Dies ist eine Diskussion zu Wohnrecht/Niessbrauchrecht ausbezahlen lassen innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Wohnrecht/Niessbrauchrecht ausbezahlen lassen ich sitze vor folgenden fiktiven Fall: Mutter 70,9 Jahre alt, ist Eigentümerin des Wohnhauses A und Sohn 41,11 Jahre alt, ist Eigentümer des Wohnhauses B. Da Mutter alt wird und Angst allein im Haus hat, wurde folgendes (Wohnrecht notariell) geregelt: Sohn zieht in die Oberwohnung des Hauses A, der Mutter, damit sie nicht allein ist. Der Sohn bekommt dafür ein eingetragenes lebenslanges Wohnrecht auf die Oberwohnung und einen Zugang der Wohnung. Das im Grundbuch eingetragene Wohnrecht wird mit 4000 Euro festgelegt. Nach dem Tod der Mutter bekommt der Sohn ein Niessbrauchsrecht, welches mit 5000 Euro jährlich festgelegt ist, damit er im Falle von Erbstreitigkeiten auf jeden Fall dort wohnen bleiben kann. Sohn darf die Oberwohnung sanieren und die Kosten sollen im Erbfall mit berechnet werden. Die Kosten wurden von Mutter und Sohn quittiert und belaufen sich auf 20 000 Euro. Da der Sohn nicht ungerecht sein möchte, bekommt die Mutter im Gegenzug ein lebenslanges im Grundbuch eingetragenes uneingeschränktes Niessbrauchrecht auf das Haus B vom Sohn. Der jährliche Wert beläuft sich auf 7000 Euro. Nun möchte Mutter ihr Haus verkaufen und in einen Betreuten Wohnen unterkommen. Da sich das Haus besser ohne Wohnrecht verkaufen lässt, möchte Mutter die beiden Rechte verrechnen lassen und den Sohn ausbezahlen. Nun meine rein rechtliche fiktive Frage (den moralischen Punkt kann ich berücksichtigen): Gehe ich bei der Berechnung einfach nach den Sterbetafeln und multipliziere die Restlebenszeit mit den festgelegten Betrag oder kommen noch andere Wahrscheienlichkeitsfaktoren oder evtl Zinsverrechnung wenn das ausgezahlte Geld fest angelgt wird, hinzu? Über eine Berechnung würde ich mich auch freuen. Liebe Grüsse Squiere |
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| AW: Wohnrecht/Niessbrauchrecht ausbezahlen lassen Zitat:
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| AW: Wohnrecht/Niessbrauchrecht ausbezahlen lassen geben Sie mal "Niessbrauchrecht berechnen" in eine Suchmaschine ein und Sie werden vielfältig fündig. Ggf. kann man auch einen Gutachter beauftragen
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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