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Wie soll sich A verhalten ?

Dies ist eine Diskussion zu Wie soll sich A verhalten ? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 09.08.2009, 08:39
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Wie soll sich A verhalten ?

A schließt einen notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück mit Altbestand, in dem die KP-Zahlung wie folgt geregelt ist:

30% sofort nach Vorliegen der üblichen Voraussetzungen
70% Zug um Zug gegen Übergabe (lt. Vertrag Frühjahr 2010)

Das Objekt ist in Abt. III mit einer Briefgrundschuld belastet - Voraussetzung für KP-Zahlung ist die Löschungsbewilligung des Gläubigers.

Nun erhält A Mitteilung des Notars, dass der KP fällig ist. Im Anhang die Löschungsbewilligung des Gläubigers, die jedoch befristet ist bis 30.09.2009 und nur gegen vollständige KP-Zahlung auf Konto des Gläubigers verwendet werden darf.

Diese Bedingung kann A nicht erfüllen - im KV ist ja anderes vereinbart.

Was nun?

Wenn A erst wie vereinbart zahlt, wird die GS nicht gelöscht - wiederum wird KP gar nicht fällig, wenn die Löschungsbewilligung nicht entsprechend vorliegt.

Da beißt sich die Katze in den Schwanz.....

Wie sollte A nun vorgehen?

Anmerkung: die Brief-GS beträgt nominal lediglich 40% der ersten KP-Rate, Verkäufer und Makler hatten die erste Rate angeblich extra so gewählt, damit Verkäufer seine Schulden vollständig ablösen und noch ein paar Schönheitsreparaturen an dem Haus vornehmen kann...
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  #2 (permalink)  
Alt 09.08.2009, 20:54
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AW: Wie soll sich A verhalten ?

Also liegt hier ein notarieller Vertrag vor,
gegen den der Notar selbst (durch übermittlung)
verstößt.

Mach ihn mal auf § 19 BNoTO aufmerksam
und sage ihm, dass er das schnellstens in Ordnung bringen soll.
http://www.gesetze-im-internet.de/bn...7BJNG000300666

Andernfalls wird A ihn zur finanziellen Verantwortung ziehen.

Ganz wichtig !
Die ersten 30 % erst zahlen, wenn die vertraglichen Bedinungen erfüllt sind.


Es sieht so aus, als wenn neu verhandelt werden muss.
Tip:
Keine Löschungsbewilligung sondern den Brief selbst aushändigen lassen.
Desweiteren den Notar wechseln.
Ein fähiger Notar richtet ein Anderkonto ein, auf dem der Käufer
die volle Summe innerhalb eines gewissen Zeitraums einzahlen muss.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.08.2009, 21:31
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AW: Wie soll sich A verhalten ?

Hier wurde eine Fälligkeitsmitteilung des Notars erstellt, also muss im Vertrag genau stehen, wann der KP fällig ist und unter welchen Voraussetzungen.
Was steht genau im Vertrag?
Zitat:
Also liegt hier ein notarieller Vertrag vor,
gegen den der Notar selbst (durch übermittlung)
verstößt.
Der Notar verstößt durch Übermittlung???
Zitat:
Mach ihn mal auf § 19 BNoTO aufmerksam
Was ist die BNoTO?
Zitat:
Keine Löschungsbewilligung sondern den Brief selbst aushändigen lassen.
Die wird der Käufer nicht bekommen!
Zitat:
Desweiteren den Notar wechseln.
?
Zitat:
Ein fähiger Notar richtet ein Anderkonto ein, auf dem der Käufer
die volle Summe innerhalb eines gewissen Zeitraums einzahlen muss.
Man kann einen KV auch ohne teures Anderkonto abzuwickeln. Die Abwicklung über Anderkonto ist die Ausnahme.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.08.2009, 22:36
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AW: Wie soll sich A verhalten ?

Zitat:
Zitat von Goldbart
BundesNoTarOrdnung.
Wer hätte das gedacht.

siehe http://dejure.org/gesetze/BNotO
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  #5 (permalink)  
Alt 10.08.2009, 06:29
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AW: Wie soll sich A verhalten ?

Zitat:
Zitat von CruNCC
Hier wurde eine Fälligkeitsmitteilung des Notars erstellt, also muss im Vertrag genau stehen, wann der KP fällig ist und unter welchen Voraussetzungen.
Was steht genau im Vertrag?
Im Vertrag könnte zum Beispiel stehen:

"Voraussetzung für die Fälligkeit des Kaufpreises ist, dass.......

