Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Wertminderung eines Baugrundstücks

Dies ist eine Diskussion zu Wertminderung eines Baugrundstücks innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 01.09.2009, 22:47
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 11
Keine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Wertminderung eines Baugrundstücks

Nehmen wir einmal an, jemand (K.) kauft sich über einen Vermittler einer Bank ein Grundstück in einem als Mischgebiet ausgewiesenen Baugebiet zum ortsüblichen Preis für Wohnbaugrundstücke. Gegenüber auf der anderen Straßenseite, an eine Autobahn angrenzend, bietet die Gemeinde zum halben Quadratmeterpreis ausschließlich gewerblich nutzbare Grundstücke zum Verkauf an. Ein anderer Käufer (B.) baut auf so einem Gewerbegrundstück nun ein Wohnhaus. K. fühlt sich benachteiligt und stellt die Kreditrückzahlung ein. Es wird im Rahmen des Zwangsversteigerungsverfahrens ein Wertgutachten erstellt. Der Umstand, daß in unmittelbarer Nähe nun ein Wohnhaus auf einem Gewerbegrundstück gebaut ist, wird als wertmindernd angesehen.
Der Wert von K´s Grundstück wird aus dem Mittel von Gewerbequadratmeterpreis und Bodenrichtpreis für Wohnbaugrundstücke ermittelt. Es kommt zur Zwangsversteigerung. K´s Grundstück wird unter der 5/10 Wertgrenze für nur 25% des ursprünglichen Kaufpreises versteigert.

Kann K. von irgend jemand Schadensersatz verlangen ?

Geändert von Kerstin_Diaz (02.09.2009 um 02:13 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 02.09.2009, 12:01
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.257
98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)  
AW: Wertminderung eines Baugrundstücks

Zitat:
Zitat von Kerstin_Diaz
Kann K. von irgend jemand Schadensersatz verlangen ?
Nein, wieso auch?
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 03.09.2009, 01:56
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 11
Keine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wertminderung eines Baugrundstücks

Muß denn die Gemeinde nicht unzulässige Bauvorhaben die dem Bebauungsplan in B.´s Gewerbegebiet entgegenstehen verbieten ?

Wenn ja, wer haftet dann für den Wertverlust von K´s Grundstück bedingt durch erheblich günstigere Vergleichskauffälle in K.´s unmittelbarer Nähe ?

Geändert von Kerstin_Diaz (03.09.2009 um 21:06 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 03.09.2009, 12:33
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.257
98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)  
AW: Wertminderung eines Baugrundstücks

Zitat:
Zitat von Kerstin_Diaz
Muß denn die Gemeinde nicht unzulässige Bauvorhaben die dem Bebauungsplan entgegenstehen verbieten ?
Da gibt es nichts zu verbieten:
Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
Zulässig sind auch Wohngebäude!

Zitat:
Wenn ja, wer haftet dann für den Wertverlust von K´s Grundstück bedingt durch erheblich günstigere Vergleichskauffälle im Baugebiet ?
Das verbleibt einzig und alleine beim Grundstückskäufer!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 03.09.2009, 20:50
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 11
Keine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wertminderung eines Baugrundstücks

AW: Wertminderung eines Baugrundstücks

--------------------------------------------------------------------------------

Bei vorhergehender Antwort wurde was missverstanden, bitte genau durchlesen.

B.´s Grundstück befindet sich in einem reinen Gewerbegebiet. Gebäude die zum Wohnen dienen, sind dort nicht zugelassen. K.´s Grundstück liegt in einem Mischgebiet. Also zwei unterschiedliche Baugebiete.
Trotzdem wurde B.´s billiges Gewerbegrundstück zur Wertermittlung für K.´s Wohnbaugrundstück herangezogen und auch noch überdurchschnittlich gewichtet.

Noch einmal meine Frage: Muß K. den entstandenen Wertverlust seines Grundstücks hinnehmen oder kann er die Gemeinde, den Sachverständigen, den Grundstücksvermittler verklagen ?

Wen es interessiert, folgender Ansatz aus dem Wertgutachten für den Wert von K´s Grundstück:


1. Mittelwert aus Kaufpreissammlung ( Quadratmeterpreis von 6 Kaufvorkommen in Wohngebieten )
2. Ein Mittelwert zwischen dem Mittelwert der Kaufpreissammlung und dem Quadratmeterpreis von B´s Grundstück im Gewerbegebiet wurde gebildet
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 03.09.2009, 21:07
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.216
99% positive Bewertungen (18216 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18216 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18216 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18216 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18216 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18216 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18216 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18216 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18216 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18216 Beiträge, 1216 Bewertungen)  
AW: Wertminderung eines Baugrundstücks

Ich kann irgendwie nicht verstehen, warum einfach die Zahlungen eingestellt werden. So ist doch für den Verlust der Schuldner verantwortlich!
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 03.09.2009, 21:15
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 11
Keine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wertminderung eines Baugrundstücks

Nach der Devise lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende hat K.
die Rückzahlung eingestellt, da er der Meinung ist, ein völlig überteuertes Grundstück erworben zu haben. Andere könnten es doch genauso machen wie B. und auf der anderen Straßenseite ein Gewerbegrundstück zu halben Preis erwerben um ein Wohnhaus darauf bauen. Der geschuldete Betrag übersteigt den Grundstückswert vom Gutachten. K. hat die Anzahlung, bereits getilgte Raten und die Grundstückserwerbskosten verloren.

