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Wie lange Zahlung der Nebenkosten?

Dies ist eine Diskussion zu Wie lange Zahlung der Nebenkosten? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 26.05.2010, 22:53
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Wie lange Zahlung der Nebenkosten?

Hallo,

nehmen wir mal an, daß ein Zweifamilienhaus aus zwei Eigentumswohnungen besteht. Weiter nehmen wir an, daß für die Wasser- und Gasabrechnung ein gemeinschaftliches Girokonto besteht, auf das jede Partei ihren monatlichen "Obulus" zu zahlen hat (Jahresabrechnung erfolgt nach Ablesen der einzelnen Verbrauchswerte).

Nehmen wir weiter an, daß eine der beiden Eigentumswohnungen von einer alleinstehenden, alten Eigentümerin bewohnt wird, die aus Altersgründen nun kurzfristig in ein Altenheim ziehen wird und die Eigentumswohnung steht zum Verkauf an.

Wie lange müßte die Eigentümerin dieser Wohnung die Nebenkosten für ihre eigene (aber nicht mehr selbst genutzte) Eigentumswohnung zahlen? Ich nehme doch an, bis sie einen neuen Käufer gefunden hat?

Mit fragendem Gruß
Laro
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  #2 (permalink)  
Alt 27.05.2010, 06:50
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AW: Wie lange Zahlung der Nebenkosten?

Zitat:
Wie lange müßte die Eigentümerin dieser Wohnung die Nebenkosten für ihre eigene (aber nicht mehr selbst genutzte) Eigentumswohnung zahlen?
Längstens bis zum Eintrag des neuen Eigentümers in das Grundbuch.
Einen Leerstand bis zu diesem Zeitpunkt hat die alte Eigentümerin zu vertreten.

Eine mögliche Zwischenregelung, vor Eintrag in das Grundbuch, wegen des vorzeitigen Einzuges durch einen neuen Eigentümer ist durch die alte Eigentümerin zu regeln.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.05.2010, 07:05
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AW: Wie lange Zahlung der Nebenkosten?

wieso haben die beiden eigentümer keine getrennten verträge mit dem gas- bzw. wasserlieferanten (zähler sind ja wohl offensichtl. vorhanden )?

wer ist überhaupt vertragspartner von den versorgern (soll heißen: wem gehört das konto) ?
__________________
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #4 (permalink)  
Alt 27.05.2010, 07:25
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AW: Wie lange Zahlung der Nebenkosten?

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
wieso haben die beiden eigentümer keine getrennten verträge mit dem gas- bzw. wasserlieferanten (zähler sind ja wohl offensichtl. vorhanden )?

wer ist überhaupt vertragspartner von den versorgern (soll heißen: wem gehört das konto) ?
Meinst Du, dass würde etwas an der momentanen bzw. kommenden Situation ändern?
Eine neue Regelung wird mit dem Verkauf doch sicherlich vorgenommen.
So wie ich die Frage verstanden habe, geht es im Moment um die Zeit des möglichen Leerstandes wegen des Umzuges ins Altersheim.
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  #5 (permalink)  
Alt 27.05.2010, 09:10
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AW: Wie lange Zahlung der Nebenkosten?

im normalfall kann ich als (einzel)vertragspartner von gas und strom diesen vetrag kündigen (auch wenn ich noch eigentümer einer whg bin) wenn sich die verhältnisse ändern - zb. längerer auslandsaufenthalt - oder wenn ich meinen gasherd verkaufe und mir einen elektroherd anschaffe ...

denkbar wäre, dass der eigentl. vertragspartner der versorgerbetriebe um eine anpassung/reduzierung der monatl. abschläge bittet und die alte dame entlastet
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Alt 27.05.2010, 09:18
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AW: Wie lange Zahlung der Nebenkosten?

Oder aber, die alte Dame ist Vertragspartner und dann kann nur sie das ändern. Dann sollte sich natürlich der andere Vertragspartner um einen neuen Vertrag bemühen.

