Dies ist eine Diskussion zu Wohnrecht, Rückübertragungsrecht oder Niesbrauch ? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Möchte aber gleichzeitig folgendes erreichen: - die Eintragung eines Rechtes, das absolut nicht pfändbar sein soll- (Schutz und Absicherung gegenüber meiner Einzelfirma, sollte es dieser Firma mal schlecht gehen) - Gleichzeitig sollte dies auch so gestaltet sein, dass bei einer eventuellen Scheidung weder meine Frau noch irgend ein anderer mit dieser Immobilie vor meinem Tod etwas anfangen kann. Mir schwebt dabei ein unendgeltliches, lebenslanges Wohnrecht 1. Rang ohne Möglichkeit der Überlassung an einen Dritten vor.- (wenn das bei einem ganzen haus überhaupt geht) oder erreiche ich mit einem Rückübertragungsrecht oder Niesbrauch eine bessere Variante? |
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