Wer kommt dafür auf ?

Geändert von Kerstin_Diaz (03.09.2009 um 22:03 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 03.09.2009, 23:00
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.216
99% positive Bewertungen (18216 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18216 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18216 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18216 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18216 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18216 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18216 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18216 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18216 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18216 Beiträge, 1216 Bewertungen)  
AW: Wertminderung eines Baugrundstücks

Zitat:
Zitat von Kerstin_Diaz
Nach der Devise lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende hat K.
Dafür habe ich kein Verständnis und unterstelle mal blande Zahlungsprobleme. Das würde auch die folgende Zwangsversteigerung erklären.

Zitat:
Zitat von Kerstin_Diaz
Andere könnten es doch genauso machen wie B. und auf der anderen Straßenseite ein Gewerbegrundstück zu halben Preis erwerben um ein Wohnhaus darauf bauen.
Ein Grundstück in einem Gewerbegebiet hat einen wesentlich niedrigeren Wohnwert, was die Häuslebauer spätestens dann merken werden, wenn rund um die Uhr Waren angeliefert werden, Bauarbeiten geschehen und so weiter.

Dass ein an ein Gewerbegebiet grenzendes Grundstück zwar mehr wert ist als direkt im Gewerbegebiet, aber immer noch weniger als in einem Wohngebiet, sollte klar sein und beim Kaufpreis berücksichtigt worden sein. Natürlich schallt der Lärm herüber.

Zitat:
Zitat von Kerstin_Diaz
Der geschuldete Betrag übersteigt den Grundstückswert vom Gutachten.
Mal Zahlen auf den Tisch. Kaufpreis, bisher getilgte Summe (nicht gezahlter Betrag), Wert nach Gutachten.
Zitat:
Zitat von Kerstin_Diaz
K. hat die Anzahlung, bereits getilgte Raten und die Grundstückserwerbskosten verloren.

Wer kommt dafür auf ?
Ich würde sagen, das ist sein Problem. Er hätte an die Sache anders herangehen müssen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 04.09.2009, 02:07
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 11
Keine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kerstin_Diaz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wertminderung eines Baugrundstücks

Kaufpreis: 123000
Anzahlung: 23000
Geschätzter Wert: 86000
Saldo Darlehn 88000
Grunderwerbsteuer 2000
Maklergebühr 4000
Versteigerungserlös 30200

Es geht hier nicht um K.´s Liquiditäts- und Bonitätsprobleme aus den Konsequenzen der Zwangsversteigerung, der kann sich das leisten.
Jedoch wäre er schlecht beraten gewesen, für etwas weiter zu tilgen, was weit unter dem tatsächlichen Wert ist. Siehe Versteigerungserlös.
Ist doch logisch, bevor jemand das Doppelte ausgeben möchte, kauft er sich doch lieber einen weit billigeren Gewerbegrund und stellt ein Wohnhaus darauf. Deshalb war niemand bei der Versteigerung bereit mehr zu bieten. Da liegt das eigentliche Problem. Außerdem hat K. geduldig versucht über seine Kreditbank weiter zu verkaufen, jedoch ohne Erfolg.

Ein zweckgebundenes Gewerbegebäude auf B.´s Grundstück würde bedingt durch seine Größe und Höhe sogar noch schallschützend zwischen K.´s Grundstück und der Autobahn wirken. So sieht es jedenfalls der Flächennutzungsplan vor. Eine erhebliche Lärmbelästigung durch einen Gewerbebetrieb ist außerdem nach Baunutzungsverordnung §8 nicht erlaubt. Deshalb wurden auch keine eventuellen Abschläge beim Kaufpreis gemacht. Die Antwort geht ins Leere.

Wie hätte K. denn an die Sache anders herangehen müssen ?
Und gegen wen hätte er Ansprüche stellen sollen ?
Darf die Gemeinde es dulden wenn der Bebauungsplan nicht eingehalten wird ?
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 04.09.2009, 11:53
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.257
98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)  
AW: Wertminderung eines Baugrundstücks

Baunutzungsverordnung § 8:
Ausnahmsweise können zugelassen werden

Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Wertminderung KFZ Hilfe Straßenverkehrsrecht 28.09.2010 13:49
Wertminderung Neubau? Baurecht 01.09.2009 16:29
Wertminderung rechtens? Mietrecht 31.10.2007 23:41
wertminderung? Kaufrecht / Leasingrecht 15.01.2007 11:23
Wertminderung Straßenverkehrsrecht 19.07.2004 08:37





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN