Dies ist eine Diskussion zu Wohngeldrückstände Vorbesitzer innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Wohngeldrückstände Vorbesitzer Kann der Verwalter das? |
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| AW: Wohngeldrückstände Vorbesitzer In Unkenntnis der Vereinbarungen im notariellen Kaufvertrag: Im Kaufvertrag wird der Zeitpunkt festgeschrieben, ab dem der Käufer das Grundstück nutzen darf, zugleich aber auch die Lasten des Grundstücks auf ihn übergehen. Im Normalfall gehen Besitz, Nutzen und Lasten erst mit der Zahlung des vollständigen Kaufpreises über. Andere Regelungen sind möglich, müssen aber in den Kaufvertrag aufgenommen werden.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Wohngeldrückstände Vorbesitzer Der Verwalter irrt! Der Käufer haftet nicht für Wohngeldrückstände des Verkäufers! Der haftet sogar bis zur Eigentumsumschreibung. Es kann jedoch passieren, dass die Eigentümergemeinschaft für die Rückstände aufkommen muss. Dann ist auch der neue Eigentümer zur anteiligen Mitzahlung verpflichtet. |
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