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Wohnrecht - zwischen 2 Kindern

Dies ist eine Diskussion zu Wohnrecht - zwischen 2 Kindern innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 08.01.2010, 17:02
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Wohnrecht - zwischen 2 Kindern

Hallo.
Folgender fiktiver Fall:

Eltern A mit 2 Kinder B+C, beide volljährig, haben neu gebaut und besitzen noch eine alte Eigentumswohnung mit einem Grundbucheintrag der Eltern A

Jetzt möchte Kind B gerne in die alte Wohnung kaufen, ins Grundbuch als Besitzer eingetragen werden und dort einziehen.

Können die Eltern A nun bestimmen, welches Kind hier das alleinige Wohnrecht bekommt - oder hat Kind C hier immer ein Mitsprache Recht bei der Wohnungszuteilung.

Ist hier eine Verzichtserklärung von Kind C von nöten, oder können das alleine die Eltern A bestimmen und Kind C hätte in diesem fiktiven Fall einfach "Pech gehabt"?

Vielen Dank für eure Mühen!
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  #2 (permalink)  
Alt 08.01.2010, 21:32
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AW: Wohnrecht - zwischen 2 Kindern

Zitat:
Zitat von Ball3344
Können die Eltern A nun bestimmen, welches Kind hier das alleinige Wohnrecht bekommt - oder hat Kind C hier immer ein Mitsprache Recht bei der Wohnungszuteilung.
??? Wenn Kind B die Wohnung kauft, fließt als "Gegenleistung" Geld, wie bei jedem anderen KV auch und B wird als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Damit ist er Eigentümer und kann damit tun und lassen was er will. Nur wenn sich die Eltern ein Nießbrauchsrecht vorbehalten würden, haben diese ein Mitspracherecht. Diese "Variante" wird meistens dann gewählt, wenn Eltern ihr Eigentum weitergeben (schenkungsweise)
Weshalb sollte Kind die Wohnung kaufen und zugleich mit dem Nießbrauch der Eltern einverstanden sein?

Zitat:
Ist hier eine Verzichtserklärung von Kind C von nöten, oder können das alleine die Eltern A bestimmen und Kind C hätte in diesem fiktiven Fall einfach "Pech gehabt"?
Die Elten können mit ihrem Besitz tun und lassen was sie wollen! Wieso hat C in diesem Fall "Pech"? Kind A kauft schließlich die Wohnung und zahlt dafür!
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