Dies ist eine Diskussion zu Wie bindend ist ein Verkaufs"versprechen"? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Wie bindend ist ein Verkaufs"versprechen"? A möchte sein Haus verkaufen. B wollte es erwerben, man ging zum Notar um die Modalitäten für den Vertrag festzulegen. Es wurde nichts unterschrieben. Zudem bestand seitens B die Bedingung, dass 2 Grunddienstbarkeiten aus dem Grundbuch gelöscht werden bevor er unterschreiben würde. Dies würde aller Voraussicht nach noch vor der notariellen Beurkundung klappen. Wie gesagt es wurde von keiner Partei was unterschrieben, der Notar hat sich lediglich die Namen und den Kaufpreis notiert. Alle anderen Modalitäten blieben erstmal außen vor, wohl auch wegen der an den Kauf geknüpften Bedingung. Nun kommt C ins Spiel. C bietet A eine höhere Kaufsumme, was A natürlich sehr gelegen kommt und willigt in den Kauf ein. B weiß dies, kann seine Kaufsumme allerdings nicht erhöhen. A sagt B nun definitiv ab und dieser versucht nun einen Schadensersatz gegen A geltend zu machen und droht ihm mit allen möglichen Dingen. Wie ist in diesem Fall die Rechtslage? Liebe Grüße Maggy |
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| AW: Wie bindend ist ein Verkaufs"versprechen"? Ein Schadensersatz kann sich aus vorvertraglicher Pflichtverletzung ergeben. Das kommt auf die näheren Umstände an. Hier ist B vermutlich nur sauer. Vertragliche Ansprüche hat er nicht.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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