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Wer ist verantwortlich für die Heckenpflege einer WEG

Dies ist eine Diskussion zu Wer ist verantwortlich für die Heckenpflege einer WEG innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.08.2008, 13:48
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Wer ist verantwortlich für die Heckenpflege einer WEG

Voraussetzung

Es handelt sich um eine WEG mit Terrassenwohnungen. Zu den Terrassenwohnungen gehört weder ein Gartenanteil noch ein Sondernutzungsrecht, d.h. dass alles außerhalb der Terrassenflächen zum Gemeinschaftseigentum gehört. Dennoch sind außerhalb der Terrassen (zwischen den Terrassen-Wohnungen) Hecken und Sträucher (Grundbepflanzung) gepflanzt.

Frage:

Kann eine WEG einen rechtsgültigen Beschluss darüber fassen, dass die Pflege jener Hecken durch die jeweiligen Eigentümer der Terrassenwohnungen zu erfolgen hat? Oder anders gefragt, wäre ein solcher Beschluss rechtlich überhaupt zulässig?

Wer hat für die Kosten jener Pflege einzustehen, für den Fall, dass ein solcher Beschluss zulässig ist? (Angenommen eine behinderte Person müsste ein gewerbliches Unternehmen hierfür beauftragen?)

In welcher Pflicht steht in diesem Fall der Eigentümer, wenn sein Mieter dieser Pflicht/diesen Beschluss nicht nachkommt?

Zum besseren Verständnis hier eine graphische Datstellung:
http://img390.imageshack.us/img390/2816/terrasselv3.jpg (bitte ggf. in Browser kopieren)

Geändert von Suiwababbial (05.08.2008 um 14:44 Uhr). Grund: Link nachtragen
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Alt 04.08.2008, 18:27
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AW: Wer ist verantwortlich für die Heckenpflege einer WEG

Ein Beschluß die Pflege dem Eigentümer der terassenwohnungen aufzubürden ist nicht rechtskräftig. Die Pflege des Gemeinschaftseigentums obliegt der Gesamtheit der Wohnugnseigentümer.
__________________
Heiner
__________________________________________________ __________________________
Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder.

Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.08.2008, 22:13
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AW: Wer ist verantwortlich für die Heckenpflege einer WEG

Zitat:
Zitat von heiner999
Ein Beschluß die Pflege dem Eigentümer der terassenwohnungen aufzubürden ist nicht rechtskräftig. Die Pflege des Gemeinschaftseigentums obliegt der Gesamtheit der Wohnugnseigentümer.
Vielen Dank, Heiner.

Ich sehe es auch so bzw. vermutete es auch so. Eine Expertenmeinung ist dennoch immer gut.

Gruß

Suiwababbial
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  #4 (permalink)  
Alt 05.08.2008, 10:45
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AW: Wer ist verantwortlich für die Heckenpflege einer WEG

Zitat:
Zitat von heiner999
Ein Beschluß die Pflege dem Eigentümer der terassenwohnungen aufzubürden ist nicht rechtskräftig. Die Pflege des Gemeinschaftseigentums obliegt der Gesamtheit der Wohnugnseigentümer.
Das würde ich nach der WEG-Reform nicht mehr so sehen wollen:
§ 16 (4):
Die Wohnungseigentümer können im Einzelfall zur Instandhaltung oder Instandsetzung im Sinne des § 21 Abs. 5 Nr. 2 oder zu baulichen Veränderungen oder Aufwendungen im Sinne des § 22 Abs. 1 und 2 durch Beschluss die Kostenverteilung abweichend von Absatz 2 regeln, wenn der abweichende Maßstab dem Gebrauch oder der Möglichkeit des Gebrauchs durch die Wohnungseigentümer Rechnung trägt. 2Der Beschluss zur Regelung der Kostenverteilung nach Satz 1 bedarf einer Mehrheit von drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer im Sinne des § 25 Abs. 2 und mehr als der Hälfte aller Miteigentumsanteile.

Die Nutzniesser dieser "Abtrennung" zum G-Eigentum sind ja die jeweiligen Sondereigentümer!
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Alt 05.08.2008, 14:57
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AW: Wer ist verantwortlich für die Heckenpflege einer WEG

@schielu
zum besseren Verständnis habe ich in meinen Eingangs-Thread einen Link zu einer graphischen Darstellung eingefügt.

Ad 1: Ich sehe ein Problem darin, dass die Pflegemaßnahmen nicht auf einen eventuellen Mieter übertragen werden können, da in dem Fall das Gemeinschaftseigentum nicht Bestandteil der Mietsache ist bzw. sein kann. Im Kehrwert würde das nämlich bedeuten, dass ein auf Westerland wohnhafter Eigentümer nach Garmisch-Partenkirchen zum Heckenscheiden fahren muß.

Ad 2: Ich sehe ein Problem bei Kostenübernahme durch den einzelnen Eigentümer. Geräte swie Pflegemittel müssten im Minimum von der Gemeinschaft getragen werden. Der Eigentümer A kauft das billigste Lausmittel und Eigentümer B das in der Goldflasche. Und was ist mit der Heckenschere?

Ich denke, dass genau aus solchen Dingen resultierend die Gemeinschaft insgesamt vom Gesetzgeber für die Pflege und den Erhalt von Gemeinschaftseigentum zuständig ist. So verstehe ich es bislange, leider ohne jegliche (abschließende) Rechtsgrundlage.

So banal dieses Thema im ersten Augenschein sein mag, so kompliziert scheint es tatsächlich zu sein.
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Alt 05.08.2008, 16:05
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AW: Wer ist verantwortlich für die Heckenpflege einer WEG

Nach dem Plan würde ich auch einem Beschluss widersprechen! Ich wähnte die Hecke zur Abgrenzung der Terrassen (rot gestrichelte Linien), sorry!
Es sei denn, die Gemeinschaft würde die Grundstücksnutzung in Terrassenverlängerung durch den Sondereigentümer sehen. Was für einen Sinn hat die Hecke sonst überhaupt?
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Alt 05.08.2008, 16:08
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AW: Wer ist verantwortlich für die Heckenpflege einer WEG

Zitat:
Zitat von schielu
Nach dem Plan würde ich auch einem Beschluss widersprechen! Ich wähnte die Hecke zur Abgrenzung der Terrassen (rot gestrichelte Linien), sorry!
Istr schon in Ordnung! Danke trotzdem für die Stellungnehme!

Dieser Beschluß respektive diese Vereinabrung ist schon mehrere Jahre alt. Ich bezweifel überdies, dass es einen solchen Beschluß gibt, da ich ihn über die Protokolle der letzten 10 Jahre nicht nachvollziehen kann. Eine Anfechtung würde sich daher sicher schwierig gestalten, wenn überhaupt noch möglich.

Ich persönlich nehme dazu folgende Haltung ein: Ein bißchen Heckenschneiden ist ja für einen normalen Menschen sicher nicht "das" Problem. Ein Problem allerdings, finde ich, ist es, wenn man soetwas den Terrassenbesitzern "aufbrummt", statt vielleicht nach der Bereitschaft zu fragen bzw. um selbige höflich zu bitten. Wird mann dann auch noch noch widerholt mit dem WEG konfontiert, sucht man nach der sachtlich fundierstesten und gerechtesten Lösung.

Und solange, denke ich, sind derartige Angelegenheiten einzig und alleine Sache der Gemeinschaft.

Geändert von Suiwababbial (05.08.2008 um 16:26 Uhr). Grund: Ergänzung
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