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Wohnungskauf - wer haftet für Altschäden

Dies ist eine Diskussion zu Wohnungskauf - wer haftet für Altschäden innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 26.03.2009, 10:36
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Wohnungskauf - wer haftet für Altschäden

hier ein ganz fiktiver Fall:

X kauft von einer großen Wohngsgesellschaft eine Erdgeschoß-Wohnung. Gleichzeitig bekommt er ein Sondernutzungsrecht an einem Stück vom ehemaligen Gemeinschaftsinnenhof.

1. An der Fassade befindet sich ein Fahnenhalter (wahrscheinlich vom Vormieter angebracht) – Dieser Fahenhalter hat Schäden am Außenputz verusacht, die aber nicht gleich bemerkt wurden.
Wer muß die Schäden beheben ? Neuer Eigentümer der Wohnung oder die Eigentümergemeinschaft ?


2. Am Sondernutzungsland führt kleiner öffentlicher gepflasterter Weg vorbei (zu den Mülltonnen). Irgendwann (vor viiiiiiielen Jahren) hat irgendjemand eine hölzerne Trennwand entfernt, die den Weg ursprünglich begrenzt hatte und eine Hecke gepflanzt. Die Hecke ist noch da, stützt aber nicht mehr den Weg.
Den Weg treibt es nun auseinander, weil der Rand fehlt.
Wer muß die Schäden beheben ? Neuer Eigentümer der Wohnung oder die Eigentümergemeinschaft ?
__________________
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #2 (permalink)  
Alt 27.03.2009, 13:22
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AW: Wohnungskauf - wer haftet für Altschäden

Zitat:
Zitat von hera
1. An der Fassade befindet sich ein Fahnenhalter (wahrscheinlich vom Vormieter angebracht) – Dieser Fahenhalter hat Schäden am Außenputz verusacht, die aber nicht gleich bemerkt wurden.Wer muß die Schäden beheben ? Neuer Eigentümer der Wohnung oder die Eigentümergemeinschaft ? Im Prinzip die Gemeinschaft weil die Fassade zwingend G-Eigentum ist!
2. Am Sondernutzungsland führt kleiner öffentlicher gepflasterter Weg vorbei (zu den Mülltonnen). Irgendwann (vor viiiiiiielen Jahren) hat irgendjemand eine hölzerne Trennwand entfernt, die den Weg ursprünglich begrenzt hatte und eine Hecke gepflanzt. Die Hecke ist noch da, stützt aber nicht mehr den Weg.
Den Weg treibt es nun auseinander, weil der Rand fehlt.
Wer muß die Schäden beheben ? Neuer Eigentümer der Wohnung oder die Eigentümergemeinschaft ?
Der Nutzer/Eigentümer des Weges!
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