Dies ist eine Diskussion zu Wiederholungsbeschluss im WEG innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Wiederholungsbeschluss im WEG Sind grundsätzlich Wiederholungsbeschlüsse zulässig? Nehmen wir an, in einer früheren WEG-Versammlung wurde über einen bestimmten TOP nicht wie von einzelnen Eigentümern erhofft abgestimmt (der Beschluss kam nicht zustnde). In der nächsten Versammlung steht der TOP wieder drauf. Ist dies zulässig? Wäre es außerdem zuslässig, einen Eigentümer - der auch Mitglied im VBR ist - an der Teilnahme an Ausschreibungen für Handwerkerleistungen zu hindern, spricht darf er keine Angebote abgeben? Kann eine WEG jemanden in seinen persönlichen Rechten derart einschränken? Vielen Dank. |
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| AW: Wiederholungsbeschluss im WEG Zitat:
Zitat:
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| AW: Wiederholungsbeschluss im WEG Danke auch hier für die prompte Antwort. Aber was ist mit dem "schutzwürdigem Interesse eines Eigentümers" (oder so ähnlich formuliert). Wie verhält es sich, wenn in einem vorausgegangenen Beschluss zu einem Eigentümer gesagt wird "du darfst das" und ein paar Wochen später soll beschlossen werden "du darfst das nicht". Wäre dieser Zweitbeschluss dann noch zulässig. Wahrscheinlich pauschal schwer zu beurteilen, trotzdem danke für Meinungen. |
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