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Wohnrecht BGB 1090

Dies ist eine Diskussion zu Wohnrecht BGB 1090 innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 15.12.2008, 18:11
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Wohnrecht BGB 1090

Hallo zusammen,

Mal angenommen. 2001 starb der Vater und a musste das Elternhaus auf den Namen Ex Freundin B schreiben weil A es so schnell nicht konnte.

Finanzierung läuft auch auf B und dessen Mutter.Bis zum Auszugs B zahlt A immer alles mit und jetzt alleine.


A bekommt wohnrecht: lebenslängliches, schuldrechtliches unentgeltliches wohnrecht. Mit dem Inhalt das A berechtigt bin, sämtliche im Erdgeschoss des Einfamilienhauses gelegene Räume ohne Auschluss des Eigentümers( B) mitzubenutzen. An den übrigen Räumlichkeiten besteht diese mitbenutzungsrecht nicht. Monatswert € 500,00.

Eintragung des Wohnrechts als beschränkt persönliche Dienstbarkeit gem § 1090 BGB. Dieses Wohnrecht ist im Grundbuch einzutragen, mit Rang nach der Bank.

Schuldrechtlich wird vereinbart, dass die Kosten der Versorgung Strom, Wasser, Wärme dem Eigentümer und dem Wohnberechtigten zu gleichen Teilen zur last fallen.

A und B sind nicht mehr zusammen, A wohnt alleine in dem Haus und B will es versteigern lassen und betreibt Psychoterror seit des Haus Kaufs mit der Versteigerung und will laufend Geld.

Was kann A tun?
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  #2 (permalink)  
Alt 16.12.2008, 13:08
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AW: Wohnrecht BGB 1090

Zitat:
Zitat von paula2008
A und B sind nicht mehr zusammen, A wohnt alleine in dem Haus und B will es versteigern lassen und betreibt Psychoterror seit des Haus Kaufs mit der Versteigerung und will laufend Geld.
Was kann A tun?
Worauf will A hinaus? Was ist gemeint? Wofür will B Geld, mit welcher Begründung? Wenn die Bank das Haus versteigert, erlischt das Wohnrecht!- Ist das gemeint?
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  #3 (permalink)  
Alt 16.12.2008, 14:53
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AW: Wohnrecht BGB 1090

B will seit 2002 immer dann Geld wenn eine neue freundin da ist. jetzt das dritte mal. A (Wohnrechtsinhaber )bezahlt seit Jahren mit. jetzt will B mit dem Haus nichts mehr zu tun haben und will das A alles alleine bezahlt. B und Mutter haben die Finanzierung auch auf Ihren Namen genommen und mit Mutters Wohnung gebürgt( angeblich nur für 5 Jahre).

A hat alles alleine renoviert
Alles mitbezahlt

Wie staht A jetzt da? was kann A überhaupt machen? wenn das Haus versteigert wird hat A alles umsonst in das Haus gesteckt? Werststeigerung? Erbteil und Umbau?
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  #4 (permalink)  
Alt 16.12.2008, 15:25
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AW: Wohnrecht BGB 1090

Zitat:
Zitat von paula2008
Wie staht A jetzt da? was kann A überhaupt machen? wenn das Haus versteigert wird hat A alles umsonst in das Haus gesteckt? Werststeigerung? Erbteil und Umbau?
Tja, da ist A wohl der Looser! Das ist immer der Fall, wenn der Verstand in der Hose hängt und keine stichhaltigen Verträge mit Frauen macht, in deren Hände man sich begibt.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.12.2008, 15:31
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AW: Wohnrecht BGB 1090

welche Verträge könnte A denn machen?
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  #6 (permalink)  
Alt 16.12.2008, 15:40
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AW: Wohnrecht BGB 1090

Zitat:
Zitat von paula2008
welche Verträge könnte A denn machen?
Gemacht haben z.B. über Vergütung von Investitionen in das Haus!
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  #7 (permalink)  
Alt 16.12.2008, 17:49
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was kann A jetzt noch machen wenn das Haus auf B bleibt und A aber bezahlt.
Wie kann A sich absichern das B nicht laufend mit der Versteigerung droht.
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  #8 (permalink)  
Alt 16.12.2008, 18:02
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diese email habe ich heute bekommen, was hat das zu bedeuten?

die bank hält mir die pistole auf die brust, ich soll meine
gehaltsabrechnung und sämtliche unterlagen vorlegen, das gleiche gilt
auch für meine mutter!!!! nur so zur info. Dahrlehn ist zur fälligkeit
gestellt. bis zum 24.12. habe ich zeit mich dort zu melden!
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  #9 (permalink)  
Alt 16.12.2008, 20:46
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AW: Wohnrecht BGB 1090

Zitat:
Zitat von paula2008
diese email habe ich heute bekommen, was hat das zu bedeuten?

die bank hält mir die pistole auf die brust, ich soll meine
gehaltsabrechnung und sämtliche unterlagen vorlegen, das gleiche gilt
auch für meine mutter!!!! nur so zur info. Dahrlehn ist zur fälligkeit
gestellt. bis zum 24.12. habe ich zeit mich dort zu melden!
Hier wird doch über einen rein fiktiven Fall disskutiert oder?
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  #10 (permalink)  
Alt 16.12.2008, 21:05
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AW: Wohnrecht BGB 1090

ja, nur fiktiver fall.

aber was sollte das bedeuten den inhalt der mail mit der bank?
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