Dies ist eine Diskussion zu Zeitlich begrente Überlassung einer gekauften Wohnung den vorherigen Eigentümern innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| ich wüsste gerne, wie Eure Meinung zu folgendem Gedankenspiel ist: Person A, Eigentümer einer Wohnung, möchte diese Wohnung an Person B veräußern. Person A und Person B sind sich soweit einig und entsprechend geht alles seinen Werdegang. Nun ist es so, dass Person A die alte Wohnung veräußert, weil diese sich eine neue andere Wohnung gekauft hat (noch im Bau befindlich), es bei dieser aber Verzögerungen bei der Fertigstellung gibt. Person A fragt nun Person B, ob Person A noch für einen Zeitraum von X Monaten (z.B. 6 Monaten) noch in dieser Wohnung wohnen darf. Person B erklärt sich damit einverstanden, sofern alle laufenden Kosten (Kredite und Wohnungskosten) in diesem Zeitraum von Person A getragen werden. Aufgrund dessen wird dann im Anhang zum Kaufvertrag der Person A ein Nutzungsrecht über X Monate für die Wohnung eingeräumt und die Nutzungsentschädigung auf Y € beziffert. Nun beginnt die Zeit, in der Person A quasi "zur Miete" wohnt und überlegt sich plötzlich: Warum soll ich den die vollständigen Wohnungskosten zahlen? Als Mieter muss ich ja nicht alles bezahlen. Die Fragen die sich daraus ergeben: Hat Person B pech gehabt? Ist die Argumentation so korrekt? Hat Person A mit Person B quasi einen zeitlich begrenzten Mietvertrag "durch die Hintertür" abgeschlossen mit allen entsprechenden Rechten und Pflichten aus dem Mietrecht? Gibt es hier das zuerst von Person A und Person B angstrebte "Nutzungsrecht" oder kennt der Gesetzgeber das so in dem Zusammenhang nicht und man könnte nur sagen, dass das ein unzulässiger Versuch war, das Mietrecht zu umgehen? Oder kann man sagen, das wenn beide Seiten dieser Vereinbarung zugestimmt haben, diese zulässig ist? prodigy7 |
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| AW: Zeitlich begrente Überlassung einer gekauften Wohnung den vorherigen Eigentümern So ist es! Hierdurch ist kein Mietverhältnis begründet worden! |
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| AW: Zeitlich begrente Überlassung einer gekauften Wohnung den vorherigen Eigentümern Okay - und mal angenommen, die Sache würde vor Gericht gehen und der Richter lässt genau diese Art der Sicht der Dinge verlautbaren: Es wurde ein Versuch unternommen, das Mietrecht zu umgehen und da das Gesetz für diese Situation die Nutzungsvereinbarung nicht kennt, kann hier nur das Mietrecht greifen. Wie könnte man da dann formal dagegen argumentieren? Die Überlegung ist ja auch: Auf welches Recht hätte sich Person A berufen können, wenn es Probleme gegeben hätte. Hätte dann auszugs- bzw. stellenweise das Mietrecht gegolten? Die Frage ist: Gilt prinzipiell das Mietrecht und es wurde nur die Sache mit Nebenkosten & Co. abgeschlossen, weil die Parteien eine andere Vereinbarung miteinander getroffen haben? Die Frage ist, wenn es so wäre: Wäre das zulässig und wenn Ja, durch was lässt sich das begründen? |
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| AW: Zeitlich begrente Überlassung einer gekauften Wohnung den vorherigen Eigentümern |
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