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Wohnungsverkauf durch Ableben

Dies ist eine Diskussion zu Wohnungsverkauf durch Ableben innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 16.11.2011, 16:38
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Wohnungsverkauf durch Ableben

Grüße an die Jura-Front,

nachfolgender Fall beschäftigt mich schon eine Weile:

Angenommen...durch das Ableben einer dreifachen Mutter höheren Alters, soll nunmehr die Wohnung im Zuge des Erbe durch einen Dritten, Nicht-Makler, veräußert werden.

Hierbei steht allerdings weniger der Erbkonflikt im Vordergrund, vielmehr stellen sich nachfolgende Fragen:

1) Kann die Wohnungswertermittlung von dem besagten Dritten vorgenommen werden auch wenn er keinen entsprechenden Maklerschein besitzt bzw. Gutachten erstellen darf, aber entsprechende Kenntnisse besitzt?

2) Gibt es hinsichtlich des Kaufvertrages entsprechende Vorlagen, ähnlich wie bei Mietverträgen?

3) Was sieht die Rechtsprechung bezüglich des Erlöses vor, wenn die 3 Nachkommen sich einig über die Aufteilung des Erben sind?

4) Sind die Kaufvertragsparteien automatisch die 3 Nachkommen und der Interessent?

Über eure Hilfe würde ich mich freuen, stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen.

Eli
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  #2 (permalink)  
Alt 16.11.2011, 21:01
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AW: Wohnungsverkauf durch Ableben

Zitat:
Zitat von Elidur Beitrag anzeigen
1) Kann die Wohnungswertermittlung von dem besagten Dritten vorgenommen werden auch wenn er keinen entsprechenden Maklerschein besitzt bzw. Gutachten erstellen darf, aber entsprechende Kenntnisse besitzt?
Die Wohnung ist das wert, das ein Käufer bereit ist zu bezahlen. Woher bzw. wie dieser Wert zustande kommt, spielt keine Rolle.
Zitat:
2) Gibt es hinsichtlich des Kaufvertrages entsprechende Vorlagen, ähnlich wie bei Mietverträgen?
Der Kaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung.
Zitat:
3) Was sieht die Rechtsprechung bezüglich des Erlöses vor, wenn die 3 Nachkommen sich einig über die Aufteilung des Erben sind?
Wenn sich die Erben einig sind, kann die Aufteilung so vorgenommen werden, wie es die Erben wollen.
Zitat:
4) Sind die Kaufvertragsparteien automatisch die 3 Nachkommen und der Interessent?
Das kommt darauf an, ob die 3 Nachkommen die Erben sind.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 11:06
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AW: Wohnungsverkauf durch Ableben

Vermitteln kann jeder! Dazu bedarf es keines "Maklerscheines" (was immer das sein mag?)
Verkaufen können nur die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer bzw. die, die bei entsprechender Vorlage eines Erbscheines berechtigt sind.
Kaufen kann jeder!
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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