Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Wie kann ordnungsgemäße Verwaltung nach WEG erreicht werden?

Dies ist eine Diskussion zu Wie kann ordnungsgemäße Verwaltung nach WEG erreicht werden? innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 13.04.2010, 12:09
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 21
Keine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Wie kann ordnungsgemäße Verwaltung nach WEG erreicht werden?

Folgender Fall:
Ein Grundstück mit 27 Einzelgaragen (Teileigentum und jeweils Sondereigentum an den Einzelgaragen) hat keinen eingesetzten Verwalter. Die Eigentümer (alles Nachbarn) organisieren irgendwie, z. B. mit Arbeitsappellen für Heckenschnitt und mit Heimwerkertätigkeit das nötigste.
Bisherige Ansinnen Einzelner, einen Verwalter, Instandhaltungsrücklage, fachgerechte Reparatur von Schäden etc nach WEG einzurichten wurden bei nichtförmlichen Nachbarschaftstreffen regelmäßig mehrheitlich abgelehnt.
Einige Eigentümer wollen das in der Form nicht mehr hinnehmen und streben eine ordnungsgemäße Verwaltung an.
Was macht man da sinnvollerweise? Antrag an das Gericht? Oder geht das nur mit Anwalt und Klage? Oder wie?
Vielen Dank an alle, die darüber nachdenken
Hyronimus
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 13.04.2010, 13:41
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Wie kann ordnungsgemäße Verwaltung nach WEG erreicht werden?

Wieso wird das Thema wieder gepostet? Das Endergebnis bei dem ersten Tread war, dass nach der TE gesucht wird. Dort u. in der G-Ordnung steht normalerwiese alles notwendige drinne!
Im Prinzip gelten Beschlüsse, die in einer ordnungsgem. eingeladenen Versammlung getroffen werden. Kein Blabla zwischen "Tür und Angel".
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 13.04.2010, 13:54
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 21
Keine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wie kann ordnungsgemäße Verwaltung nach WEG erreicht werden?

Die Teilungserklärung aus dem Jahr 1979 sagt nichts zum Verwalter u. legt keinen fest. Und es gibt bis heute keinen, hat noch nie einen gegeben.
Die Frage, in welchem Verfahren man eine solche Verwaltung erreichen kann hatte ich als ein anderes Thema angesehen, das durch den Titel der urspr. Frage nicht erfasst ist. (urspr. Frage: "Fällt Garagengrundstück unter WEG"). Die ursprüngliche Frage ist m. E. abschliessend beantwortet.
Tut mir leid wenn ich was falsch gemacht habe, aber mir erscheint es immer noch schlüssig, hier 2 Fragenkreise zu trennen.
Hyronimus

Geändert von hyronimus (13.04.2010 um 14:58 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 13.04.2010, 15:28
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Wie kann ordnungsgemäße Verwaltung nach WEG erreicht werden?

Die Bestellung eines Verwalters darf nach dem gesetzlichen Wortlaut des § 20 Abs. 2 WEG durch Vereinbarung nicht ausgeschlossen werden. Gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist eine Verwalterbestellung damit allerdings nicht!
Das Gesetz geht von einer Verwaltungsnotwendigkeit des Gemeinschaftseigentums aus. Deshalb hat jeder Miteigentümer gem. § 21 Abs. 4 WEG einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf förmliche Bestellung und Beauftragung eines eigenen Verwalters. Wird ein derartiger Antrag allerdings nicht gestellt, kann - gegen den Willen des Gesetzes - ein verwaltungsloser Zustand eintreten.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 13.04.2010, 15:58
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 21
Keine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wie kann ordnungsgemäße Verwaltung nach WEG erreicht werden?

