Dies ist eine Diskussion zu Wohnrecht - auch ohne Nutzung? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Wohnrecht - auch ohne Nutzung? Herr M. hat eine Eigentumswohnung gekauft, es wird mit beiden Eltern die Vereinbarung getroffen, das diese alles Kosten (Wohngeld, Finanzierung, Grundsteuer) übernehmen. Als Gegenleistung wird beiden ein lebenslages unentgeltliches Wohnrecht eingeräumt. Außer diesem Grundbucheintrag wurde nichts weiter schriftlich festgehalten. Nun wohnt inzwischen die Mutter alleine in der Wohnung, weil sie vom Vater getrennt lebt. Hat der Vater trotzdem einen Anspruch auf das Wohnrecht? Oder könnte der Sohn darauf bestehen, das dieser das Wohnrecht nicht mehr ausüben kann und somit ausgetragen wird? Die Mutter würde sich mit einer Austragung einverstanden erklären. Für Antworten bzw. Anregunen wäre ich äußerst dankbar. VG |
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| AW: Wohnrecht - auch ohne Nutzung? Hallo, das Wohnrecht muß entschädigt werden. Der Wert des Rechtes ist auf der Grundlage des Bewertungsgesetzes zu bestimmen. Gruß |
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| AW: Wohnrecht - auch ohne Nutzung? Die Löschung des Wohnrechtes kann nur mit Zustimmung des Berechtigten erfolgen! |
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| AW: Wohnrecht - auch ohne Nutzung? Gibt es denn überhaupt keine Lösung, wenn der Berechtigte nicht zustimmt. Immerhin bleibt der eigentlich Eigentümer auf sehr hohen Kosten sitzen. Was ist mit Zwangsversteigerung- nur mal angenomen. |
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| AW: Wohnrecht - auch ohne Nutzung? Zitat:
Oder sehe ich da jetzt etwas falsch? Nein, es gibt keine Lösung. Wie Schielu schon sagt, geht ohne Zustimmung des Vaters nichts. Und das ist ja auch gut so. Über die Wirkung von eingetragenen Rechten sollte man sich vor der Eintragung gedanken machen. Auch bei einer Zwangsversteigerung wird das Recht weiterhin bestehen und somit wird es wohl auch kaum Kaufinteressenten geben und wenn doch wird das Recht den Preis (je nach Alter der Eltern) erheblich drücken. |
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| AW: Wohnrecht - auch ohne Nutzung? Nein, da ist nichts bezahlt, sondern über eine Bausparkasse finanziert. Die Kosten sind monatlich fällig plus Wohngeld plus Grundsteuer etc. Es gab nur mündliche Vereinbarungen, an die sich die Eltern nun nicht mehr komplett halten. |
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| AW: Wohnrecht - auch ohne Nutzung? Wenn die Zahlungsverpflichtungen der Eltern nicht bei der (notariellen) Wohnrechtsbegründung mit vereinbart wurden = keine Chance! Bei Zwangsversteigerung kommt es auf die Rangstelle des Wohnrechtes an (vor oder nach Eintragung irgendwelcher Grundpfandrechten). Gehen welche vor, fliegt das Wohnrecht raus. Wenn nicht, bleibt es bestehen oder wird geldwert abgelöst. |
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| AW: Wohnrecht - auch ohne Nutzung? Zitat:
Es war natürlich sehr blauäugig, mündliche Vereinbarungen mit den Eltern zu treffen, aber dafür im gegenzug ein Wohnrecht ins GB einzutragen. Egal, Tatsache ist jedenfalls, dass man das Wohnrecht auf Lebenszeit nur mit Zustimmung des Vaters raus bekommt. Soll das Haus verkauft werden? Eventuell müßte man dem Vater nur ein entsprechendes Angebot machen, damit er sich bereit erklärt, auf das Recht zu verzichten. Aber wenn das Haus natürlich komplett fremdfinanziet ist, bleibt ja nach dem Verkauf nichts übrig. Aber wenigstens könnte event. das Darlehn abgelöst werden. Würde es bei eingetragenem Wohnrecht zu einer Zwangsversteigerung kommen, würde das kaum das Darlehn decken können |
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| AW: Wohnrecht - auch ohne Nutzung? Zitat:
Ich bin ganz naiv davon ausgegangen, dass das Wohnungsrecht vor dem Grundpfandrecht steht. Wahrscheinlich ist es aber anders rum, weil die Bank ja sonst kaum zugestimmt hätte. ;-) Wahrscheinlich fliegt also das Wohnungsrecht bei der Zwangsversteigerung raus. |
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| AW: Wohnrecht - auch ohne Nutzung? Zitat:
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