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XY haben vor das vermietete Haus zu erwerben

Dies ist eine Diskussion zu XY haben vor das vermietete Haus zu erwerben innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 01.03.2007, 13:15
Boardneuling
 
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XY haben vor das vermietete Haus zu erwerben

Meine Lieben,

angenommen

das Ehepaar X, Y hätte grosses Interesse an ein schönes Haus.Nun es ist vermietet und das Ehepaar will nicht dies als Kapitalanlage interpretieren.
Sie besprachen dieses ihr ins Dilemma versetzte Problem mit dem Immobilinemakler fragend, ab wann wäre dieses Objekt bezugsfrei.

Er behauptete, das Ganze, bis das Ehepaar die Möglichkeit hätte, da umzuzehen, werde um 18 Monate dauern- seit dem Kauf.

Nun die Fragen

a) sagt er die Wahrheit?

b) warum sprach er ueber 18 Monaten?

c) bestände es Möglichkeit, dass die Mieter irgenwelche extra Klausel besitzen, infolgedessn die Kuendigungsfrist nicht 3 Monate sondern 24 Monate dauren wuerde?

d) kann ueber diese Klausel der Immobilienmakler "null Ahnung" haben?

e) können die Mieter sogennate Sondernfrist bekommen haben(z. B. bis zum 31.10.2020)?

f) nochmal, warum sprach der Immobilienmakler ueber 18 Monaten?
Z. B. Das Ehepaar kauft das Haus 01.04.2007, kuendigt das Mietvetrag bzw. das Mietverhältnis 02.04.2007.
Die Mieter sollen das Haus spätestens am 31.07.2007 verlassen

oder sehe ich das etwa nicht korrekt?

g) was meint Ihr, soll das Ehepaar vor der Kaufvertragsunterschrift sich an dem Anwalt(50-100 EURO Beratung?) mit diesen Nuansen wenden?

h) oder sofort vor dem Immobilienmakler fordern, dass der Fixum Datum des Auszug der präsenten Mieter da- ins Kaufvertrag- einträgt( also diese 18 Monate Maximum der Wartezeit ginge es noch) ?

Bitte um die Hilfe
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Alt 02.03.2007, 14:29
V.I.P.
 
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AW: XY haben vor das vermietete Haus zu erwerben

Erst mal wird mit Kauf der Mietvertrag übernommen und läuft ganz normal weiter.
Würde mir den Mietvertrag erst mal genau ansehen. Evtl. wurden den Mietern eine erweitere Kündkgungsfrist eingeräumt bzw. sie wohnen schon so lange drin, dass die Kündigungsfrist länger ist als 3 Monate...Die Erwerber können viel "wollen"
Die Kündigung kann erst ausgesprochen werden, wenn die Erwerber im Grundbuch als Eigentümer stehen (das dauert ein paar Wochen!) - also nix mit Kaufvertrag am 1.4. und Kündigung am 2.4.!!

Das Geld für den Anwalt kann man sich sparen! Einfach den Sachverhalt mit dem beurkundenen Notar besprechen.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.03.2007, 14:06
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AW: XY haben vor das vermietete Haus zu erwerben

Hi,
danke Dir.
Jetzt weiss ich, wo "der Hund begraben liegt".
Man muss eben auf Alles achten, wenn ich mir diese Phrase erlauben darf.

Danke fuer die Infos
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