Dies ist eine Diskussion zu Wohnrecht blockiert Verwertung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| AW: Wohnrecht blockiert Verwertung Das Wohnrecht ist ein persönliches Recht. Daraus ergibt sich, dass eine Ausgleichszahlung während der freiwilligen Nichtnutzung nicht möglich ist. Eine Verzichtserklärung braucht der Betreuer auch nicht abzugeben. Warum sollte dieser Vermögenswerte verschenken? Um selbst zu haften? Auch wenn das bedeutet, dass das Wohnrecht auch gegen den Neueigentümer gilt. |
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| AW: Wohnrecht blockiert Verwertung Zitat:
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| AW: Wohnrecht blockiert Verwertung Nein, gelöscht wird im Grundbuch nur auf Antrag. Und derjenige, dessen Recht gelöscht werden soll (oder sein Betreuer) muss die Löschung bewilligen. Zahlungsverpflichtungen können nicht entfallen, wenn sie nie bestanden haben. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Wohnrecht blockiert Verwertung Nehmen wir einmal an, der Nutzer vom Wohnrecht geht ins Pflegeheim - freiwillig - der Betreuer weigert sich aber eine Grundbuchlöschung zu tätigen. Er hält sich nicht mehr für zuständig.Kann man anwaltlich dagegen vorgehen? |
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| AW: Wohnrecht blockiert Verwertung Das Wohnrecht erlischt nicht, wenn der Berechtigte den Wohngebrauch nicht mehr ausüben kann und aus diesem Grunde in ein Pflegeheim umzieht (OLG Oldenburg, ZMR 1994, 507 für den Fall, dass sich noch Möbel und persönliche Habe des Berechtigten in der Wohnung befinden). |
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Danke für die Information. Dann wäre der Betreuer doch auch für die Haushaltsauflösung verantwortlich und nicht der Hausbesitzer, Wenn der Betreuer sich weigert, wird wohl eine richterliche Verfügung notwendig sein, oder? Angenommen die Haushaltsauflösung wäre auf diesem Weg vollbracht, bleibt das Wohnrecht noch erhalten? Wer trägt in diesem Fall die Kosten der Entrümpelung, wenn der ehemalige Nutzer nicht zahlungsfähig ist. |
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| AW: Wohnrecht blockiert Verwertung Zitat:
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| AW: Wohnrecht blockiert Verwertung Der Hauseigentümer müsste darlegen können, dass der Betreute nie wieder das Wohnrecht in Anspruch nehmen wird und ein Festhalten an dem Recht keinerlei Vorteile mehr für den Betreuten bringt. Das wird auf Grundlage des obigen Sachverhalts (freiwillig ins Heim gegangen) wahrscheinlich schwierig... Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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