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Wohnrecht auf Lebenszeit

Dies ist eine Diskussion zu Wohnrecht auf Lebenszeit innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 19.07.2011, 09:16
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Wohnrecht auf Lebenszeit

Hallo,

angenommen folgender Fall würde vorliegen:

Im Haus wohnen drei Generationen .
Großeltern (Wohnrecht auf Lebenszeit)
Eltern (Eigentümer)
Kind + Ehefrau ( soll das Wohnrecht auf Lebenszeit bekommen)

So die Frage wäre auf was müsste man achten wenn man das Wohnrecht an das Kinder + Ehefrau gibt ?

Das Wohnrecht sollte sich auf bestimmte Räume und einen Teil des Gartens beziehen. Wie ist es mit dem Zugang zum Heizraum kann so was auch festgehalten werden ?

Geändert von ka-1972 (19.07.2011 um 11:59 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 19.07.2011, 10:23
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AW: Wohnrecht auf Lebenszeit

Zitat:
Zitat von ka-1972 Beitrag anzeigen
folgender Fall liegt bei einem Bekannten vor.
Die Frage ist nicht fiktiv und darf nicht beantwortet werden!
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 19.07.2011, 12:00
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AW: Wohnrecht auf Lebenszeit

besser so ?
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Alt 19.07.2011, 12:36
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AW: Wohnrecht auf Lebenszeit

Jedem kann ein Wohnrecht für bestimmte Wohnungen eingeräumt werden. Heizraum ist für alle da. Bei der Ausgestaltung des Vertrages hilft der Notar.
__________________
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