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Wohnrecht, Kind der eigentümerin ist eingezogen

Dies ist eine Diskussion zu Wohnrecht, Kind der eigentümerin ist eingezogen innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 26.12.2009, 20:01
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Wohnrecht, Kind der eigentümerin ist eingezogen

[SIZE=5]Hallo Leute,

gibt wirklich verworrene Probleme, vieleicht kann ja jemand helfen

Der Fall: A verkauft sein Zweifamilienhaus seiner Lebenspertnerin B ,in dem er mit B und deren minderjähriger Tochter aus erster ehe Wohnt. A bekommt ein lebenslanges Wohnrecht auf die Wohnung in der Oberen Etage eingetragen, in der er mit B und deren Tochter Wohnt. In der unteren Etage wohnen die Eltern von B. Die Tochter zieht aus, A Heiratet B. Die Tochter zieht nach ca 3 Jahren wieder ein,wo A dagegen ist. A sreitet sich mit B und es kommt zur Trennung. Kann A die Tochter und B aus der Wohnung herauswerfen, oder wenigstens die Tochter??? Mittlerweile Hat B nen neuen, Muß A dessen Besuch Dulden???

Dank euch schon im voraus für Rat ahh:
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Alt 26.12.2009, 23:52
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AW: Wohnrecht, Kind der eigentümerin ist eingezogen

1. Ich glaube hier ist keiner blind - gut dass mit der Schriftformatierung nicht jeder umkann...

2. Wie sollte A da was bewerkstelligen können - die Immobilie ist Eigentum von B. Oder habe ich da irgendwas überlesen?

Dopamin
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Alt 28.12.2009, 01:27
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AW: Wohnrecht, Kind der eigentümerin ist eingezogen

In der er wohl nicht mehr mit B in der Wohnung wohnt, wie ich aus "Die Tochter zieht nach ca 3 Jahren wieder ein,wo A dagegen ist. A sreitet sich mit B und es kommt zur Trennung." schliesse. Könnte natürlich sein, dass man in der Wohnung getrennt lebt.

Könnte er die Räumung verlangen, aber ich schätze, dass es dafür ziemlich gute Gründe geben sollte, um das erfolgreich durchzuziehen...

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Alt 28.12.2009, 06:53
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AW: Wohnrecht, Kind der eigentümerin ist eingezogen

In seiner eigenen (von ihm bewohnten) Wohnung muss A den Besuch des Freundes der B nicht dulden.
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Alt 28.12.2009, 07:50
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Alt 28.12.2009, 17:38
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AW: Wohnrecht, Kind der eigentümerin ist eingezogen

Der Kapitän ist om diesem Fall der Jenige, der dass Nutzungsrecht an der Wohnung hat.

Und natürlich bestimmt der Jenige, wer in der Wohnung wohnen darf.


Mit freundlichen Grüßen

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MFG

Markus Reinartz

PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.
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Alt 28.12.2009, 21:08
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AW: Wohnrecht, Kind der eigentümerin ist eingezogen

Zitat:
Zitat von gilda
A hat zwar Wohnrecht und kann die Überlassung der Wohnung verlangen, allerdings wird er B und Tochter wohl kaum von heute auf morgen vor die Tür setzen können.

Während der Zeit des Getrenntlebens kann die Wohnung einem Ehegatten nur zugewiesen werden, wenn das weitere Zusammenleben eine unbillige Härte für ihn bedeuten würde. (§ 1361 BGB) Dies sollte über einen Anwalt geregelt werden.

Wo steht etwas von Ehegatten ???????????

Wie auch immer, der Hausherr ist A und verfügt uneingeschränkt über das Zugangrecht!

Bei Trennungen ist nicht zwangsläufig Sodom und Gomorrha vom Recht gedeckt!
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Alt 29.12.2009, 11:20
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AW: Wohnrecht, Kind der eigentümerin ist eingezogen

Zitat:
Zitat von Markus Reinartz
Der Kapitän ist om diesem Fall der Jenige, der dass Nutzungsrecht an der Wohnung hat.

Und natürlich bestimmt der Jenige, wer in der Wohnung wohnen darf.
Im Prinzip richtig allerdings nur mit ihm zusammen. Das Wohnrecht ist eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit. Die Möglichkeit zur Überlassung an dritte oder gar Vermietung müsste in der Urkunde verankert sein!
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