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Wohnungskauf mit Einsitzrecht

Dies ist eine Diskussion zu Wohnungskauf mit Einsitzrecht innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 05.11.2009, 21:57
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Wohnungskauf mit Einsitzrecht

A möchte von B eine ETW kaufen. Für die ETW ist ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen.
Kann B den ortsüblichen Wert für die ETW verlangen trotz Einsitzrecht oder mindert sich die Kaufsumme anhand irgendwelchen Vorgaben.
Kann B die ETW anderen Personen zum Kauf anbieten, obwohl für A ein Vorkaufsrecht besteht ?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.11.2009, 22:19
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AW: Wohnungskauf mit Einsitzrecht

Zitat:
Zitat von pepsifan
Kann B den ortsüblichen Wert für die ETW verlangen trotz Einsitzrecht oder mindert sich die Kaufsumme anhand irgendwelchen Vorgaben.
Wer kauft eine ETW, die mit einem Wohnungsrecht belastet ist und somit nicht genutzt werden kann? Verlangen schon, ob der Käufer das bezahlt ist eine andere Frage. Der Kaufpreis wird durch das Wohnrecht erheblich gemindert.

Zitat:
Kann B die ETW anderen Personen zum Kauf anbieten, obwohl für A ein Vorkaufsrecht besteht ?
Ja, es kann ein notarieller KV abgeschlossen werden. Der Notar ist verpflichtet dem Vorkaufsberechtigten den Vertrag zur Kenntnis zu bringen. Dieser kann sein Recht ausüben und "übernimmt" dann den geschlossenen Vertrag zu denselben Bedingungen.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.11.2009, 23:26
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AW: Wohnungskauf mit Einsitzrecht

In der Teilungserklärung von A+B ist festgehalten, dass wenn über den Kaufpreis keine Einigung erzielt werdne kann ein Gutachter den Wert ermittel, demzufolge müsste B zuerst A die ETW zum Kauf anbieten und nicht erst einem dritten um den Kaufpreis künstlich in die Höhe zu treiben.
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