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Wer muss zahlen? - Bauherrengemeinschaft

Dies ist eine Diskussion zu Wer muss zahlen? - Bauherrengemeinschaft innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.01.2008, 21:21
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Wer muss zahlen? - Bauherrengemeinschaft

AUSGANGSSITUATION:
Die 9 Bauherren einer Bauherrengemeinschaft bauen zusammen nach dem Angebot eines Architekten ein altes Fabrikgebäude in ein Mehrfamilienhaus um. Jeder der Bauherren erwirbt nach den Baubeschreibungen des Architekten einen bestimmten Bereich, der dann zu einer eigenständigen Wohnung ausgebaut wird. Dazu wird ein gemeinsam genutzter Bereich (großer Wohnraum, Küche, WC) erstellt, der allen gemeinsam gehört. Für diesen gemeinsamen Bereich wird ein Darlehen der WfA in Höhe von 60.000 € bewilligt und gezahlt.
Für jede einzelne Wohnungen wird in der dem Kaufvertrag zugrunde liegenden Baubeschreibung jeweils eine feste Kaufsumme (Preisobergrenze) vereinbart, die nur nach vorheriger Benachrichtigung überschritten werden darf.

PROBLEM:
Zusätzlich vereinbart nur einer der Bauherren mit dem bauausführenden und die Bauaufsicht ausübenden Architekten während der Bauphase einen günstigeren Festpreis für seine Wohnung – da er selbst Bauarbeiten in erheblichem Umfang erledigen lässt – und besteht darauf, dass dieser Festpreis eingehalten wird. Aus verschiedenen Gründen wird dieser Gesamtpreis jedoch durch einzelne Nachforderungen von Handwerkern doch noch erkennbar überschritten.
Jetzt weigert sich der Bauherr mit der „Festpreisgarantie“, diese Zahlungen zu leisten. Erschwert wird die Tatsache dadurch, dass die Forderungen zunächst gegenüber der Bauherrengemeinschaft erhoben werden, für die der Beauftragte der Bauherrengemeinschaft als Beauftragter alle Arbeitsaufträge an die Handwerker, die ihm der Architekt vorgelegt hat, unterschrieben hat.
Aufgrund dieses durch die Bauherrengemeinschaft erteilten Auftrags, der auch ausgeführt worden ist, fordert der Handwerker von der Bauherrengemeinschaft die Zahlung – auch für die Wohnung des Bauherren mit „Festpreisgarantie“, der seinen Zahlungsverpflichtungen der Bauherrengemeinschaft gegenüber, die ihm die aktuelle Rechnung zugestellt hat, wiederholt nicht nachkommt.
Mehrere Handwerker beauftragen mehrere Juristen, um ihre Forderungen gegenüber der Bauherrengemeinschaft und dem Bauherren mit Festpreisgarantie durchzusetzen. Ein Zahlbefehl ist dem Bauherrenvertreter in dieser Sache bereits zugegangen. Widerspruch ist eingelegt. Der Bauherr mit Festpreisgarantie lässt durch seinen RA alles abblocken.

FRAGEN:
Haftet der Architekt für die den festgeschriebenen Kaufpreis übersteigende Summe?
Wie kann die Bauherrengemeinschaft erreichen, dass der Bauherr mit „Festpreisgarantie“ die der Bauherrengemeinschaft in Rechnung gestellten Zahlungen – ggf. unter Vorbehalt der Rückforderung – leistet?

p.kollotzek(at)web . de
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Alt 16.01.2008, 09:55
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AW: Wer muss zahlen? - Bauherrengemeinschaft

[I]Zusätzlich vereinbart nur einer der Bauherren mit dem bauausführenden und die Bauaufsicht ausübenden Architekten während der Bauphase einen günstigeren Festpreis für seine Wohnung – da er selbst Bauarbeiten in erheblichem Umfang erledigen lässt – und besteht darauf, dass dieser Festpreis eingehalten wird. Aus verschiedenen Gründen wird dieser Gesamtpreis jedoch durch einzelne Nachforderungen von Handwerkern doch noch erkennbar überschritten./I]


Der Einzelgänger-Bauherr hat nur Arbeiten in seiner Wohnung selbst ausgeführt, diese Eigenleistungen will er mit seinem Kaufpreis verrechnet werden, sodass er einen Festpreis vereinbart.

Die Gesamte Herstellungskosten sollen zuerst anteilmäßig an alle Bauherren verteilt werden.
Die Eigenleistung des Einzelgängers sollen in Betrag ausgerechnet werden und von seinem Anteil an Herrstellungskosten in Abzug gebracht, die aber den anderen Bauherren zu belasten sind.

Welche Gewerke betreffen die Nachforderungen von den Handwerkern ? Auch die in der Wohnung von
Einzelgänger-Bauherr oder nur Gemeinschaftsfläche ?
Ist die Aufteilung einzelnen Gewerkekosten nicht möglich ?
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  #3 (permalink)  
Alt 16.01.2008, 11:32
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AW: Wer muss zahlen? - Bauherrengemeinschaft

FRAGE: Welche Gewerke betreffen die Nachforderungen von den Handwerkern ? Auch die in der Wohnung von Einzelgänger-Bauherr oder nur Gemeinschaftsfläche ?
Ist die Aufteilung einzelnen Gewerkekosten nicht möglich ?

