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Winterdienst

Dies ist eine Diskussion zu Winterdienst innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 23.01.2009, 21:17
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Smile Winterdienst

Mal angenommen eine Hausverwaltung überträgt den Winterdienst auf ein Unternehmen. Betrachtet man diesen Vertrag dann als Werkvertrag, da er auf einen bestimmten Erfolg abzielt oder als Werklieferungsvertrag, da das Unternehmen das Granulat als Material zur Werkserfüllung einsetzt.

Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 23.01.2009, 23:22
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AW: Winterdienst

Es ist eine Dienstleistung.

Bei einem Werkvertrag wird etwas gefertigt.
Bei einem Dienstvertrag findet eine Dienstleistung statt.
Das Granulat stellt der Winterdienst ja nicht her,
sondern benutzt es nur.
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