Dies ist eine Diskussion zu Wohnrecht oder Hoffnungsloser Verlust ? innerhalb des Forums Immobilienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| 1. Ein Vater stirbt und verfügt im Testament das seine Linder und Enkel ein lebenslanges Wohnrecht in seinem und seiner Fraus Haus erhalten solten. 2. Die Mutter stirbt 3 Jahre später und vererbt das Haus zu jeweils 1 Hälfte an Sohn und Tocher. Mit vererbt werden xx TEur auch zur Hälfte. Der Sohn muß aber die Haushälfte ausschlagen und so beschlossen das Haus an Tochter und Geld an Sohn(Bruder) gehen. Aufgrund von Problemen wird das Geld aber duch "gegebene Kredite" wieder bei der Tochter gehalten. --> Nun Streit unter den Geschwistern <-- nun die Frage : Gilt das Wohnrecht aus dem Testament des Vaters noch und kann dies Eingetragen werden ohne das Tochter zustimmt. Kann die Tochter den Bruder aus dem Haus klagen obwohl Wohnrecht ? Wie kann sich Bruder vor verlust aller Rechte schützen ? Vielen Dank für Eure Beiträge :-) |
| |||
| AW: Wohnrecht oder Hoffnungsloser Verlust ? Also wenn ich das richtig verstanden habe dan haben Sohn S und Tochter T das Haus j zur Hälfte und xx Tausend Euro auch je zur Hälfte geerbt. Da S das Haus nicht will geht das Haus an T und das Geld an S. Das heißt T hat den S mit ihrem Anteil am Geld seine Hälfte des Hauses abgekauft. Da T dem S wohl einige Kredite gegeben hat, zahlt er diese nun zurück und T behält auch das Geld. Wenn das soweit stimmt kann sich S schon mal eine neue Bleibe suchen.
__________________ Heiner __________________________________________________ __________________________ Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder. Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen. |
| |||
| AW: Wohnrecht oder hoffnungsloser Verlust ? Zitat:
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
| |||
| AW: Wohnrecht oder Hoffnungsloser Verlust ? Danke für die ersten Antworten. Wie sähe die Sache aus wenn die Kredite die Die Tochter dem Bruder gegeben hat, nur fiktiv existieren und nie wirklich bestanden hätten. ??? mfg Jopster |
| |||
| AW: Wohnrecht oder Hoffnungsloser Verlust ? Wie immer alles eine Frage des "wer kann was beweisen".
__________________ Heiner __________________________________________________ __________________________ Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder. Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Wohnrecht als Schenkung und Hauskauf mit Wohnrecht oder wie kriegt T1 möglichst wenig | Erbrecht | 26.01.2007 18:33 |
| Wohnrecht, Rückübertragungsrecht oder Niesbrauch ? | Immobilienrecht | 09.12.2006 14:09 |
| Verlust einer vermieteten oder verliehenen Sache | Bürgerliches Recht allgemein | 19.06.2006 18:41 |
| Verlust des sehvermögens ? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 26.09.2004 19:34 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios