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Wohnungsrecht auf Lebenszeit

Dies ist eine Diskussion zu Wohnungsrecht auf Lebenszeit innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 16.02.2007, 20:52
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Question Wohnungsrecht auf Lebenszeit

Mich interessiert folgende Thematik:

Frau X übernimmt das Grundstück ihrer Eltern mit zwei Wohnhäusern darauf.
Den Eltern wird für eines der Häuser ein Wohnungsrecht auf Lebenszeit gemäß § 428 BGB eingetragen.
Was bedeutet dies konkret, wenn z.B.
A-Frau X das Grundstück beleihen möchte ?
B-Frau X bauliche Veränderungen an dem Haus, das die Eltern bewohnen, vornehmen möchte?
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  #2 (permalink)  
Alt 17.02.2007, 09:25
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AW: Wohnungsrecht auf Lebenszeit

Zitat:
Zitat von tamsung
Mich interessiert folgende Thematik:

Frau X übernimmt das Grundstück ihrer Eltern mit zwei Wohnhäusern darauf.
Den Eltern wird für eines der Häuser ein Wohnungsrecht auf Lebenszeit gemäß § 428 BGB eingetragen.
Was bedeutet dies konkret, wenn z.B.
A-Frau X das Grundstück beleihen möchte ?
Der Gläubiger verlangt normalerweise erste Rangstelle im Grundbuch. Deshalb müssten die Eltern mit dem Wohnungsrecht hinter die neu einzutragende Grundschuld zurücktreten. Am einfachsten geht dies, wenn die Eltern mit zum Notar gehen, wenn die Grundschuldbestellung beurkundet wird (Rangrüctritt kann der Notar in die Grundschulbestellung aufnehmen).
Zitat:
B-Frau X bauliche Veränderungen an dem Haus, das die Eltern bewohnen, vornehmen möchte?
Was soll verändert werden?
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  #3 (permalink)  
Alt 17.02.2007, 09:58
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AW: Wohnungsrecht auf Lebenszeit

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Ergänzend zu A: Wenn Frau X bereits eingetragene Grundschulden bei der Übernahme mit übernimmt und dabei erst das Wohnungsrecht eingetragen wird, würde dies dann automatisch nachrangig sein?
Und bei erlöschen der Grundschulden zu einem späteren Zeitpunkt nachrangig bleiben oder automatisch aufrücken?

Zu B: Die Frage ist rein hypothetisch - würde so ein Wohnungsrecht eine Einschränkung der Handlungsfreiheit der Eigentümerin bedeuten - es erscheint wie eine ziemliche rechtliche Abhängigkeit in die sich Frau X begeben würde?

Gruß, tamsung
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  #4 (permalink)  
Alt 17.02.2007, 18:21
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AW: Wohnungsrecht auf Lebenszeit

Zitat:
Zitat von tamsung
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Ergänzend zu A: Wenn Frau X bereits eingetragene Grundschulden bei der Übernahme mit übernimmt und dabei erst das Wohnungsrecht eingetragen wird, würde dies dann automatisch nachrangig sein?
Und bei erlöschen der Grundschulden zu einem späteren Zeitpunkt nachrangig bleiben oder automatisch aufrücken?
Das Wohnrecht hat Nachrang, wenn es nach den bereits eingetragenen Grundschulden eingetragen wurde. Das Rangverhältnis richtet sich nach dem Eintragungsdatum der jeweiligen Rechte.

Zitat:
Zu B: Die Frage ist rein hypothetisch - würde so ein Wohnungsrecht eine Einschränkung der Handlungsfreiheit der Eigentümerin bedeuten - es erscheint wie eine ziemliche rechtliche Abhängigkeit in die sich Frau X begeben würde?

Gruß, tamsung
Das kommt auf die Sichtweise an
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  #5 (permalink)  
Alt 17.02.2007, 22:25
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AW: Wohnungsrecht auf Lebenszeit

Gruß und vielen Dank für die Informationen!
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Alt 19.02.2007, 14:40
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AW: Wohnungsrecht auf Lebenszeit

tja... damit werden wieder alte Leute um ihr Lebenswerk gebracht. Wozu brauch ich ein lebenslanges Nutzungsrecht, wenn mich ne Bank runterstuft und rauswirft?
Dann brauch ich mein Nutzungsrecht nicht eintragen zu lassen.
Ist die erste Grundschuld getilgt, würde ja normal das Nutzungsrecht an erste Stelle rücken. Aber mit dem Gang zum Notar, soll es ja wieder auf eine untere Stelle kommen. Und wenn sich Frau X übernimmt? Die Schulden nicht zahlen kann, dann kommt die Bank, verkauft und die Eltern sitzen auf der Straße. Vorher hatten sie zwei Häuser. Ich hoffe beide sind geistig noch so fitt, dass sie soweit sehen können.
(bei einer Zwangsversteigerung werden alle Forderungen im Grundbuch gelöscht und normal kann nur der Gläubiger an der ersten Rangstelle bestimmen, was passiert- somit ist es zwingend notwendig, dass das Nutzungsrecht an erster Rangstelle bleibt, damit das ehemalige Eigentum der Eltern geschützt wird)

So ein Nutzungsrecht engt die Eigentümerin normal nicht ein. Sie kann sanieren und instandhalten. Allerdings würde ein Verkauf schwierig werden. Naja... und dann könnte man aber laaange sanieren und sehr laut, sodass Oma freiwillig auszieht.

