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Wer trägt die Kosten?

Dies ist eine Diskussion zu Wer trägt die Kosten? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 28.10.2009, 16:07
Boardneuling
 
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Wer trägt die Kosten?

Eigentümer A bewohnt ein Zweifamilienhaus, welches aus zwei Eigentumswohnungen besteht. Die Dachgeschoßwohnung ist Eigentum von Eigentümer A und die Erdgeschoßwohnung wird von Eigentümer B bewohnt. Sämtliche Kellerräume (außer der Heizungskeller) gehören zum Sondereigentum der Erdgeschoßwohnung (Eigentümer B) und dürfen von Eigentümer A nicht genutzt werden. Des weiteren gehört ein an das Haus angrenzender Garten ausschließlich zur Erdgeschoßwohnung (Eigentümer B) und er (der Garten) darf ebenfalls von Eigentümer A nicht genutzt werden.

Einer der Kellerräume (Waschküche der Erdgeschoßwohnung = Eigentümer B) hat einen Ausgang zum zur Erdgeschoßwohnung gehörenden Garten (Eigentümer B). Vom Garten aus ist dieser Kellerraum durch eine Treppe zu erreichen. Am Ende der Treppe - vor der Türe zum zur Erdgeschoßwohnung gehörenden Kellerraum (Eigentümer B) - befindet sich eine Senke. Wer muß für die Kosten aufkommen, wenn mit der Senke etwas nicht in Ordnung ist und eine Bauklempnerei bestellt werden muß? Eigentümer B oder Eigentümer B und A?
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Alt 29.10.2009, 10:44
V.I.P.
 
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AW: Wer trägt die Kosten?

Die Gemeinschaft da der Zugang Gemeinschaftseigentum ist!
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  #3 (permalink)  
Alt 29.10.2009, 17:25
Boardneuling
 
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AW: Wer trägt die Kosten?

Vielen Dank für die Antwort.

Dieser Zugang kann aber nur von Eigentümer B genutzt werden, weil er im Garten des Eigentümer B liegt und zu einem Kellerraum führt, der auch nur von Eigentümer B genutzt werden darf (Sondereigentum ).
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  #4 (permalink)  
Alt 30.10.2009, 11:33
V.I.P.
 
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AW: Wer trägt die Kosten?

Der Zugang kann nie Sondereigentum sein! Genau wie eine Geschosstrepope, die zum Obersten Geschoss mit nur einer Wohnung, führt!
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  #5 (permalink)  
Alt 30.10.2009, 22:59
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AW: Wer trägt die Kosten?

Vielen Dank!
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