Zitat:
Zitat von schielu
Die Bestellung eines Verwalters darf nach dem gesetzlichen Wortlaut des § 20 Abs. 2 WEG durch Vereinbarung nicht ausgeschlossen werden. Gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist eine Verwalterbestellung damit allerdings nicht!
Das Gesetz geht von einer Verwaltungsnotwendigkeit des Gemeinschaftseigentums aus. Deshalb hat jeder Miteigentümer gem. § 21 Abs. 4 WEG einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf förmliche Bestellung und Beauftragung eines eigenen Verwalters. Wird ein derartiger Antrag allerdings nicht gestellt, kann - gegen den Willen des Gesetzes - ein verwaltungsloser Zustand eintreten.
Wäre die Antwort also, dass ein Eigentümer das zuständige Amtsgericht (bei dem die Grundbücher geführt werden) mit dem Antrag anschreiben kann, einen vorläufigen bzw. Notverwalter Verwalter einzusetzen? Würde das auf Antrag erfolgen?
Ist dies so richtig?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 13.04.2010, 16:49
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Wie kann ordnungsgemäße Verwaltung nach WEG erreicht werden?

Zuerst sollte unter dem Tagesordnungspunkt eine Eigentümerversammlung einberufen werden und die Verwalterbestellung zur Abstimmung kommen.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 13.04.2010, 19:23
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 21
Keine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wie kann ordnungsgemäße Verwaltung nach WEG erreicht werden?

Ja kann den einer der Eigentümer einfach eine Eigentümerversammlung einberufen? Der hat doch gar kein Mandat. Die Mehrheit, das steht fest, will sowas nicht, das ergibt das Meinungsbild eindeutig. Die wollen weiterbrockeln wie bisher.
Würde ein Antrag beim zuständigen Gericht Erfolg haben?
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 14.04.2010, 11:44
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 87
Keine Wertung, jerseylady hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jerseylady hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jerseylady hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jerseylady hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jerseylady hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jerseylady hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jerseylady hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jerseylady hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jerseylady hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jerseylady hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wie kann ordnungsgemäße Verwaltung nach WEG erreicht werden?

Soweit ich weiss können lt. WEG 25% (?) der Stimmanteile einer Eigentümergemeinschaft eine ausserordentliche Eigentümerversammlung erzwingen.

LG v. J.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 14.04.2010, 19:34
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 21
Keine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hyronimus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wie kann ordnungsgemäße Verwaltung nach WEG erreicht werden?

Zitat:
Zitat von jerseylady
Soweit ich weiss können lt. WEG 25% (?) der Stimmanteile einer Eigentümergemeinschaft eine ausserordentliche Eigentümerversammlung erzwingen.

LG v. J.
Vielen Dank, das wäre allerdings bei 27 Eigentümern ein mühsamer Weg, der teilweise (wenn man alle fragt) wahrscheinlich nicht immer freundlich bleiben würde.
Ich frage mich immer noch, ob ein Antrag beim zuständigen Gericht zum Einsetzen eines vorläufigen Verwalters führen könnte. Dann wäre alles in der Spur, dieser hätte die Vorschriften des WEG zu beachten und wäre Ansprechpartner.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 15.04.2010, 09:21
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 87
Keine Wertung, jerseylady hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jerseylady hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jerseylady hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jerseylady hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jerseylady hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jerseylady hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jerseylady hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jerseylady hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jerseylady hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jerseylady hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wie kann ordnungsgemäße Verwaltung nach WEG erreicht werden?

Da stellt sich für mich die Frage, was denn real weniger Aufwand/Kosten verursacht. Ein Antrag bei Gericht mit nicht wirklich absehbarem Ergebnis oder einen Abend "Klinkenputzen" bis die notwendigen 7 Stimmen zusammen sind. Der Weg zum Gericht ist ggf. auch nicht der Weg, auf dem man sich Sympathien erwirbt.
Ein vorläufiger Verwalter müsste sich dann ohnehin zeitnah auf einer ordentlichen Versammlung bestätigen lassen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Ordnungsgemäße Verwaltung WEG - Handwerkerrechnungen ungeprüft bezahlen? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 20.05.2010 13:56
Was kann jetzt vom Käufer erreicht werden ? Kaufrecht / Leasingrecht 24.04.2008 18:05
Kann man nach 14 Jahre Miete im Laden Geschäft, einfach gekündigt werden?? Mietrecht 11.03.2008 07:22
Kann Urheberrecht nach 8 Monaten geltend gemacht werden? Urheberrecht 23.06.2007 22:49
Kann ein Verfahren nach Rechtskraft wieder aufgerollt werden? Strafrecht / Strafprozeßrecht 01.07.2006 14:01





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN