Dies ist eine Diskussion zu Wertminderung eines Baugrundstücks innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Wertminderung eines Baugrundstücks Der Wert von K´s Grundstück wird aus dem Mittel von Gewerbequadratmeterpreis und Bodenrichtpreis für Wohnbaugrundstücke ermittelt. Es kommt zur Zwangsversteigerung. K´s Grundstück wird unter der 5/10 Wertgrenze für nur 25% des ursprünglichen Kaufpreises versteigert. Kann K. von irgend jemand Schadensersatz verlangen ? Geändert von Kerstin_Diaz (02.09.2009 um 02:13 Uhr). |
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| AW: Wertminderung eines Baugrundstücks Zitat:
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| AW: Wertminderung eines Baugrundstücks Muß denn die Gemeinde nicht unzulässige Bauvorhaben die dem Bebauungsplan in B.´s Gewerbegebiet entgegenstehen verbieten ? Wenn ja, wer haftet dann für den Wertverlust von K´s Grundstück bedingt durch erheblich günstigere Vergleichskauffälle in K.´s unmittelbarer Nähe ? Geändert von Kerstin_Diaz (03.09.2009 um 21:06 Uhr). |
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| AW: Wertminderung eines Baugrundstücks Zitat:
Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Zulässig sind auch Wohngebäude! Zitat:
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| AW: Wertminderung eines Baugrundstücks AW: Wertminderung eines Baugrundstücks -------------------------------------------------------------------------------- Bei vorhergehender Antwort wurde was missverstanden, bitte genau durchlesen. B.´s Grundstück befindet sich in einem reinen Gewerbegebiet. Gebäude die zum Wohnen dienen, sind dort nicht zugelassen. K.´s Grundstück liegt in einem Mischgebiet. Also zwei unterschiedliche Baugebiete. Trotzdem wurde B.´s billiges Gewerbegrundstück zur Wertermittlung für K.´s Wohnbaugrundstück herangezogen und auch noch überdurchschnittlich gewichtet. Noch einmal meine Frage: Muß K. den entstandenen Wertverlust seines Grundstücks hinnehmen oder kann er die Gemeinde, den Sachverständigen, den Grundstücksvermittler verklagen ? Wen es interessiert, folgender Ansatz aus dem Wertgutachten für den Wert von K´s Grundstück: 1. Mittelwert aus Kaufpreissammlung ( Quadratmeterpreis von 6 Kaufvorkommen in Wohngebieten ) 2. Ein Mittelwert zwischen dem Mittelwert der Kaufpreissammlung und dem Quadratmeterpreis von B´s Grundstück im Gewerbegebiet wurde gebildet |
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| AW: Wertminderung eines Baugrundstücks Ich kann irgendwie nicht verstehen, warum einfach die Zahlungen eingestellt werden. So ist doch für den Verlust der Schuldner verantwortlich! |
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| AW: Wertminderung eines Baugrundstücks Nach der Devise lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende hat K. die Rückzahlung eingestellt, da er der Meinung ist, ein völlig überteuertes Grundstück erworben zu haben. Andere könnten es doch genauso machen wie B. und auf der anderen Straßenseite ein Gewerbegrundstück zu halben Preis erwerben um ein Wohnhaus darauf bauen. Der geschuldete Betrag übersteigt den Grundstückswert vom Gutachten. K. hat die Anzahlung, bereits getilgte Raten und die Grundstückserwerbskosten verloren. Wer kommt dafür auf ? Geändert von Kerstin_Diaz (03.09.2009 um 22:03 Uhr). |
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| AW: Wertminderung eines Baugrundstücks Zitat:
Zitat:
Dass ein an ein Gewerbegebiet grenzendes Grundstück zwar mehr wert ist als direkt im Gewerbegebiet, aber immer noch weniger als in einem Wohngebiet, sollte klar sein und beim Kaufpreis berücksichtigt worden sein. Natürlich schallt der Lärm herüber. Zitat:
Zitat:
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| AW: Wertminderung eines Baugrundstücks Kaufpreis: 123000 Anzahlung: 23000 Geschätzter Wert: 86000 Saldo Darlehn 88000 Grunderwerbsteuer 2000 Maklergebühr 4000 Versteigerungserlös 30200 Es geht hier nicht um K.´s Liquiditäts- und Bonitätsprobleme aus den Konsequenzen der Zwangsversteigerung, der kann sich das leisten. Jedoch wäre er schlecht beraten gewesen, für etwas weiter zu tilgen, was weit unter dem tatsächlichen Wert ist. Siehe Versteigerungserlös. Ist doch logisch, bevor jemand das Doppelte ausgeben möchte, kauft er sich doch lieber einen weit billigeren Gewerbegrund und stellt ein Wohnhaus darauf. Deshalb war niemand bei der Versteigerung bereit mehr zu bieten. Da liegt das eigentliche Problem. Außerdem hat K. geduldig versucht über seine Kreditbank weiter zu verkaufen, jedoch ohne Erfolg. Ein zweckgebundenes Gewerbegebäude auf B.´s Grundstück würde bedingt durch seine Größe und Höhe sogar noch schallschützend zwischen K.´s Grundstück und der Autobahn wirken. So sieht es jedenfalls der Flächennutzungsplan vor. Eine erhebliche Lärmbelästigung durch einen Gewerbebetrieb ist außerdem nach Baunutzungsverordnung §8 nicht erlaubt. Deshalb wurden auch keine eventuellen Abschläge beim Kaufpreis gemacht. Die Antwort geht ins Leere. Wie hätte K. denn an die Sache anders herangehen müssen ? Und gegen wen hätte er Ansprüche stellen sollen ? Darf die Gemeinde es dulden wenn der Bebauungsplan nicht eingehalten wird ? |
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| AW: Wertminderung eines Baugrundstücks Baunutzungsverordnung § 8: Ausnahmsweise können zugelassen werden Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, |
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