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Wohnrecht bei Zwangsversteigerung

Dies ist eine Diskussion zu Wohnrecht bei Zwangsversteigerung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 09.01.2009, 23:45
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Wohnrecht bei Zwangsversteigerung

vielleicht kennt sich da ja jemand aus.

mal angenommen es hätte vor vielen jahren jemand einen anbau (mit separatem eingang) an ein einfamilienhaus finanziert und dadurch ein lebenslangs wohnrecht bekommen.
sein wohnrecht wäre aber leider nur an rang zwei (nach der bank)
der inhaber des einfamilienhauses wäre nun in finanziellen schwierigkeiten und nun wird das haus versteigert.
da ihm aber nur ein drittel an geld fehlt, könnte er vielleicht nur den anbau zusammen mit der bank zwangsversteigern lassen.
laut grundbuchamt ist es nur ein gebäude und auch nur eine hausnummer, aber eben getrennt mit eingang strom etc.
jetzt zu meiner frage:
kann das bei einer zwangsversteigerung plötzlich getrennt werden und nur der anbau zwangsversteigert werden?
und wenn ja, was passiert dann mit dem wohnrecht, das ist ja rechtlich auf dem gesamten objekt?

würde mich mal interessieren was da so passieren kann.

danke
günther
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Alt 10.01.2009, 12:56
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AW: Wohnrecht bei Zwangsversteigerung

Zitat:
Zitat von gulilli
kann das bei einer zwangsversteigerung plötzlich getrennt werden und nur der anbau zwangsversteigert werden?und wenn ja, was passiert dann mit dem wohnrecht, das ist ja rechtlich auf dem gesamten objekt?
Eine Trennung ist nicht möglich da immer nur das gesamte Grundstück mit allen Aufbauten versteigert wird. Das Wohnrecht, weil nachrangig eingetragen, fliegt weg!
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  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2009, 04:11
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AW: Wohnrecht bei Zwangsversteigerung

tja die frage wäre: könnte die bank, wenn sie sich sich mit dem inhaber einigen würde?
ist das rechtlich machbar?
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  #4 (permalink)  
Alt 12.01.2009, 14:37
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AW: Wohnrecht bei Zwangsversteigerung

Zitat:
Zitat von gulilli
tja die frage wäre: könnte die bank, wenn sie sich sich mit dem inhaber einigen würde?
ist das rechtlich machbar?
Unverständliche Frage! Was sollte die Bank können?
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  #5 (permalink)  
Alt 13.01.2009, 11:48
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AW: Wohnrecht bei Zwangsversteigerung

ich meinte, um ihn zu entschulden.
ob die bank nur den anbau versteigern könnte um ihn von seinen schulden runter zu bringen.
dadurch könnte ja der inhaber den anderen teil durch seine miete (die er sonst wo anders zahlen müßte) tilgen.
dann könnte der ja sein haus behalten und der anbau wäre weg.
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  #6 (permalink)  
Alt 13.01.2009, 13:01
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AW: Wohnrecht bei Zwangsversteigerung

Zitat:
Zitat von gulilli
ich meinte, um ihn zu entschulden.
ob die bank nur den anbau versteigern könnte um ihn von seinen schulden runter zu bringen.
dadurch könnte ja der inhaber den anderen teil durch seine miete (die er sonst wo anders zahlen müßte) tilgen.
dann könnte der ja sein haus behalten und der anbau wäre weg.
Nochmal, es gibt keine Grbäudeteilverwertung, nur immer das gesamte Grundstück mit allen Aufbauten und Zubehör!!!
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