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Wohngeldrückstände Vorbesitzer

Dies ist eine Diskussion zu Wohngeldrückstände Vorbesitzer innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 03.10.2009, 17:06
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Wohngeldrückstände Vorbesitzer

Angenommen jemand kauft eine Eigentumswohnung. Im Kaufvertrag wird versichert dass keine Wohngeldrückstände vorhanden sind. Nach Abschluß des Kaufvertrages stellt sich heraus dass noch 4000,-€ Wohngeld aus vorangegengenen Jahren offen sind. Der Verwalter droht dem Käufer von ihm die Summe zu verlangen, wenn der Verkäufer nicht bezahlt.
Kann der Verwalter das?
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Alt 03.10.2009, 17:15
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AW: Wohngeldrückstände Vorbesitzer

In Unkenntnis der Vereinbarungen im notariellen Kaufvertrag:
Im Kaufvertrag wird der Zeitpunkt festgeschrieben, ab dem der Käufer das Grundstück nutzen darf, zugleich aber auch die Lasten des Grundstücks auf ihn übergehen. Im Normalfall gehen Besitz, Nutzen und Lasten erst mit der Zahlung des vollständigen Kaufpreises über. Andere Regelungen sind möglich, müssen aber in den Kaufvertrag aufgenommen werden.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #3 (permalink)  
Alt 05.10.2009, 12:47
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AW: Wohngeldrückstände Vorbesitzer

Der Verwalter irrt! Der Käufer haftet nicht für Wohngeldrückstände des Verkäufers! Der haftet sogar bis zur Eigentumsumschreibung.
Es kann jedoch passieren, dass die Eigentümergemeinschaft für die Rückstände aufkommen muss. Dann ist auch der neue Eigentümer zur anteiligen Mitzahlung verpflichtet.
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