Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Zahlung des Grundstückseigentümers nach Abtretung

Dies ist eine Diskussion zu Zahlung des Grundstückseigentümers nach Abtretung innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.09.2007, 19:32
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2007
Beiträge: 9
Keine Wertung, mathis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mathis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mathis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mathis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mathis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mathis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mathis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mathis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mathis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mathis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Zahlung des Grundstückseigentümers nach Abtretung

Hallo zusammen. Kleiner Fall mit kurzer Frage:

A und B schließen einen Darlehensvertrag über 10.000€. E bestellt auf Bitte des A eine Hypothek zugunsten des B, als Gläubiger der Rückzahlungsforderung. B tritt die Forderung samt Hypothek ohne Wissen von A und E an C ab. Kurze Zeit später leistet der E 5.000€ an den ursprünglichen Gläubiger B.

C möchte nun A und E in Anspruch nehmen.

A weiterhin auf Zahlung, E auf Duldung der Zwangsvollstreckung.

Die Frage ist, in welcher Höhe die Ansprüche bestehen. Ich nehme mal an, da die Forderung ja nicht untergeht, sondern teilweise auf E übergeht, besteht auf Seiten des A höchstens eine Einrede gegen die Durchsetzbarkeit aufgrund der Zahlung des E. Die Frage ist aus welcher Norm ihm diese zusteht...

Kann sich A auf die Zahlung des E berufen? Wenn ja nach welchen Normen?

Sehe ich es richtig, dass wegen § 1156 BGB, der § 407 in Ansehung der Hypothek keine Anwendung findet und C dagegen einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in der vollen Höhe (10.000€) hat?

- etwaige Formerfordernisse der Abtretung, Fälligkeit, etc. liegen alle vor -

Vielen Dank im voraus

Geändert von mathis (05.09.2007 um 22:48 Uhr).
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
AGB nach Zahlung ändern? Verbraucherrecht 08.03.2010 17:15
Mahnung nach Zahlung nach 6 Monaten Verbraucherrecht 12.08.2009 17:00
Aushändigung des Vollstreckungstitel nach Zahlung!? Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 06.08.2009 17:06
Zahlung nach Klageerhebung Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 01.02.2009 12:35
zahlung nach unfall unverschuldet Versicherungsrecht 20.01.2008 08:00





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN