Dies ist eine Diskussion zu Wohnungsverkauf mit Grundschuld innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Wohnungsverkauf mit Grundschuld folgender fiktiver Fall: eine Person möchte seine Wohnung an seinen Bruder verkaufen. Im Grundbuch steht eine Grundschuld i.H.v. 15.000 EUR. Diese ist als Sicherheit für einen Kredit seines Vaters eingetragen wurden. Sein Bruder kennt die Grundschuld und akzeptiert diese. Eine weitere Grundschuld ist nicht geplant, da die Bezahlung an mich in bar erfolgt. Muss der Verkäufer vor dem Verkauf erst den Kreditgeber fragen, oder kann er die Wohnung mit Grundschuld verkaufen ohne Rücksprache mit der Bank? Geändert von Juraforum (25.05.2011 um 10:28 Uhr). Grund: Bitte nur fiktive Fälle diskutieren! |
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| AW: Wohnungsverkauf mit Grundschuld |
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| AW: Wohnungsverkauf mit Grundschuld Beitrag wurde entsprechend korrigiert. |
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| AW: Wohnungsverkauf mit Grundschuld Die Grundschuld bleibt, als Sicherheit für das Darlehen, bestehen. Die Bank muss dazu nicht gefragt werden. Schuldner bleibt weiterhin der Vater. |
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| AW: Wohnungsverkauf mit Grundschuld Also kurz gesagt: Es kann sofort ohne Kontaktaufnahme mit der Bank ein Termin beim Notar gemacht werden. Besten Dank für die schnelle Antwort. |
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