
28.10.2009, 16:07
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| Boardneuling | | Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 9
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| Wer trägt die Kosten? Eigentümer A bewohnt ein Zweifamilienhaus, welches aus zwei Eigentumswohnungen besteht. Die Dachgeschoßwohnung ist Eigentum von Eigentümer A und die Erdgeschoßwohnung wird von Eigentümer B bewohnt. Sämtliche Kellerräume (außer der Heizungskeller) gehören zum Sondereigentum der Erdgeschoßwohnung (Eigentümer B) und dürfen von Eigentümer A nicht genutzt werden. Des weiteren gehört ein an das Haus angrenzender Garten ausschließlich zur Erdgeschoßwohnung (Eigentümer B) und er (der Garten) darf ebenfalls von Eigentümer A nicht genutzt werden.
Einer der Kellerräume (Waschküche der Erdgeschoßwohnung = Eigentümer B) hat einen Ausgang zum zur Erdgeschoßwohnung gehörenden Garten (Eigentümer B). Vom Garten aus ist dieser Kellerraum durch eine Treppe zu erreichen. Am Ende der Treppe - vor der Türe zum zur Erdgeschoßwohnung gehörenden Kellerraum (Eigentümer B) - befindet sich eine Senke. Wer muß für die Kosten aufkommen, wenn mit der Senke etwas nicht in Ordnung ist und eine Bauklempnerei bestellt werden muß? Eigentümer B oder Eigentümer B und A? |