Dies ist eine Diskussion zu wohnungseigentümergesetz innerhalb des Forums Immobilienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| wohnungseigentümergesetz |
| |||
| AW: wohnungseigentümergesetz Zitat:
|
| |||
| AW: wohnungseigentümergesetz danke,die antwort ist zu einfach.wo finde ich das schriftlich? |
| |||
| AW: wohnungseigentümergesetz Wenn unter "Makler" ein Wohnungsvermittler zu verstehen ist, darf nach § 2 II Nr. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz keine Vergütung für die Vermittlung erhoben werden! Quelle: http://www.bundesrecht.juris.de/wovermrg/__2.html
__________________ Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung! |
| |||
| AW: wohnungseigentümergesetz Zitat:
http://www.breiholdt.de/show_archive.php?id=86 Bedarf es allerdings der Zustmmung des Verwalters zum Verkauf der Wohnung, darf er so ohne weiteres nicht. Gucke hier: http://www.breiholdt.de/show_archive.php?id=251 PS Warum schreibst Du alles klein? Das erschwert das Lesen ungemein! |
| |||
| AW: wohnungseigentümergesetz Zitat:
|
| |||
| AW: wohnungseigentümergesetz Zitat:
Sie können doch nicht erst eine pauschale Antwort geben und dann anfangen zu differenzieren. Woher wollen Sie wissen, um welche Art von Verwalter es sich hier handelt? Es ist im SV nicht von WE-Verwalter die Rede gewesen! Es hieß nur "Verwalter"! Und grundsätzlich ist nach Wohnungsvermittlungsgesetz ein Anspruch eines Verwalters ausgeschlossen! Das legt für mich die Vermutung nahe, dass sie die Vorschrift des WoVermG nicht kannten und jetzt irgendwelche abwegigen Ausnahmen suchen, die für ihre eigentlich falsche Antwort sprechen soll.
__________________ Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung! Geändert von fernetpunker (09.06.2008 um 21:00 Uhr). |
| |||
| AW: wohnungseigentümergesetz Zitat:
)Für mich ist die ursprüngliche Frage: Zitat:
Signal99 mag es klarstellen! Wieso "abwegige" Ausnahmen? Weiteres Einlassen auf die blödsinnigen Beleidigungen erspare ich mir! |
| |||
| AW: wohnungseigentümergesetz Schwachsinn ist keine Beleidigung, sondern die Wahrheit. p.s. In einem anderen Thread haben Sie bewiesen, dass Sie nicht mal wissen, was das Grundbuch ist... Mamma mia!
__________________ Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung! |
| |||
| AW: wohnungseigentümergesetz Ooch Schlauberger, darf ich wissen wo das gewesen sein soll? |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Wohnungseigentümergesetz §21 | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 24.05.2007 11:15 |
| Wohnungseigentümergesetz | Baurecht | 12.09.2005 21:16 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios