Dies ist eine Diskussion zu wohngeld/Nebenkosten rückstand innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| wohngeld/Nebenkosten rückstand Angenommen der Fall ein Eigentümer einer Wohnung hat seine Wohnung vermietet und ist ins Ausland (nicht europäisch) ausgewandert. Demzufolge auch nicht in Deutschland gemeldet. Allerdings hat die Mieterin nicht wie vereinbart die Nebenkosten an die Hausverwaltung bezahlt. Angenommen die Hausverwaltung strebt nun ein Gerichtsverfahren gegen den Eigentümer an. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein um ein Gerichtsverfahren anzustreben? Und wie ist der Eigentümer der Wohnung zu belangen, da er ja nicht in Deutschland gemeldet ist. wäre schön wenn mir jemand eine Auskunft geben könnte Gruss tanja |
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