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Wohneigentümerversammlung Vollmacht übertragen

Dies ist eine Diskussion zu Wohneigentümerversammlung Vollmacht übertragen innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 06.06.2011, 23:16
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Wohneigentümerversammlung Vollmacht übertragen

Seien A und B Eigentümer einer Wohnung, welche zusammen mit ihrem volljährigen Kind C dort wohnen.
A und B haben zusammen eine Stimme bei der WEG-Versammlung. Kann nun B eine Vollmacht an C übertragen, sodass C stattdessen mit A legal bei der WEG-Versammlung anwesend sein darf?
Oder haben A und B sozusagen gemeinsam nur ein Mandat bzw. können nur zusammen eine Vollmacht für C aussprechen, welche impliziert, dass an Stelle von A und B nur C bei der WEG-Versammlung anwesend sein darf?
K


Scheint nicht explizit im WEG geregelt zu sein :/
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Alt 07.06.2011, 07:21
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AW: Wohneigentümerversammlung Vollmacht übertragen

http://www.finanztip.de/recht/immobi...we-130705b.htm

falls es in der gemeinschaftsordnung keine regelungen gibt:

BGB § 167 Erteilung der Vollmacht
http://dejure.org/gesetze/BGB/167.html

§ 174 Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten
http://dejure.org/gesetze/BGB/174.html
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.06.2011, 10:16
V.I.P.
 
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AW: Wohneigentümerversammlung Vollmacht übertragen

A und B haben gemeinsam eine Stimme. Wer die ausübt, ist egal. Beide müssen nicht zusammen dabei sein.
Ob ein anderer (C) bei der Versammlung zugegen sein darf, regelt die Teilungserklärung.
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anwesenheit, vollmacht, weg versammlung

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