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Wohnung Unbewohnbar erklären

Dies ist eine Diskussion zu Wohnung Unbewohnbar erklären innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 13.10.2009, 12:52
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Wohnung Unbewohnbar erklären

Unter der Küche der hochpaterre Wohnung der Familie Mieter A mit 2 Kindern, ist eine ausgebaute Kellerwohnung der Mieter B. Mieter B beschwert sich immer über die lautstärke der Mieter A. Mieter A verhält sich aber schon so ruhig wie möglich und hat die Mietswohnung mit Teppiche ausgelegt. Trotzdem schalt es bei Mieter B durch die Altbaukonstruktion des Hauses.

Mieter B schafft es nicht normal mit Meter A zu kommunizieren und is deshalb Nachsts extrem laut, klingelt bei Mieter A, schreit und schreibt Brief an Mieter A die bedrohlich scheinen.
Die Eigentümer der Wohnung der Mieter A fürchen daß deren Wohnung in der Zukunft unvermietet sein könnte durch die agressive Haltung von Mieter B.

Was kann gemacht werden? Könnte die Wohnung der Mieter B unbewohnbar erklärt werden? Könnte Mieter B fristlos gekündigt werden?


Danke für Ihre Hilfe bei diesen Fragen.
Verzweifelte Frau Kalender
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  #2 (permalink)  
Alt 13.10.2009, 15:51
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AW: Wohnung Unbewohnbar erklären

Zitat:
Zitat von Frau Kalender
Könnte die Wohnung der Mieter B unbewohnbar erklärt werden? Könnte Mieter B fristlos gekündigt werden?
Nein, das geht nicht! B muss die normalen Wohngeräusche des A hinnehmen! Anspruch auf höhere Schalldämmung als dem Baujahr des Hauses entsprechend hat er nicht. Es könnte allerdings ein Kündigungsgrund wegen Störung des Hausfriedens (ständige Belästigung der Übermieter) gegeben sein!
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