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Wohnungskauf-arglist

Dies ist eine Diskussion zu Wohnungskauf-arglist innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 04.07.2009, 23:56
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Wohnungskauf-arglist

Von einer Firma wurde vor ca 2 Jahren eine Eigentumswohnung an ein Ehepaar verkauft.
Dieses wurde als erstklassisches Objekt angeboten. Mieter, die regelmäßig zahlen und ein Gewinn wurde verprochen-warum nicht?-gekauft-natürlich finanziert. Damit können Steuern gespart und Kapital angelegt werden-so der Verkäufer.
Nach Kauf wurden Endabrechnungen sowie Mietvertrag übergeben.
Dabei entpuppten sich die Hauskosten auf Grund mehrer laufender Baumaßnahmen und einem vorherigen Rechtsstreit, den die Eigentümer jetzt begleichen. Die Versprechungen gehen nicht auf. Ein monatliches Minus von ca 100€ muß nun regelmäßig ausgeglichen werden.
Weitere laufende Bauarbeiten zur Erhaltung stehen an.
Kann der Vertrag auf Grund der vorm Kauf verschwiegenen Tatsachen rechtsgültig für rückläufig geklagt werden.
Bin dankbar für jeden Tipp um mein Minus nicht noch weiter zu betreiben
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Alt 05.07.2009, 00:09
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AW: Wohnungskauf-arglist

Was für Tatsachen wurden denn verschwiegen? Wurde die Mieteinanhme und der Gewinn im Kaufvertrag zugesichert (ich glaube, dass das nicht der Fall sein dürfte).

Sorry, aber hier ist man wohl auf ein"Steuersparmodell" hereingefallen.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.07.2009, 06:11
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AW: Wohnungskauf-arglist

"Hereingefallen" bedeutet aber auch, dass man getäuscht wurde. Schwierig ist in solchen Fällen der genaue Nachweis der Täuschung.

Davon abgesehen, dass die Vermittler nach Klageerhebung plötzlich alle von Hartz-IV leben.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.07.2009, 13:03
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AW: Wohnungskauf-arglist

Zitat:
Zitat von Remby
"Hereingefallen" bedeutet aber auch, dass man getäuscht wurde. Schwierig ist in solchen Fällen der genaue Nachweis der Täuschung.
Ich sehe es so, dass die Vorgehensweise der Käufer naiv war. Man hat den Versprechungen geglaubt, statt diese zu überprüfen (durch Einsichtnahme in die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen).

Durch Einsicht in diese Protokolle sowie die Frage nach der Höhe der Instandhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft lässt sich abschätzen, welche "Baumaßnahmen" gerade am Laufen sind bzw. geplant sind und welcher Kapitalbedarf noch zusätzlich nötig ist.

Ein Mietausfall muss m.E. immer einkalkuliert werden. Wem sofort die "Luft" ausgeht, wenn die Miete mal für 2-3 Monate nicht gezahlt wird....

Ich selbst habe auch schon ein solches "Steuersparmodell" angeboten bekommen.
Bei mir schrillen da sämtliche Alarmglocken zumal dies schon oft durch die Presse ging.

Ich möchte hier nicht den Eindruck erwecken, dass ich diese Machenschaften gut finde, das ist überhaupt nicht der Fall - allerdings sind die potenziellen "Käufer" m.M. nach zu naiv und lassen sich von den Hochglanzprospekten und den Versprechungne dieser Firmen blenden.

Nochmal zur eigentlichen Frage
Zitat:
Kann der Vertrag auf Grund der vorm Kauf verschwiegenen Tatsachen rechtsgültig für rückläufig geklagt werden.
Ich, sehr hierfür keine Möglichkeit.
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Alt 05.07.2009, 14:18
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AW: Wohnungskauf-arglist

Lieber CruNCC,

es gibt aber auch Vermittler mit betrügerischer Energie, die gutgläubige Bürger auf nicht ganz feine Art hereinlegen.

Und hier halte ich es für angebracht, diesen Menschen zu helfen und gegen die Betrüger mit allen rechtlichen Möglichkeiten vorzugehen. Wenn auch die Erfolgsaussichten gering sind.
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Alt 05.07.2009, 21:42
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AW: Wohnungskauf-arglist

Danke erstmal für die Antworten.
Sicher waren die Käufer zu gutgläubig, aber auch etwas unerfahren. Sie besitzen selbst ein EFH in dem sie den Kindern Wohnraum Mietpflichtig zur Verfügung stellen und waren von den Gegebenheiten ausgegangen.
Das es Eigentümerversammlungen gibt, in denen Rücklagen und Baumaßnahmen bekannt gegeben und beschlossen werden, war bis dato nicht bewußt.
Sie glaubten an das Versprechen, dass die eingenommene Miete und die Steuerersparnis ausreichen, um wenigstens den Kreditzins zu decken.
Vertraglich festgehalten ist zum Gewinn nichts, lediglich die Übernahme der Kaltmiete sollte der Mieter kündigen, was auch eingetreten ist und eingehalten wurde. Die Rücklagen blieben natürlich bei den Käufern
Die Einsicht in die Protokolle war nicht möglich, da sie nicht vorgelegt wurden und die Käufer wußten nicht von deren Existens.
Seitdem sie davon erfahren haben, sprachen sie die Verkäufer Firma regelmäßig an. Außer Ausreden hat sich nichts getan.
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