- dem Notar die Lastenfreistellungsunterlagen vorliegen, die nicht übernommen werden... Diese Unterlagen müssen entweder bedingungslos oder nur unter solchen Zahlungsauflagen vorliegen, die insgesamt aus dem KP erfüllt werden können."


Soweit sogut.

Aber:

KP-Fälligkeitsmitteilung des Notars laute wie folgt:

"Lastenfreistellungserklärung von XY liegt vor. Davon darf ich nur Gebrauch machen, wenn die Zahlungsauflagen von XY erfüllt werden."

Und nun die Erklärung von XY (im Anhang):

"Treuhandauftrag Löschungsbewilligung:

Auflage: bedingungslose Zahlung des vollen KP auf Konto xxxxx.

Dieser Treuhandauftrag ist befristet bis 30.09.2009."


Das heißt doch, wenn der volle KP nicht bis 30.09.2009 bei XY angekommen ist, verfällt die Löschungsbewilligung????

KP-Fälligkeit lt. KV:

"Die zweite Rate zu xxxMille ist innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung der allgemeinen Fälligkeitsvoraussetzungen sowie Mitteilung des Verkäufers über die vertragsgemäße Räumung und Fertigstellung der ....genannten Arbeiten beim Erwerber....zur Zahlung fällig."

Und:

"Der Veräußerer verpflichtet sich das Vertragsobjekt bis 15.03.2010 zu räumen."



Die Zahlungsverpflichtungen können hier zwar aus dem KP grundsätzlich erfüllt werden, jedoch nicht zu dem von der Bank XY vorgegebenen Termin! Dem 30.09.2009 steht der 15.03.2010 entgegen!

Oder verstehe ich da etwas falsch?
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  #6 (permalink)  
Alt 10.08.2009, 08:30
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AW: Wie soll sich A verhalten ?

@CruNCC, Tourix:

A hat gerade beim Notariat "ganz dumm" nachgefragt.....

Lässige Antwort des Assistenten: "Wir haben natürlich um Fristverlängerung bei Bank XY gebeten und diese auch erhalten. Das haben wir Ihnen aber nicht mit zugeschickt."



A wird nun auch diese Unterlage noch nachträglich bekommen, womit das Problem vom Tisch wäre.....

Vielen Dank für Eure Hilfe!
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  #7 (permalink)  
Alt 10.08.2009, 13:30
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AW: Wie soll sich A verhalten ?

Zitat:
Man kann einen KV auch ohne teures Anderkonto abzuwickeln. Die Abwicklung über Anderkonto ist die Ausnahme.
Ich kenne es NUR mit Anderkonto.
Bei den teuren Immobiliengeschäften sind die Kosten für ein Anderkonto
für das deutliche mehr an Sicherheit durchaus gerechtfertigt.

Zitat:
Der Notar verstößt durch Übermittlung???
Keine Ahnung, ob das juristisch stimmt,
aber es ist ein unding, wenn ein Notar etwas durchgehen lässt,
das gegen seinen von ihm aufgesetzen Kaufvertrag verstößt.

Zitat:
Die wird der Käufer nicht bekommen!
Warum sollte der Käufer nicht den Grundschuldbrief bekommen können ?
Der Brief kann genauso wie ein Wechsel weitergegeben und auch verkauft werden.
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  #8 (permalink)  
Alt 10.08.2009, 13:38
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AW: Wie soll sich A verhalten ?

Hier ist ein recht guter Überblick
über den ganzen Ablauf und Vertragsgestaltung:
http://moessner.de/notare/notarielle...ufvertrag.html
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  #9 (permalink)  
Alt 10.08.2009, 14:33
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AW: Wie soll sich A verhalten ?

Zitat:
Zitat von Tourix
Warum sollte der Käufer nicht den Grundschuldbrief bekommen können ?
Weil er ihm nicht zusteht und er sonst Unfug damit machen könnte. Die Grundschuld kommt zur Löschung und diese Überwachung hat nur der amtierende Notar.
Wenn der die Fälligkeit attestiert, haftet er auch dafür.
Aber das Thema hat sich ja erledigt. Anderkonto ist nicht notwendig und produziert unnötige Kosten!
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