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Wohnungseigentümer - Dachbodennutzung - Pavillon?

Dies ist eine Diskussion zu Wohnungseigentümer - Dachbodennutzung - Pavillon? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.07.2010, 00:14
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Wohnungseigentümer - Dachbodennutzung - Pavillon?

Guten Abend,
alle Wohnungseigentümer haben laut Teilungserklärung zusätzlich einen Bodenanteil (Dachboden). Dieser Bodenanteil ist nicht abgesteckt sondern wurde für alle Eigentümer per Bodenmarkierung eingezeichnet.

Von allen Eigentümer, wird die Bodenfläche als "Abstellraum" für nicht benötigte Gegenstände genutzt.

Von einem Eigentümer (XY), der auch ein Nebengewerbe in seiner Wohnung gemeldet hat (2Zi, ohne eigenes AZ), wird diese Bodenfläche zur Lagerung von vollen und leeren Kartons genutzt.

Kann diese Nutzung untersagt werden?
Wenn ja, warum?

Wo ist der Unterschied zwischen von Planen verdeckten Gegenständen und Kartons?

Auf Grund der Aufregung der anderen Eigentümer, überlegt XY seinen Anteil mit Planen, die an den Balken der Dachkonstruktion (ungedämmter DB) abzuhängen. Ist dies nicht genehmigungspflichtig gestattet? Oder Bedarf dies einer Mehrheitsentscheidung auf der Eigentümerversammlung?

Wie sieht es mit einem nicht verankerten Pavillon aus?
Ist dies nicht genehmigungspflichtig gestattet? Oder Bedarf dies einer Mehrheitsentscheidung auf der Eigentümerversammlung?

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antworten....
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  #2 (permalink)  
Alt 05.07.2010, 11:14
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AW: Wohnungseigentümer - Dachbodennutzung - Pavillon?

Hier ist keine untersagungsfähige Nutzung zu erkennen. Ein anderer Beschluss sollte angefochten werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.07.2010, 11:58
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AW: Wohnungseigentümer - Dachbodennutzung - Pavillon?

Danke für die Antwort.

Was ist mit der Befestigung der Planen bzw. des errichtens eines Pavillons?

MfG
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  #4 (permalink)  
Alt 05.07.2010, 14:06
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AW: Wohnungseigentümer - Dachbodennutzung - Pavillon?

Das ist m.E. überflüssig. Was soll es bringen?
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