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Wohnungskäufer im Preiszahlungsverzug

Dies ist eine Diskussion zu Wohnungskäufer im Preiszahlungsverzug innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  • 1 Post By Ron-Wide
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  #1 (permalink)  
Alt 15.09.2011, 16:31
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Wohnungskäufer im Preiszahlungsverzug

Nehmen wir an Herr A kauft bei Herr B eine Wohnung. Sie unterschreiben beim Notar einen Kaufvertrag und Ende Juli ist die Preiszahlung fällig. Allerdings zahlt Herr A erst 2 Monate später, in September. Dafür muss er zusaätzlich höhere Verzugszinsen zahlen. Hat Herr A zumindest Anspruch auf die zwei Monatsmieten für August und September? Er hat ja den Verkäufer eigentlich so gestellt, als ob er sein Geld punktlich Ende Juli bekommen hätte.

2) Nehmen wir an Herr A weigert sich, die höhen Verzugszinsen zu zahlen. Kann Herr B den Notar darum bitten, den Grundbucheintrag des Käufers solange zu unterlassen bis die volle Zahlung fällig wäre? Oder ist es eine andere Geschichte, die er separat durchstezen muss?

Danke!
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  #2 (permalink)  
Alt 15.09.2011, 16:43
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AW: Wohnungskäufer im Preiszahlungsverzug

Warum stellt Herr B diese Fragen nicht dem Notar?
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  #3 (permalink)  
Alt 15.09.2011, 16:45
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AW: Wohnungskäufer im Preiszahlungsverzug

Üblicherweise werden diese Fragen auch im Kaufvertrag geregelt, dort sollte man zuerst nachschauen.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.09.2011, 17:05
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AW: Wohnungskäufer im Preiszahlungsverzug

Im Kaufvetrag steht es nicht, dass bei dieser Konstellation dem Käufer die zwei Monatsmieten zustehen. Da ist nur die Rede von Verzugszinsen. Aber vielleicht kann sich Herr A auf etwas Anderes stützen -- irgendwelche §§ aus BGB?
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  #5 (permalink)  
Alt 15.09.2011, 20:06
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AW: Wohnungskäufer im Preiszahlungsverzug

Zitat:
Zitat von zugzwang Beitrag anzeigen
Allerdings zahlt Herr A erst 2 Monate später, in September. Dafür muss er zusaätzlich höhere Verzugszinsen zahlen. Hat Herr A zumindest Anspruch auf die zwei Monatsmieten für August und September? Er hat ja den Verkäufer eigentlich so gestellt, als ob er sein Geld punktlich Ende Juli bekommen hätte.
Es wird im KV wohl vereinbart sein, dass Nutzen und Lasten zu einem bestimmten Termin auf den Käufer übergehen - u.U. gekoppelt an die Zahlung des vollständigen Kaufpreises.

Entsprechend stehen dem A die Mieteinnahmen zu oder eben nicht!

Die Zahlung der Verzugszinsen stellen den Verkäufer mitnichten so als ob pünktlich gezahlt wurde - sie gleichen lediglich Zinsverluste oder gar eigene Zinsleistungen (z.B. für ein nicht rechtzeitig zurückgeführtes Darlehen) des Verkäufers aus, die dadurch entstehen, dass er sein Geld nicht rechtzeitig erhält.

Der fiktive A sollte einfach seinen Verpflichtungen nachkommen - das ist m.E. das einzige, was ihm zusteht.
Solange der B nicht den vollständigen KP inkl. der Verzugszinsen erhalten hat, wird er dem Notar sicher nicht bestätigen, dass er die Auflassung vollziehen lassen kann.
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  #6 (permalink)  
Alt 17.09.2011, 11:24
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AW: Wohnungskäufer im Preiszahlungsverzug

Dem Verkäufer stehen nur Vezugszinsen zu, keine Mieten zusätzlich!
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #7 (permalink)  
Alt 17.09.2011, 16:00
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AW: Wohnungskäufer im Preiszahlungsverzug

@schielu

Verstehe ich dich richtig? Hat der hypothetische Käufer Anspruch auf August- und Septembermieten? Wie kann mann es mit §§ begründen? Danke!
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  #8 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 11:17
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AW: Wohnungskäufer im Preiszahlungsverzug

Zitat:
Zitat von zugzwang Beitrag anzeigen
Verstehe ich dich richtig? Hat der hypothetische Käufer Anspruch auf August- und Septembermieten? Wie kann mann es mit §§ begründen? Danke!
Nein! Auf Mieten hat er keinen Anspruch, lediglich auf Verzugszinsen! Die sind mit Sicherheit auch höher als die Mieten wären!
__________________
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