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Wert Bauland

Dies ist eine Diskussion zu Wert Bauland innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 29.08.2011, 14:21
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Wert Bauland

Angenommen ein Grundstück liegt innerhalb eines Bebauungsplanes und ist somit Bauland. Der Eigentümer hat sich jedoch gegen die Einheitwertbestimmung erfolgreich gewährt, weil dass Grst. so sehr steil ist und demnach nur mit erheblichen unwirtschaftlichen Mehrkosten bebaubar ist. Wie ist der Grundstückswert zu bemessen, zB. wenn das Grundstück in den Nachlass fällt und der Pflichtteil eines Berechtigten berechnet werden soll? Als Bauland, weil rechtlich bebaubar und möglich für "Reiche". oder als Wiese, weil eben doch nicht bebaubar?
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  #2 (permalink)  
Alt 29.08.2011, 14:49
V.I.P.
 
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AW: Wert Bauland

Es bleibt Bauland, dessen Wert gemindert ist. Einzelfallentscheidung! Aus der Ferne kann man schlecht sagen, wie teuer ein Grundstück ist. Eventuell muss ein Wertgutachten erstellt werden.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.08.2011, 21:04
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AW: Wert Bauland

Das kommt immer auf die Betrachtungsweise an und auf welcher Seite man steht: Der Pflichtteilberechtigte wird den höchsten Wert rausschlagen wollen.

Sonst: Freier Marktpreis! Ich kenne ein solches Traumhaus an steilem Gelände, das vorher keiner haben wollte, geplant von einem phantasiebegabten Architekten.

Zweifel des Eigentümers werden im Verkaufsfall von Interessenten ausgenutzt, möglichst billig an das Grundstück zu kommen. Dann cool bleiben und weiter nach einem Käufer suchen.

Wer natürlich an einen Pflichtteilsberechtigten auszahlen muß, sollte Wertgutachter bestellen. So läuft das nun mal in der Immobilienbranche. Einen ähnlichen Fall kenne ich!
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  #4 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 10:58
V.I.P.
 
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AW: Wert Bauland

Das Grundstück ist als Bauland zu bewerten. Eine Bebauung ist, wenn auch mit höherem Aufwand, möglich. Es ist der Verkehrswert heranzuziehen. Der kann durch Sachverständigen festgestellt werden.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 11:10
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AW: Wert Bauland

Und da spielt auch diese Sache mit dem Einheitswert keine Rolle?
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  #6 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 12:41
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AW: Wert Bauland

Zitat:
Zitat von fix16 Beitrag anzeigen
Und da spielt auch diese Sache mit dem Einheitswert keine Rolle?
Nein, der Einheitswert ist nicht der Verkehrswert!
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  #7 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 12:41
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AW: Wert Bauland

Ja, Verkehrswert als Orientierung! Einheitswert ist Richtwert für
Grundsteuer B.

Entscheidend zum Baurecht ist noch die dazugehörige beschlossene Satzung der Gemeinde, mit wieviel cbm-umbautem Raum das Grundstück und in welcher Weise gebaut werden kann. Z.B. Flachdach, Walmdach, Satteldach, Farben der Außenfronten und der Dächer, Grenzbebauung für Garagen usw.

Ein Baurecht nach Bebauungsplan ist nur durch Aufhebung desselben mit dem entsprechenden Verwaltungsverfahren möglich. Das betreiben die Kommunen natürlich nicht, weil sie auch Schadensersatzforderungen der Eigentümer fürchten und dann an anderer Stelle einen neuen B-Plan entwickeln müßten.

Den Begriff "Bauerwartungsland" gibt es rechtlich gar nicht - entweder es ist Bauland oder nicht - dies hat bei Verkäufen schon oft in die Irre geführt mit Rücktritt vom Vertrag, wenn der Käufer durch Bauvoranfrage merkte, daß er mangels B-Plan gar nicht bauen konnte. Das wäre natürlich auch ein bißchen Dummheit eines Käufers.

Geändert von Sirena (30.08.2011 um 13:14 Uhr).
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  #8 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 12:51
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AW: Wert Bauland

Ok, lieben Dank, es wird wohl ein Gutachten brauchen, wo beim Verkehrswert eben vielleicht ein Abstrich gemacht wird. Aber 40,00 €/m² für Bauland ist eben was anderes als 3,00 €/m² für Wiese.
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