Manchmal kann ich echt nicht glauben, was ich so lese.

Brom- die es schäbig findet, die Hände aufzuhalten, dann Schulden zu machen, ohne an eventuelle Folgen zu denken
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Alt 19.02.2007, 20:25
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Thumbs down AW: Wohnungsrecht auf Lebenszeit

Hallo, Hallo - schäbig ist es zu urteilen ohne a-genau zu lesen und b- die Hintergründe (die in diesem Forum nicht üblich sind) zu kennen!!

Aber ein bißchen für vorschnelle Verurteiler zur Aufklärung:
Frau X übernimmt BESTEHENDE Grundschulen und die Eltern haben bereits einiges an Geld in den vorhergehenden Jahren "geliehen", weil sie sonst Grundstück und Häuser bereits längst verloren hätten.
Das Zusammen übersteigt den Wert weit.
Frau X hat aber auch Familie und drei Kinder und möchte nur sicher gehen, dass SOLLTE sie (was niemand hoffen will) in eine wirtschaftliche Notlage geraten, sie nicht ihre Bleibe (sie wohnt nämlich woanders!) verhökern muss, nur weil sie den Eltern aus einer wirtschaftlichen Notlage geholfen hat!
Also mal ganz langsam mit Lebenswerk, Hand aufhalten und sich verschulden !!!!
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  #8 (permalink)  
Alt 19.02.2007, 20:31
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AW: Wohnungsrecht auf Lebenszeit

Als Neuling habe ich die falsche "Antworten"-Taste erwischt für meine Reaktion - lesen Sie also gütigst im Forum meine Antwort auf Ihre unglaublich voreilige Rektion nach - ich kann nur hoffen, sie sind kein Jurist.
Ich kann nämlich auch kaum glauben, so etwas in so einem Forum zu lesen!
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  #9 (permalink)  
Alt 20.02.2007, 08:20
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AW: Wohnungsrecht auf Lebenszeit

hi,

also erstmal bin ich kein Jurist. Die Hintergrundinfos geben allerdings ein anderes Licht auf die Sache und ich möchte mich entschuldigen, dass ich etwas impulsiv gehandelt hatte. Als Erklärung möchte ich folgendes sagen: Ich bin aus der Immobilienbranche und habe inzwischen soviel gehört,gesehen, als Urteil vorliegen, dass ich echt nicht mehr an den "Rechtsstaat Deutschland" glaube.

Ist denn den Eltern klar, dass sie notfalls aus ihrem Haus raus müssen?
Was ich auch nicht verstehe, ist, wie man mit einer neuen Grundschuld, sein eigenes Heim absichert. Wenn X Eigentümerin aller Grundstücke ist, dann wird man sich auch alles holen, was es zu holen gibt. Und das Risiko wird ja mit der neuen Grundschuld ehr noch höher.
Aber ich will nicht zu neugierig sein.

Grüße Brom
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  #10 (permalink)  
Alt 20.02.2007, 12:47
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AW: Wohnungsrecht auf Lebenszeit

Hallo,
o.k. ich fahre mich dann mal wieder runter. Es gibt ja auch tatsächlich viele Schweinereien...

Den Eltern von Frau X ist schon klar, dass sie in einem (sehr unwahrscheinlichen, aber man weiß es eben nie) absoluten Notfall raus müssten, aber das würde Ihnen sonst aus diversen anderen Gründen, die hier zu weit führen würden, jetzt blühen. Das ist sehr hart und deshalb versucht Frau X das auch für die Eltern zu sichern, indem Sie Grundstück/Häuser mit den bestehenden Grundschulden (und den Pflichten) übernimmt.
Sie nimmt keine NEUE Grundschuld auf (wie kommen Sie darauf?), aber Frau X will sich im Klaren sein, was im "Worst-Case-Szenario" passieren könnte.
Da das Wohnungsrecht aufrücken würde, wenn die alten Grundschulden mal bezahlt sind, könnte Frau X eben in einer wirtschaftlichen Notsituation dieses "Eigentum" nicht rechtlich unabhängig neu beleihen (oder im schlimmsten Fall sogar veräußern).
Darum geht es. Und in diesem bereich eben auch wirklich doch hypothetisch, denn natürlich würde Frau X alles tun, um so etwas zu verhindern (tut sie ja gerade), aber es gibt eben nach vielen, vielen Schritten davor einfach auch eine Grenze.
Gruß, tamsung
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