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Wohnrecht blockiert Verwertung

Dies ist eine Diskussion zu Wohnrecht blockiert Verwertung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 21.10.2008, 17:32
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Post Wohnrecht blockiert Verwertung

Angenommen der Nutzer von einem Haus hat ein eingetragenes lebenslanges Wohnrecht. Aus gesundheitlichen Gründen wird dieser Bewohner in ein Pflegeheim eingewiesen. Der Betreuer müsste jetzt doch jetzt das das Wonrecht in Abstimmung mit dem Vormundschaftsgericht freigeben, da sonst eine Verwertung durch Verkauf erschwert ist, oder?. Auch ist so ein Wohnrecht ja mit einer ortüblichen Miete bewertet. Kann das Sozialamt von den Eigentümer diese Summe als Unterstützung abfordern?.
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Alt 21.10.2008, 20:05
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AW: Wohnrecht blockiert Verwertung

Das Wohnrecht ist ein persönliches Recht. Daraus ergibt sich, dass eine Ausgleichszahlung während der freiwilligen Nichtnutzung nicht möglich ist. Eine Verzichtserklärung braucht der Betreuer auch nicht abzugeben. Warum sollte dieser Vermögenswerte verschenken? Um selbst zu haften? Auch wenn das bedeutet, dass das Wohnrecht auch gegen den Neueigentümer gilt.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.10.2008, 09:36
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AW: Wohnrecht blockiert Verwertung

Zitat:
Zitat von Herbert 7
Das Wohnrecht ist ein persönliches Recht. Daraus ergibt sich, dass eine Ausgleichszahlung während der freiwilligen Nichtnutzung nicht möglich ist. Eine Verzichtserklärung braucht der Betreuer auch nicht abzugeben. Warum sollte dieser Vermögenswerte verschenken? Um selbst zu haften? Auch wenn das bedeutet, dass das Wohnrecht auch gegen den Neueigentümer gilt.
Kann man es so verstehen, dass eine freiwillige Aufgabe des Wohnverhältnisses automatisch auch eine Löschung des Wohnrechtes im Grundbuch nach sich zieht und auch Zahlungsverpflichtungen z.B. an ein Pflegeheim, wo der Nutzer sich hinbegeben hat, entfallen würden?
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  #4 (permalink)  
Alt 22.10.2008, 10:22
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AW: Wohnrecht blockiert Verwertung

Nein, gelöscht wird im Grundbuch nur auf Antrag. Und derjenige, dessen Recht gelöscht werden soll (oder sein Betreuer) muss die Löschung bewilligen. Zahlungsverpflichtungen können nicht entfallen, wenn sie nie bestanden haben.
Gruß
Marcus
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Alt 22.10.2008, 12:06
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AW: Wohnrecht blockiert Verwertung

Nehmen wir einmal an, der Nutzer vom Wohnrecht geht ins Pflegeheim - freiwillig - der Betreuer weigert sich aber eine Grundbuchlöschung zu tätigen. Er hält sich nicht mehr für zuständig.Kann man anwaltlich dagegen vorgehen?
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Alt 22.10.2008, 12:50
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AW: Wohnrecht blockiert Verwertung

Das Wohnrecht erlischt nicht, wenn der Berechtigte den Wohngebrauch nicht mehr ausüben kann und aus diesem Grunde in ein Pflegeheim umzieht (OLG Oldenburg, ZMR 1994, 507 für den Fall, dass sich noch Möbel und persönliche Habe des Berechtigten in der Wohnung befinden).
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Alt 22.10.2008, 13:05
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Angry AW: Wohnrecht blockiert Verwertung

Danke für die Information. Dann wäre der Betreuer doch auch für die Haushaltsauflösung verantwortlich und nicht der Hausbesitzer, Wenn der Betreuer sich weigert, wird wohl eine richterliche Verfügung notwendig sein, oder? Angenommen die Haushaltsauflösung wäre auf diesem Weg vollbracht, bleibt das Wohnrecht noch erhalten? Wer trägt in diesem Fall die Kosten der Entrümpelung, wenn der ehemalige Nutzer nicht zahlungsfähig ist.
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  #8 (permalink)  
Alt 22.10.2008, 13:19
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AW: Wohnrecht blockiert Verwertung

Zitat:
Zitat von Kretschmer44
Wenn der Betreuer sich weigert, wird wohl eine richterliche Verfügung notwendig sein, oder?
Wohl kein Richter würde diese Rechtsbeugung begehen!
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  #9 (permalink)  
Alt 22.10.2008, 14:35
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AW: Wohnrecht blockiert Verwertung

Der Hauseigentümer müsste darlegen können, dass der Betreute nie wieder das Wohnrecht in Anspruch nehmen wird und ein Festhalten an dem Recht keinerlei Vorteile mehr für den Betreuten bringt. Das wird auf Grundlage des obigen Sachverhalts (freiwillig ins Heim gegangen) wahrscheinlich schwierig...
Gruß
Marcus
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