Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Wohnrecht/Niessbrauchrecht ausbezahlen lassen

Dies ist eine Diskussion zu Wohnrecht/Niessbrauchrecht ausbezahlen lassen innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 30.09.2009, 23:57
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 22
Keine Wertung, squiere1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, squiere1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, squiere1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, squiere1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, squiere1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, squiere1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, squiere1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, squiere1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, squiere1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, squiere1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Wohnrecht/Niessbrauchrecht ausbezahlen lassen

Guten Abend liebe Rechtskundige,

ich sitze vor folgenden fiktiven Fall:

Mutter 70,9 Jahre alt, ist Eigentümerin des Wohnhauses A und Sohn 41,11 Jahre alt, ist Eigentümer des Wohnhauses B. Da Mutter alt wird und Angst allein im Haus hat, wurde folgendes (Wohnrecht notariell) geregelt:

Sohn zieht in die Oberwohnung des Hauses A, der Mutter, damit sie nicht allein ist. Der Sohn bekommt dafür ein eingetragenes lebenslanges Wohnrecht auf die Oberwohnung und einen Zugang der Wohnung. Das im Grundbuch eingetragene Wohnrecht wird mit 4000 Euro festgelegt. Nach dem Tod der Mutter bekommt der Sohn ein Niessbrauchsrecht, welches mit 5000 Euro jährlich festgelegt ist, damit er im Falle von Erbstreitigkeiten auf jeden Fall dort wohnen bleiben kann. Sohn darf die Oberwohnung sanieren und die Kosten sollen im Erbfall mit berechnet werden. Die Kosten wurden von Mutter und Sohn quittiert und belaufen sich auf 20 000 Euro.

Da der Sohn nicht ungerecht sein möchte, bekommt die Mutter im Gegenzug ein lebenslanges im Grundbuch eingetragenes uneingeschränktes Niessbrauchrecht auf das Haus B vom Sohn. Der jährliche Wert beläuft sich auf 7000 Euro.

Nun möchte Mutter ihr Haus verkaufen und in einen Betreuten Wohnen unterkommen. Da sich das Haus besser ohne Wohnrecht verkaufen lässt, möchte Mutter die beiden Rechte verrechnen lassen und den Sohn ausbezahlen.

Nun meine rein rechtliche fiktive Frage (den moralischen Punkt kann ich berücksichtigen):

Gehe ich bei der Berechnung einfach nach den Sterbetafeln und multipliziere die Restlebenszeit mit den festgelegten Betrag oder kommen noch andere Wahrscheienlichkeitsfaktoren oder evtl Zinsverrechnung wenn das ausgezahlte Geld fest angelgt wird, hinzu?

Über eine Berechnung würde ich mich auch freuen.

Liebe Grüsse
Squiere
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 01.10.2009, 07:24
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 2.933
100% positive Bewertungen (2933 Beiträge, 320 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2933 Beiträge, 320 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2933 Beiträge, 320 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2933 Beiträge, 320 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2933 Beiträge, 320 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2933 Beiträge, 320 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2933 Beiträge, 320 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2933 Beiträge, 320 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2933 Beiträge, 320 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2933 Beiträge, 320 Bewertungen)  
AW: Wohnrecht/Niessbrauchrecht ausbezahlen lassen

Zitat:
Zitat von squiere1967

Über eine Berechnung würde ich mich auch freuen.

Da die Mutter ohnehin wegen des KV-Entwurfes einen Notar aufsuchen muss, sollte sie am besten dort gleich nachfragen, wie die eingetragenen Rechte zu bewerten sind.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 01.10.2009, 08:28
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.170
97% positive Bewertungen (6170 Beiträge, 644 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6170 Beiträge, 644 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6170 Beiträge, 644 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6170 Beiträge, 644 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6170 Beiträge, 644 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6170 Beiträge, 644 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6170 Beiträge, 644 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6170 Beiträge, 644 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6170 Beiträge, 644 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6170 Beiträge, 644 Bewertungen)  
AW: Wohnrecht/Niessbrauchrecht ausbezahlen lassen

geben Sie mal "Niessbrauchrecht berechnen" in eine Suchmaschine ein und Sie werden vielfältig fündig. Ggf. kann man auch einen Gutachter beauftragen
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 03.10.2009, 13:49
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 22
Keine Wertung, squiere1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, squiere1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, squiere1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, squiere1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, squiere1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, squiere1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, squiere1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, squiere1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, squiere1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, squiere1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wohnrecht/Niessbrauchrecht ausbezahlen lassen

Vielen Dank fürs Lesen und Schreiben. Die Frage ist beantwortet und kann geschlossen werden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Pflichtteil ausbezahlen! Erbrecht 03.03.2010 08:36
Übernahme von Hypotheken/Grundschuld bei Niessbrauchrecht im Todesfall Immobilienrecht 10.10.2009 17:10
Niessbrauchrecht und Eigentum Erbrecht 15.09.2009 21:50
Erbe ausbezahlen Erbrecht 10.07.2008 12:53
Wohnrecht als Schenkung und Hauskauf mit Wohnrecht oder wie kriegt T1 möglichst wenig Erbrecht 26.01.2007 19:33





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN