wohnungskosten) in diesem Zeitraum von Person A getragen werden.
Aufgrund dessen wird dann im Anhang zum Kaufvertrag der Person A ein Nutzungsrecht über X Monate für die Wohnung eingeräumt und die Nutzungsentschädigung auf Y € beziffert.
Nun beginnt die Zeit, in der Person A quasi "zur Miete" wohnt und überlegt sich plötzlich: Warum soll ich den die vollständigen Wohnungskosten zahlen? Als Mieter muss ich ja nicht alles bezahlen.

Die Fragen die sich daraus ergeben: Hat Person B pech gehabt? Ist die Argumentation so korrekt? Hat Person A mit Person B quasi einen zeitlich begrenzten Mietvertrag "durch die Hintertür" abgeschlossen mit allen entsprechenden Rechten und Pflichten aus dem Mietrecht? Gibt es hier das zuerst von Person A und Person B angstrebte "Nutzungsrecht" oder kennt der Gesetzgeber das so in dem Zusammenhang nicht und man könnte nur sagen, dass das ein unzulässiger Versuch war, das Mietrecht zu umgehen?
Oder kann man sagen, das wenn beide Seiten dieser Vereinbarung zugestimmt haben, diese zulässig ist?

prodigy7
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 12.05.2011, 15:38
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Zeitlich begrente Überlassung einer gekauften Wohnung den vorherigen Eigentümern

Zitat:
Zitat von prodigy7 Beitrag anzeigen
Oder kann man sagen, das wenn beide Seiten dieser Vereinbarung zugestimmt haben, diese zulässig ist?
So ist es! Hierdurch ist kein Mietverhältnis begründet worden!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 12.05.2011, 15:44
Neues Mitglied
 
Registriert seit: May 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, prodigy7 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, prodigy7 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, prodigy7 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, prodigy7 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, prodigy7 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, prodigy7 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, prodigy7 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, prodigy7 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, prodigy7 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, prodigy7 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Zeitlich begrente Überlassung einer gekauften Wohnung den vorherigen Eigentümern

Okay - und mal angenommen, die Sache würde vor Gericht gehen und der Richter lässt genau diese Art der Sicht der Dinge verlautbaren: Es wurde ein Versuch unternommen, das Mietrecht zu umgehen und da das Gesetz für diese Situation die Nutzungsvereinbarung nicht kennt, kann hier nur das Mietrecht greifen.
Wie könnte man da dann formal dagegen argumentieren?

Die Überlegung ist ja auch: Auf welches Recht hätte sich Person A berufen können, wenn es Probleme gegeben hätte. Hätte dann auszugs- bzw. stellenweise das Mietrecht gegolten?
Die Frage ist: Gilt prinzipiell das Mietrecht und es wurde nur die Sache mit Nebenkosten & Co. abgeschlossen, weil die Parteien eine andere Vereinbarung miteinander getroffen haben? Die Frage ist, wenn es so wäre: Wäre das zulässig und wenn Ja, durch was lässt sich das begründen?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 12.05.2011, 16:01
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Zeitlich begrente Überlassung einer gekauften Wohnung den vorherigen Eigentümern

http://www.hilfreich.de/nutzungsvert...atz-kommt_9403
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
nutzungsrecht nutzungsentschädigung vereinbarung kaufvertrag

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Aufkündigung einer Überlassung Computerrecht / EDV-Recht 01.06.2009 13:34
Müllgebühren steigen um 7% Erklärung gegenüber den Eigentümern? Immobilienrecht 07.07.2008 13:29
BFH: Zufluss von Arbeitslohn durch Überlassung einer Jahresnetzkarte Nachrichten: Recht & Gesetz 04.07.2007 20:52
ist es möglich eine von eigentümern beschlossene verordnung zu umgehen? Mietrecht 07.04.2006 11:39
Beschlußfähigkeit bei 3 Eigentümern Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 22.10.2004 12:45





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN