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Wiederkaufsrecht von Gemeinden

Dies ist eine Diskussion zu Wiederkaufsrecht von Gemeinden innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 25.08.2009, 16:01
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Wiederkaufsrecht von Gemeinden

Gerne lassen sich Gemeinden ein Wiederkaufsrecht in Form einer Rückauflassungsvormerkung ins Grundbuch eintragen.
Unter welchen Voraussetzungen ist die Ausübung eines solchen Wiederkaufsrechts ordnungsgemäß bzw. sind auch Fallkonstellationen möglich, in denen die Ausübung rechtsmissbräuchlich ist, z.B. wenn die Gemeinde die Immobilie danach einfach verfallen lässt?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.08.2009, 11:10
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AW: Wiederkaufsrecht von Gemeinden

Solche Wiederkaufsrechte sind nicht zu beanstanden. Die Gemeinden wollen, da sie regelmäßig unter Marktpreis verkaufen, Spekulationen vorbeugen!
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  #3 (permalink)  
Alt 26.08.2009, 11:32
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AW: Wiederkaufsrecht von Gemeinden

Nun, der Zweck einer solchen Vereinbarung mag ja von Fall zu Fall varieren.
Ich frage mich, unter welchen Bedingungen die Ausübung eines solchen Rechts rechtsmissbräuchlich sein kann. Bisher habe ich dazu nichts gefunden.
Für Literaturhinweise wäre ich sehr dankbar.
Im Augenblick fällt mir nur ein, z.B. einen Amtshaftungsanspruch gegen eine Gemeinde auf BGB 242 zu stützen.

Nehmen wir mal folgende Konstellation.
1. Wiederkaufsrecht ist eingetragen.
2. Nun versieht der Käufer das Grundstück mit einem Haus.
3. Nun macht die Gemeinde von ihrem Wiederkaufsrecht - das sie ncht zu begründen braucht (!!!) - Gebrauch.
4. Ergebnis: Der Käufer geht seines Eigentums samt und sonders verlustig.

Das erscheint mir sehr unbillig. Greift hier das Bereicherungsrecht?
Aber wie gesagt, ich finde dazu absolut nichts.
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  #4 (permalink)  
Alt 26.08.2009, 11:57
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AW: Wiederkaufsrecht von Gemeinden

Zitat:
Zitat von Projura
4. Ergebnis: Der Käufer geht seines Eigentums samt und sonders verlustig.
Das erscheint mir sehr unbillig. Greift hier das Bereicherungsrecht?
Aber wie gesagt, ich finde dazu absolut nichts.
Dieser Fall ist nicht zu befürchten. Das Wiederkaufsrecht ist an bestimmte Bedingungen gebunden, die sollten beim Grundbuchamt erfragt werden!
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  #5 (permalink)  
Alt 26.08.2009, 12:52
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AW: Wiederkaufsrecht von Gemeinden

Danke! Ich habe eben entsprechende Literatur bei Beck-Online gefunden.
Raststätter: Probleme beim Grundstückskauf von Gemeinden, DNotZ 07, 17ff

Beste Grüße
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