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Wohnrecht Inhaber verstorben

Dies ist eine Diskussion zu Wohnrecht Inhaber verstorben innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 28.12.2009, 21:29
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Wohnrecht Inhaber verstorben

und wie sollte man mit dem Ehegatten des Verstorbenen umgehen? Mal angenommen man hat mit der über gebliebenen Person nichts am Hut. Wie soll man vorgehen, damit das Eigentum wieder frei verfügbar ist?
Ich gehe davon aus, das das Wohnrecht nicht vererbar ist, denn es ist Vertraglich nur für den Verstorbenen eingeräumt worden. Ferner stand es auch nicht im Grundbuch.

Habt ihr konkrete Lösungen, was man machen sollte, denn es ist besser für eine Wohnung wenn dafür Miete an den Eigentümer fließt, auch könnte die Eigentumswohnung bei Leerstand veräußert werden.

Wäre echt toll, wenn es Beispiele für so ein Modell geben würde.

Gruß,
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Alt 29.12.2009, 11:23
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AW: Wohnrecht Inhaber verstorben

Ein nicht eingetragenes Wohnrecht ist keines!
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Alt 29.12.2009, 11:59
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AW: Wohnrecht Inhaber verstorben

Ja Danke,
das habe ich vertanden. Dennoch steht die Frage im Raum, wie man vorgehen soll, damit die Ehefrau die Wohnung nicht weiter nutzt. Denn diese hat ja defenitiv nichts mit der Wohnung zu tun, oder?

Gruß,
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  #4 (permalink)  
Alt 30.12.2009, 11:46
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AW: Wohnrecht Inhaber verstorben

Offensichtlich handelt es sich um ein Mietverhältnis:
Es tritt der Ehegatte, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, in das Mietverhältnis ein.
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  #5 (permalink)  
Alt 30.12.2009, 12:34
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AW: Wohnrecht Inhaber verstorben

Nein,
es handelt sich nicht um ein Mietverhältnis. Siehe Beitrag.
Der Verstorbene hatt ein Wohnrecht, per Erbvertrag......

Derzeit ist die Ehefrau noch in der Wohnung...... ohne Rechte?
Was nun, was nun mit der Ehefrau? Das ist die Frage.
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  #6 (permalink)  
Alt 30.12.2009, 14:10
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AW: Wohnrecht Inhaber verstorben

Zitat:
Zitat von Ralle12
Der Verstorbene hatt ein Wohnrecht, per Erbvertrag......
Was aus der Eingangsfrage nicht hervorging!

Zitat:
Derzeit ist die Ehefrau noch in der Wohnung...... ohne Rechte?
Was nun, was nun mit der Ehefrau? Das ist die Frage.
Das Wohnrecht ist beschränkt persömlich und geht nicht auf die Ehefrau über. Ihr sollte gekündigt werden!
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