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Wie lange kann es dauern bis eine Immobilie "zwangsgeräumt" werden kann?

Dies ist eine Diskussion zu Wie lange kann es dauern bis eine Immobilie "zwangsgeräumt" werden kann? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.10.2008, 20:35
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Wie lange kann es dauern bis eine Immobilie "zwangsgeräumt" werden kann?

Hallo Leute,

es wurde schon mehrmals ein solcher Fall angesprochen jedoch habe ich noch eine Frage, auf die ich bisher noch keine Antwort gefunden habe.

Angenommen Ein Interessent I möchte ein Haus, dass in einer Zwangsversteigerung versteigert wird erwerben.
In diesem Haus wohnt noch eine Mieterin M die sogar verwandt ist mit dem Eigentümer E der Immobilie.

Nach einer Bitte der Mieterin M, die Immobilie innen besichtigen zu dürfen, erhielt der Interessent I eine Absage, und bekam noch mitgeteilt, dass die Mieterin M noch mindestens 3 Jahre dort wohnen darf, laut bisherigen Mietvertrag mit dem Eigentümer E. Zugleich bekräftigte Sie Ihren Standpunkt mit Aussagen, dass sie nicht ausziehen möchte bzw. werde.

Da der Interessent die Immobilie zur Eigennutzung steigern möchte, würde er sofort nach der Versteigerung und Erhalt des Zuschlages, den Mietvertrag außerordentlich kündigen mit dem Verweis, dass der Interessent I dort selber einziehen wird.

Die normale Kündigungsfrist, würde 3 Monate betragen.

Angenommen die Mieterin M, würde aber diese Kündigung ignorieren und trotzdem weiterhin sich in dieser Immobilie aufhalten. Der Interessent würde daraufhin eine Räumungsklage einreichen.

Ist diese Reihenfolge so richtig. Und wie lange könnte es maximal dauern bis der Interessent I die Mieterin M endgültig aus dem Haus rausgeklagt hat.

Vielen Dank im Voraus

Gruß Eddie
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  #2 (permalink)  
Alt 09.10.2008, 06:29
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AW: Wie lange kann es dauern bis eine Immobilie "zwangsgeräumt" werden kann?

Ein Interessent, der ein Objekt zur Eigennutzung erwerben will und schon im Vorfeld auf solch massiven Widerstand trifft, sollte die Finger davon lassen....
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  #3 (permalink)  
Alt 09.10.2008, 09:11
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AW: Wie lange kann es dauern bis eine Immobilie "zwangsgeräumt" werden kann?

Nach dem Gesetz gibt es Fristen, die im allgemeinen nach Zuschlagsbeschluß drei Monate betragen.
Jedoch kann der gegenwärtige Mieter oder Eigentümer Räumungsschutz beantragen oder er oder sie
kann die Räumung mit Rechtsmitteln angreifen, die Rechtsmittelmöglichkeit und Einrede
ist nahezu unerschöpflich.
Es gibt Unternehmen, die sich damit befassen, (gegen Zahlung) Räumungen von im ZV-Verfahren
erworbenen Objekten zu verhindern.

Wenn man Pech hat und gerät an eine solche Konstellation, kann eine Zwangsräumung zwar beantragt werden aber wird durch Rechtsmittel und die "suizidale Masche" auf Jahre hinaus verzögert.
Es gibt auch Fälle, in den die Räumung auf Dauer ausgesetzt wird.
Da ist der Karlsson vom Dach der gleichen Auffassung wie der Vorposter:

Finger weg.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.10.2008, 17:47
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AW: Wie lange kann es dauern bis eine Immobilie "zwangsgeräumt" werden kann?

Kommt drauf an, ob die Immobilie gekauft oder ersteigert wird. Bei Kauf behält der Mieter alle vom Vorvermieter gewährten Rechte; bei Ersteigerung nicht.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.10.2008, 20:03
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AW: Wie lange kann es dauern bis eine Immobilie "zwangsgeräumt" werden kann?

Vielen Dank für Eure Antwort.

Viele Grüße
Eddie
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