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Wohnungen im Grundbuch vertauscht - Änderung-

Dies ist eine Diskussion zu Wohnungen im Grundbuch vertauscht - Änderung- innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.01.2011, 12:39
Boardneuling
 
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Wohnungen im Grundbuch vertauscht - Änderung-

Hallo zusammen,

ich hoffe ich schreibe hier in der richtigen Kategorie.

Angenommen in den 70er Jahren wurden 2 nebeneinander liegende Wohnung im Grundbuch vertauscht. Dieses ist jetzt aufgefallen, da eine der beiden Wohnung verkauft werden woll.Dazu ist zunächst eine Änderung im Grundbuch nötig, welcher der Nachbar der in der 2. Wohnung wohnt (da ja vertauscht), auch zustimmen muss.
Was aber nun, wenn der Nachbar diese Unterschrift verweigert?!
Der Eigetümer der 1. Wohnung kann die Wohnung so ja nicht verkaufen, da Sie laut Grundbuch dem Nachbarn gehört?!

Was kann man hier machen? Ist es möglich die Einwilligung zu erzwingen bzw. es ohne Einwilligung des Nachbarn ändern zu lassen?

Vielen Dank!!!!!
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  #2 (permalink)  
Alt 19.01.2011, 12:50
V.I.P.
 
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AW: Wohnungen im Grundbuch vertauscht - Änderung-

Wenn er nicht will, besteht die Möglichkeit zur Klage!
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  #3 (permalink)  
Alt 25.01.2011, 16:29
Boardneuling
 
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AW: Wohnungen im Grundbuch vertauscht - Änderung-

...es gibt Häuser in Neuss, da ist das so.....
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  #4 (permalink)  
Alt 25.01.2011, 16:52
V.I.P.
 
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AW: Wohnungen im Grundbuch vertauscht - Änderung-

Zitat:
Zitat von Oli87 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

ich hoffe ich schreibe hier in der richtigen Kategorie.

Angenommen in den 70er Jahren wurden 2 nebeneinander liegende Wohnung im Grundbuch vertauscht. Dieses ist jetzt aufgefallen, da eine der beiden Wohnung verkauft werden woll.Dazu ist zunächst eine Änderung im Grundbuch nötig, welcher der Nachbar der in der 2. Wohnung wohnt (da ja vertauscht), auch zustimmen muss.
Was aber nun, wenn der Nachbar diese Unterschrift verweigert?!
Der Eigetümer der 1. Wohnung kann die Wohnung so ja nicht verkaufen, da Sie laut Grundbuch dem Nachbarn gehört?!

Was kann man hier machen? Ist es möglich die Einwilligung zu erzwingen bzw. es ohne Einwilligung des Nachbarn ändern zu lassen?

Vielen Dank!!!!!
Es ist Klage auf Bewilligung der Grundbuchberichtigung gem. § 894 BGB zu erheben.
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