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Wohgeldrückstände verschwiegen

Dies ist eine Diskussion zu Wohgeldrückstände verschwiegen innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 15.07.2011, 22:42
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Wohgeldrückstände verschwiegen

Nehmen wir einmal folgenden fiktiven Fall an:
ein Käufer K kauft eine Wohnung von der Verwaltung V. Vor Kauf werden die Eigentümerprotokolle, bis 2008, der Wirtschaftsplan übermittelt und vom Käufer eingesehen und über die Höhe der Rücklagen informiert.

Nach Einzug merkt der Käufer K, dass ein Wohnungseigentümer W seinen Briefkasten nicht mehr leert, seine Waschmaschine schimmeln lässt und sich offenbar um nichts kümmert. Kurz darauf wird auch der Strom des Wohnungseigentümers W abgedreht.
Daraufhin fragt K bei V nach, wie es mit den Wohngeldzahlungen aussieht (W gehören insgesamt drei Wohungen im Objekt, wovon 2 Wohnungen vermietet sind. In der dritten wohnt er selbst).
V teilt daraufhin mit, dass bereits 2007 ein Klageverfahren gegen W eigeleitet wurde und dass dieser auch aktuell keine Wohngeldzahlungen leistet.

1. Frage: Hätte die Verwaltung als Verkäufer und Verwalterin des Objektes K nicht über das anhängige Verfahren und die Wohngeldrückstände informieren müssen
2. Frage: Kann der KV angefochten werden? Bestehen Schadensersatzansprüche?
3. Frage: Hätte die Verwaltung den K nicht in den 4 Monaten seit Einzug (5 Moante seit Kauf) darüber informieren müssen, dass kein Wohngeld eingeht?

Welche Rechte stehen K zu?

Wie ist die Rechtslage?
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Alt 16.07.2011, 10:31
V.I.P.
 
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AW: Wohgeldrückstände verschwiegen

Nein, der V hätte darüber nicht ungefragt informieren müssen! Dem K entstehen dadurch keine Nachteile wenn der V die Beitreibung richtig durchführt.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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Stichworte
beratungspflicht, immoblilienrecht, miteigentümer, offenbarungspflicht, wohngeld

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