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Wohnung mit Mängeln gekauft, was nun ?

Dies ist eine Diskussion zu Wohnung mit Mängeln gekauft, was nun ? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 05.09.2007, 08:29
Boardneuling
 
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Unhappy Wohnung mit Mängeln gekauft, was nun ?

Hallo,

angenommen Mr X möchte eine Wohnung kaufen , war schon beim Notar aber das Geld für die Wohnung wurde noch nicht an den Verkäufer Y überwiesen. Nun bekommt Käufer Mr.X von der Mieterin der Wohnung mitgeteilt, das Der Gefrierschrank und Kühlschrank in der Einbauküche defekt sei ( die Einbauküche ist im Kaufpreis enthalten ).

Auch wurde die komplette Wohnung das letzte mal vor 12 Jahren gestrichen und sieht dementsprechend schlimm aus ...

Hat der angehende Käufer Mr X ein Recht darauf das die Küche in ordnungsgemässen Zustand übergeben wird oder kann der Veräufer sich quer stellen ? ( Mr X hat den defekt der Küche erst NACH dem Kaufvertrag mitgeteilt bekommen).

Wie verhält es sich mit dem Streichen der Wohnung ? Muss Käufer Mr X dies übernehmen, oder muss dies der Mieter der die Wohnung verlässt machen ?

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  #2 (permalink)  
Alt 05.09.2007, 10:12
V.I.P.
 
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AW: Wohnung mit Mängeln gekauft, was nun ?

Hier wird wird kaum eine Antwort möglich sein, weil beide Verträge inhaltlich nicht bekannt sind:

A) Mietvertrag d. Mieters (Schönheitsrep./Kleinrep.)

B) Kaufvertrag zu EBK und Übergabezustand


Lg. aus München


TIPP:

In jedem Falle sollten Sie den K schriftlich darauf aufmerksam machen, das die "Mängelfreie Übergabe" Voraussetzung zum Kaufentscheid war.
"......Treu und Glauben", wer kauft schon ein defektes Auto ????
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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  #3 (permalink)  
Alt 05.09.2007, 21:39
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AW: Wohnung mit Mängeln gekauft, was nun ?

Vielen herzlichen Dank !

Gruss Frank
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  #4 (permalink)  
Alt 05.09.2007, 22:41
V.I.P.
 
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AW: Wohnung mit Mängeln gekauft, was nun ?

Naja, ein defekter Kühlschrank ist mangelhaft, so viel kann man sagen. Der Käufer hat aber Anspruch auf Übergabe einer mangelfreien Sache. Wird also der Kühlschrank nicht repariert bis zur Übergabe, so kann der Kaufpreis nach Fristsetzung zur Nacherfüllung gemindert werden bzw. Schadensersatz gefordert werden.
Ein rücktritt dürfte hier wegen der relativen Geringfügigkeit (Kühlschrank ggü kompletter Wohnung) nicht durchgehen.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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