Dies ist eine Diskussion zu Wohnrecht, Kind der eigentümerin ist eingezogen innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Wohnrecht, Kind der eigentümerin ist eingezogen gibt wirklich verworrene Probleme, vieleicht kann ja jemand helfen Der Fall: A verkauft sein Zweifamilienhaus seiner Lebenspertnerin B ,in dem er mit B und deren minderjähriger Tochter aus erster ehe Wohnt. A bekommt ein lebenslanges Wohnrecht auf die Wohnung in der Oberen Etage eingetragen, in der er mit B und deren Tochter Wohnt. In der unteren Etage wohnen die Eltern von B. Die Tochter zieht aus, A Heiratet B. Die Tochter zieht nach ca 3 Jahren wieder ein,wo A dagegen ist. A sreitet sich mit B und es kommt zur Trennung. Kann A die Tochter und B aus der Wohnung herauswerfen, oder wenigstens die Tochter??? Mittlerweile Hat B nen neuen, Muß A dessen Besuch Dulden??? Dank euch schon im voraus für Rat ahh: |
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| AW: Wohnrecht, Kind der eigentümerin ist eingezogen 1. Ich glaube hier ist keiner blind - gut dass mit der Schriftformatierung nicht jeder umkann... 2. Wie sollte A da was bewerkstelligen können - die Immobilie ist Eigentum von B. Oder habe ich da irgendwas überlesen? ![]() Dopamin
__________________ Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen? |
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| AW: Wohnrecht, Kind der eigentümerin ist eingezogen In der er wohl nicht mehr mit B in der Wohnung wohnt, wie ich aus "Die Tochter zieht nach ca 3 Jahren wieder ein,wo A dagegen ist. A sreitet sich mit B und es kommt zur Trennung." schliesse. Könnte natürlich sein, dass man in der Wohnung getrennt lebt. Könnte er die Räumung verlangen, aber ich schätze, dass es dafür ziemlich gute Gründe geben sollte, um das erfolgreich durchzuziehen... Dopamin
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| AW: Wohnrecht, Kind der eigentümerin ist eingezogen In seiner eigenen (von ihm bewohnten) Wohnung muss A den Besuch des Freundes der B nicht dulden.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Wohnrecht, Kind der eigentümerin ist eingezogen Hausverbot erteilen - bei Zuwiderhandlung Polizei rufen - Anzeige wegen Hausfriedensbruch!
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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| AW: Wohnrecht, Kind der eigentümerin ist eingezogen Der Kapitän ist om diesem Fall der Jenige, der dass Nutzungsrecht an der Wohnung hat. Und natürlich bestimmt der Jenige, wer in der Wohnung wohnen darf. Mit freundlichen Grüßen ReiMa-Baudienstleistungen
__________________ MFG Markus Reinartz PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden. |
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| AW: Wohnrecht, Kind der eigentümerin ist eingezogen Zitat:
Wo steht etwas von Ehegatten ??????????? Wie auch immer, der Hausherr ist A und verfügt uneingeschränkt über das Zugangrecht! Bei Trennungen ist nicht zwangsläufig Sodom und Gomorrha vom Recht gedeckt!
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| AW: Wohnrecht, Kind der eigentümerin ist eingezogen Zitat:
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