Ich glaube aber, das Rätselraten hört auf, wenn der TE sich mal einschaltet und ein paar Infos übermittelt.
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  #7 (permalink)  
Alt 27.05.2010, 10:25
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AW: Wie lange Zahlung der Nebenkosten?

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Längstens bis zum Eintrag des neuen Eigentümers in das Grundbuch.
Einen Leerstand bis zu diesem Zeitpunkt hat die alte Eigentümerin zu vertreten.

Eine mögliche Zwischenregelung, vor Eintrag in das Grundbuch, wegen des vorzeitigen Einzuges durch einen neuen Eigentümer ist durch die alte Eigentümerin zu regeln.
Herzlichen Dank für diese Information.

Zitat:
Zitat von hera
wieso haben die beiden eigentümer keine getrennten verträge mit dem gas- bzw. wasserlieferanten (zähler sind ja wohl offensichtl. vorhanden )?

wer ist überhaupt vertragspartner von den versorgern (soll heißen: wem gehört das konto) ?
Um etwas "Licht ins Dunkel" zu bringen nehmen wir weiter an:

In dem älteren Zweifamilienhaus sind nur ein Gaszähler und nur eine Hauptwasseruhr installiert. Der Vertragspartner für den Gas- und auch den Wasserlieferanten ist die Eigentümergemeinschaft. Hausintern existiert eine weitere Wasseruhr, die sich ein Eigentümer zwecks genauer Abrechnung installieren lassen hat. Für die genaue Gasabrechnung existieren pro Heizkörper diese digitalen Ableseröhrchen. Mit der Jahresabrechnung ist ein bekanntes Abrechnungsunternehmen beauftragt. Der monatliche Abschlag wird also von beiden Parteien anteilmäßig auf das gemeinschaftliche Girokonto zur Abbuchung überwiesen.

Zitat:
Zitat von hera
denkbar wäre, dass der eigentl. vertragspartner der versorgerbetriebe um eine anpassung/reduzierung der monatl. abschläge bittet und die alte dame entlastet
Das hatte ich schon vorgeschlagen, aber man scheint der Ansicht zu sein, sobald die Eigentümerin ausgezogen ist, fielen keine Nebenkosten mehr an (insbesondere was die hohe Gasabrechnung betrifft).

Ist alles andere als einfach hier .
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  #8 (permalink)  
Alt 27.05.2010, 10:46
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AW: Wie lange Zahlung der Nebenkosten?

somit geht der punkt an ron

und selbst bei abwesenheit muß so geheizt werden, dass nichts einfrieren kann

(und hinweis am rande: eine private wasseruhr muß vom anderen WE nicht akzeptiert werden -> alle oder keiner, damit ggf differenzen aufgedeckt werden können)
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  #9 (permalink)  
Alt 27.05.2010, 11:34
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AW: Wie lange Zahlung der Nebenkosten?

Da sowohl die Wasserversorgung als auch die Gasversorgung zentral geregelt ist, muss die Gemeinschaft dafür aufkommen. Das Ganze wird dann über das monatliche Hausgeld verrechnet. So ist es in (fast) allen Wohnanlagen geregelt. Jeder Eigentümer ist (wie Ron Wide richtig schreibt)zur Zahlung bis zur Eigentumsumschreibung für seinen Anteil verantwortlich. Wie intern abgerechnet wird ergibt sich aus der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung.
Wie anders sollte es laufen?
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  #10 (permalink)  
Alt 27.05.2010, 12:22
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AW: Wie lange Zahlung der Nebenkosten?

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Jeder Eigentümer ist (wie Ron Wide richtig schreibt)zur Zahlung bis zur Eigentumsumschreibung für seinen Anteil verantwortlich.
Ich möchte nicht versäumen, mich für diese Bestätigung zu bedanken. Jetzt kann ich dem Kommenden etwas beruhigter entgegensehen.
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