Dies ist eine Diskussion zu Wohnungskauf mit Einsitzrecht innerhalb des Forums Immobilienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Wohnungskauf mit Einsitzrecht Kann B den ortsüblichen Wert für die ETW verlangen trotz Einsitzrecht oder mindert sich die Kaufsumme anhand irgendwelchen Vorgaben. Kann B die ETW anderen Personen zum Kauf anbieten, obwohl für A ein Vorkaufsrecht besteht ? |
| |||
| AW: Wohnungskauf mit Einsitzrecht Zitat:
Zitat:
|
| |||
| AW: Wohnungskauf mit Einsitzrecht In der Teilungserklärung von A+B ist festgehalten, dass wenn über den Kaufpreis keine Einigung erzielt werdne kann ein Gutachter den Wert ermittel, demzufolge müsste B zuerst A die ETW zum Kauf anbieten und nicht erst einem dritten um den Kaufpreis künstlich in die Höhe zu treiben. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Wohnungskauf Rechtslage | Immobilienrecht | 25.11.2009 17:55 |
| Wohnungskauf-arglist | Immobilienrecht | 05.07.2009 22:42 |
| Wohnungskauf mit Strohmann | Immobilienrecht | 03.06.2009 17:37 |
| Wohnungskauf mit Hindernissen!!! | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 09.01.2004 15:01 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios