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Wohnrecht dem Freund und seiner Freundin gewähren

Dies ist eine Diskussion zu Wohnrecht dem Freund und seiner Freundin gewähren innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 03.02.2011, 15:39
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Wohnrecht dem Freund und seiner Freundin gewähren

Guten Tag,

mal angenommen es stirbt die Mutter und der Sohn erbt zusammen mit seiner Schwester ein Einfamilienhaus.
Nach einiger Zeit überlegen sich die Geschwister,dem Sohn bzw.Neffen und seiner Freundin dieses Haus mietfrei vorrübergehend für 3-4 Jahre zu überlassen,da es anderweitig nicht genutzt werden würde.
Wäre es ohne finanziellen Nachteil wenn sich beide,der Sohn und dessen Freundin in dem neuen Haus anmelden oder müsste die Erbgemeinschaft OBWOHL sie keine Mieteinnahmen bekommen dies versteuern?
Gäbe es die Möglichkeit das eine evtl.eidesstattliche versicherung/Erklärung evtl.dem Finanzamt gegenüber abgelegt werden würde,um zu versichern das keine Mieteinnahmen eingenommen werden?
Oder wie könnte man das anders regeln?

Vielen Dank im Vorraus

MFG Debbie1607

ist nur unklar ob es hier im richtigen Forum gefragt ist
oder besser bei Steuerrecht?!
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  #2 (permalink)  
Alt 03.02.2011, 17:08
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AW: Wohnrecht dem Freund und seiner Freundin gewähren

Steuerrecht ist besser!
Die Beteiligten könnten einen Nutzungsvertrag schließen in dem die Mietfreiheit erklärt wird.
Ohne Einnahmen muss auch nichts versteuert werden. Allerdings kann dann auch nichts steuerlich geltend gemacht werden.
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