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Wohnrecht, Rückübertragungsrecht oder Niesbrauch ?

Dies ist eine Diskussion zu Wohnrecht, Rückübertragungsrecht oder Niesbrauch ? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 09.12.2006, 14:38
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Lightbulb Wohnrecht, Rückübertragungsrecht oder Niesbrauch ?

Möchte Wohnhaus auf meine Frau unendgeltlich übertragen. Güterstand = Gütertrennung. Über alle Bankgrundschulden liegen Löschungsbewilligungen vor.

Möchte aber gleichzeitig folgendes erreichen:
- die Eintragung eines Rechtes, das absolut nicht pfändbar sein soll- (Schutz und Absicherung gegenüber meiner Einzelfirma, sollte es dieser Firma mal schlecht gehen)
- Gleichzeitig sollte dies auch so gestaltet sein, dass bei einer eventuellen Scheidung weder meine Frau noch irgend ein anderer mit dieser Immobilie vor meinem Tod etwas anfangen kann.

Mir schwebt dabei ein unendgeltliches, lebenslanges Wohnrecht 1. Rang ohne Möglichkeit der Überlassung an einen Dritten vor.- (wenn das bei einem ganzen haus überhaupt geht)

oder erreiche ich mit einem Rückübertragungsrecht oder Niesbrauch eine bessere Variante?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.12.2006, 15:09
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AW: Wohnrecht, Rückübertragungsrecht oder Niesbrauch ?

Am besten mal einen Notar fragen und sich beraten lassen. Der Übertragungsvertrag muss notariell erfolgen.
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