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wohnungseigentümergesetz

Dies ist eine Diskussion zu wohnungseigentümergesetz innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.06.2008, 11:43
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wohnungseigentümergesetz

darf ein hausverwalter in der anlage,die er verwaltet auch als makler tätig sein?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.06.2008, 14:39
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AW: wohnungseigentümergesetz

Zitat:
Zitat von signal99
darf ein hausverwalter in der anlage,die er verwaltet auch als makler tätig sein?
Ja, er darf !
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  #3 (permalink)  
Alt 08.06.2008, 18:34
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AW: wohnungseigentümergesetz

danke,die antwort ist zu einfach.wo finde ich das schriftlich?
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  #4 (permalink)  
Alt 08.06.2008, 19:36
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AW: wohnungseigentümergesetz

Wenn unter "Makler" ein Wohnungsvermittler zu verstehen ist, darf nach § 2 II Nr. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz keine Vergütung für die Vermittlung erhoben werden!

Quelle: http://www.bundesrecht.juris.de/wovermrg/__2.html
__________________
Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung!
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  #5 (permalink)  
Alt 09.06.2008, 11:49
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Zitat:
Zitat von signal99
danke,die antwort ist zu einfach.wo finde ich das schriftlich?
Im Urteil des BGH v. 13.03.2003; gucke hier:
http://www.breiholdt.de/show_archive.php?id=86
Bedarf es allerdings der Zustmmung des Verwalters zum Verkauf der Wohnung, darf er so ohne weiteres nicht.
Gucke hier:
http://www.breiholdt.de/show_archive.php?id=251

PS
Warum schreibst Du alles klein? Das erschwert das Lesen ungemein!
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  #6 (permalink)  
Alt 09.06.2008, 11:53
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AW: wohnungseigentümergesetz

Zitat:
Zitat von fernetpunker
Wenn unter "Makler" ein Wohnungsvermittler zu verstehen ist, darf nach § 2 II Nr. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz keine Vergütung für die Vermittlung erhoben werden!

Quelle: http://www.bundesrecht.juris.de/wovermrg/__2.html
Nur wenn er auch Verwalter der Wohnung ist! Als "nur"-Verwalter des G-Eigentums darf er sehr wohl!
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  #7 (permalink)  
Alt 09.06.2008, 20:19
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AW: wohnungseigentümergesetz

Zitat:
Zitat von schielu
Nur wenn er auch Verwalter der Wohnung ist! Als "nur"-Verwalter des G-Eigentums darf er sehr wohl!

Sie können doch nicht erst eine pauschale Antwort geben und dann anfangen zu differenzieren. Woher wollen Sie wissen, um welche Art von Verwalter es sich hier handelt? Es ist im SV nicht von WE-Verwalter die Rede gewesen! Es hieß nur "Verwalter"! Und grundsätzlich ist nach Wohnungsvermittlungsgesetz ein Anspruch eines Verwalters ausgeschlossen! Das legt für mich die Vermutung nahe, dass sie die Vorschrift des WoVermG nicht kannten und jetzt irgendwelche abwegigen Ausnahmen suchen, die für ihre eigentlich falsche Antwort sprechen soll.
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Geändert von fernetpunker (09.06.2008 um 21:00 Uhr).
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Alt 10.06.2008, 11:37
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AW: wohnungseigentümergesetz

Zitat:
Zitat von fernetpunker
Sie können doch nicht erst eine pauschale Antwort geben und dann anfangen zu differenzieren. Woher wollen Sie wissen, um welche Art von Verwalter es sich hier handelt? Es ist im SV nicht von WE-Verwalter die Rede gewesen! Es hieß nur "Verwalter"! Und grundsätzlich ist nach Wohnungsvermittlungsgesetz ein Anspruch eines Verwalters ausgeschlossen! Das legt für mich die Vermutung nahe, dass sie die Vorschrift des WoVermG nicht kannten und jetzt irgendwelche abwegigen Ausnahmen suchen, die für ihre eigentlich falsche Antwort sprechen soll.
Jetzt halt`mal den Ball flacher! (Das mit dem Schwachsinn hab`ich gelesen. )
Für mich ist die ursprüngliche Frage:

Zitat:
darf ein hausverwalter in der anlage,die er verwaltet
schon auf den WEG-Verwalter ausgerichtet.
Signal99 mag es klarstellen!
Wieso "abwegige" Ausnahmen?
Weiteres Einlassen auf die blödsinnigen Beleidigungen erspare ich mir!
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  #9 (permalink)  
Alt 10.06.2008, 12:30
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AW: wohnungseigentümergesetz

Schwachsinn ist keine Beleidigung, sondern die Wahrheit.


p.s. In einem anderen Thread haben Sie bewiesen, dass Sie nicht mal wissen, was das Grundbuch ist... Mamma mia!
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  #10 (permalink)  
Alt 10.06.2008, 14:02
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Zitat:
Zitat von fernetpunker
p.s. In einem anderen Thread haben Sie bewiesen, dass Sie nicht mal wissen, was das Grundbuch ist... Mamma mia!
Ooch Schlauberger, darf ich wissen wo das gewesen sein soll?
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