Präzisierung:
Einzelne Rechnungen beziehen sich nur auf die in der Wohnung des Einzelgänger-Bauherrns ausgeführten Arbeiten und sind einzeln abgerechnet.
Einige Nachforderungen der Handwerker beziehen sich auf den gesamten Bau. Diese werden gemäß Teilungsvertrag umgelegt. Dabei sind für den Einzelgänger Bauherren ebenfalls noch Restzahlungen offen.
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Alt 16.01.2008, 20:37
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AW: Wer muss zahlen? - Bauherrengemeinschaft

Wie wurden die Eigenleistungen des Eizelgängers geschätzt oder berechnet, dass mit Nachzahlung nicht gerechnet wurde ?

Vermutlich hat der Einzelgänger nicht wie vorgesehen genügend Eigenleistung erbracht ?
Wenn er keine weitere Eigenleistung nachleisten kann, so soll er nachzahlen.
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Alt 17.01.2008, 15:01
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Smile AW: Wer muss zahlen? - Bauherrengemeinschaft

Der Einzelgänger hat während der Bauphase mit dem Architekten ausgemacht, dass eine feste Obergrenze nicht überschritten wird. Das aber kann der Architekt nicht einhalten, so dass die sich ergebenden Kosten während des Bauens über die vereinbarte Obergrenze hinaus gingen. Verständlicherweise argumentiert der Einzelgänger: "Das ist so mit dem Architekten vereinbart. Ich zahle keinen Cent mehr als vereinbart!" - Als Vertreter aller Bauherren bekommt aber eine Person - nennen wir sie X - die Rechnungen der Handwerker. Alle anderen Bauherren zahlen anteilig ihre Rechnung, nur der Einzelgänger bleibt stur. Daher fordert jetzt der Handwerker vom Bauherrenvertreter X - er hat ja für alle Bauherren den durch den Architekten vorgelegten Auftrag unterschrieben - die fehlende Summe des Einzelgängers, der aber nicht zahlen will.
Der Architekt hat also die Arbeitsaufträge für die Handwerker dem Vertreter der Bauherren X zur Unterschrift vorgelegt, obwohl er hätte wissen müssen, dass mit diesem Auftrag und der daraus resultierenden Forderung der Handwerker die Preisobergrenze des Einzelgängers mit Sicherheit überschritten wird.
Der Bauherrenvertreter hat im guten Glauben unterschrieben, es sei alles mit den Bauherren im einzelnen abgesprochen worden...
Die Anwälte der Handwerker fordern jetzt von dem Bauherrenvertreter X durch Mahnbescheid die Zahlung der ausstehenden Summe, die der Einzelgänger trotz wiederholter Aufforderung nicht zu zahlen bereit ist...
De Bauherrenvertreter sagt: Nicht meine Sache - zahlen soll der Einzelgänger
Der Einzelgänger sagt: Nicht meine Sache - zahlen muss der Architekt
Der Architekt sagt: Zahlen muss der Einzelgänger - es sind Sonderleistungen, die nicht in der Absprache gemeint waren. (Es handelt sich um Rechnungen für die Steckdosen, die eingebauten Innentüren... Pikant: Die Innentüren entsprechen nicht der Baubeschreibung! Der Einzelgänger hat also nicht komplett Unrecht?)
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Alt 19.01.2008, 13:53
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AW: Wer muss zahlen? - Bauherrengemeinschaft

Der Architekt sagt: Zahlen muss der Einzelgänger - es sind Sonderleistungen, die nicht in der Absprache gemeint waren. (Es handelt sich um Rechnungen für die Steckdosen, die eingebauten Innentüren... Pikant: Die Innentüren entsprechen nicht der Baubeschreibung! Der Einzelgänger hat also nicht komplett Unrecht?)


Es sind Sonderleistungen, die zur Kostenüberschreitung geführt haben - Deshalb müßte wohl eine Liste über die vereinbarten Eigenleistung von dem Sonderling gegeben haben !

.. Die Innentüren entsprechen nicht der Baubeschreibung. - Müssen auch nicht, wenn die Bauherren damit einverstanden waren und bestellt haben.
Und die von dem Sonderling ? Wie wurde denn mit ihm vereinbart ? Sein Anteil an dem MEHRPREIS hieraus kann nicht all zu hoch sein.
Wenn er auf Standard Innentüren besteht, so ist die Rabatte durch kollektive Bestellung nicht zu übersehen, während Einzelbestellung für Standard-Innentür extra für den Sonderling extra Kosten nach sich gezogen hätte, die wiederum allein von dem Sonderling zu tragen wären. In Ergebnis könnte sogar für den Sonderling die bestellten Innentüren günstiger sein.

Den Handwerkern gegenüber haften die Bauherren als Auftraggeber. Im Innenverhältnis können sie dann
untereinander gemäß Verträgen abrechnen.
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