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Wiederholungsbeschluss im WEG

Dies ist eine Diskussion zu Wiederholungsbeschluss im WEG innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.10.2009, 07:32
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Wiederholungsbeschluss im WEG

Ich habe dann noch eine Frage:
Sind grundsätzlich Wiederholungsbeschlüsse zulässig?
Nehmen wir an, in einer früheren WEG-Versammlung wurde über einen bestimmten TOP nicht wie von einzelnen Eigentümern erhofft abgestimmt (der Beschluss kam nicht zustnde). In der nächsten Versammlung steht der TOP wieder drauf. Ist dies zulässig?
Wäre es außerdem zuslässig, einen Eigentümer - der auch Mitglied im VBR ist - an der Teilnahme an Ausschreibungen für Handwerkerleistungen zu hindern, spricht darf er keine Angebote abgeben? Kann eine WEG jemanden in seinen persönlichen Rechten derart einschränken?
Vielen Dank.
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  #2 (permalink)  
Alt 13.10.2009, 12:47
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AW: Wiederholungsbeschluss im WEG

Zitat:
Zitat von hexe3000
Nehmen wir an, in einer früheren WEG-Versammlung wurde über einen bestimmten TOP nicht wie von einzelnen Eigentümern erhofft abgestimmt (der Beschluss kam nicht zustnde). In der nächsten Versammlung steht der TOP wieder drauf. Ist dies zulässig?
Selbstverständlich!

Zitat:
Wäre es außerdem zuslässig, einen Eigentümer - der auch Mitglied im VBR ist - an der Teilnahme an Ausschreibungen für Handwerkerleistungen zu hindern, spricht darf er keine Angebote abgeben? Kann eine WEG jemanden in seinen persönlichen Rechten derart einschränken?
Ja, die Versammlung kann das beschließen!
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  #3 (permalink)  
Alt 13.10.2009, 17:20
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AW: Wiederholungsbeschluss im WEG

Danke auch hier für die prompte Antwort. Aber was ist mit dem "schutzwürdigem Interesse eines Eigentümers" (oder so ähnlich formuliert). Wie verhält es sich, wenn in einem vorausgegangenen Beschluss zu einem Eigentümer gesagt wird "du darfst das" und ein paar Wochen später soll beschlossen werden "du darfst das nicht". Wäre dieser Zweitbeschluss dann noch zulässig.
Wahrscheinlich pauschal schwer zu beurteilen, trotzdem danke für Meinungen.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.10.2009, 17:29
V.I.P.
 
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AW: Wiederholungsbeschluss im WEG

Mit "Schutzwürdigkeit" hat das nichts zu tun! Jeder Beschluss kann durch einen neuen aufgehoben werden!
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