Dies ist eine Diskussion zu Wohnung veräussern innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Wohnung veräussern 1990: Frau X kauft eine Wohnung A unabhängig von Ihrem Mann. Sie leben nicht gemeinsam in dieser Wohnung, es gibt keine Wohngemeinschaft 1994: Frau X lässt sich scheiden 1997: Frau X will die Wohnung veräussern. Laut Gericht steht dem Mann nach hiesigem Gesetz die Hälfte der Wohnung zu. Sie möchte verkaufen, er nicht. 200x: Frau X lebt in einer anderen Wohnung (B), die Wohnung A bleibt zunächst unbewohnt. 2007: Frau X verlässt Litauen 2010: Der Ex-Mann von Frau X vermietet seine Wohnhälfte (1 Zimmer, Gemeinschafts-Küche/Bad) 2010: Frau X möchte ihre Wohnungshälfte (A) per Makler veräussern. 2011: Frau X zahlt monatelang keine Nebenkosten für Wohnung A, nimmt eine Zwangsversteigerung in Kauf. Laut Aussage einer Maklerin ist der Ex-Ehemann derjenige, der priorisiert die Wohnungshälfte von Frau X kaufen darf. Da beide sich nicht auf den Kaufpreis einigen können, möchte Frau X die Wohnung an jemand anderen verkaufen. Meine Fragen: 1. Darf Frau X an jemand anderen ihre Wohnungshälfte (1 Zimmer, Gemeinschafts-Küche/Bad) veräussern? 2. Der Ex-Ehemann hat bewusst eine Falschaussage vor Gericht getätigt, in dem er behauptet habe, er wohne mit seiner Ex-Ehefrau noch in einer Wohngemeinschaft in dieser Wohnung (A) und möchte auf seinen Anteil nicht verzichten. Kann dies gegen ihn in irgendeiner Art verwendet werden? Zeugen, dass es keine Wohngemeinschaft war, gibt es. 3. Darf Frau X ihre Wohnungshälfte zu einem Preis ihrer Vorstellung veräussern? MfG Geändert von picnick (07.10.2011 um 10:19 Uhr). |
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| AW: Wohnung veräussern Spielt sich das Ganze in Litauen ab? |
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| AW: Wohnung veräussern |
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| AW: Wohnung veräussern |
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| AW: Wohnung veräussern Ja, das Ganze spielt sich in Litauen ab! |
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| AW: Wohnung veräussern Wer sollte sich hier im Litauischen Recht auskennen? Gibts dort keine Rechtsanwälte (...) ?
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Wohnung veräussern Ja, aber nicht gestern um 19.14 Uhr! |
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| AW: Wohnung veräussern Doch bereits vor 19.14 Uhr habe ich den Fall selbst, wohlgemerkt den Fall, unpersönlich geschrieben und HEUTE geändert. Aber zum Wesentlichen - Kann mir jemand sagen, wie es in diesem Fall rechtlich aussieht? Geändert von picnick (07.10.2011 um 17:42 Uhr). |
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| AW: Wohnung veräussern Kann ich mir nicht vorstellen! Siehe #6. |
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| AW: Wohnung veräussern Zitat:
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